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Joe

Rentenexperten gesucht

anderl1962

Kennt eine Menge Lady Boys
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21 August 2019
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Guten Abend,
ich frage nicht für einen Freund, sondern für mich:
Ich lebe mit meiner Partnerin dauerhaft hier in Thailand zusammen.
Wie lange müßten wir verheiratet sein ( sind es noooch nicht ) damit sie nach meinem Ableben Anspruch auf die große Witwenrente hat?

Vielen Dank für Eure Bemühungen
 
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anderl1962

Kennt eine Menge Lady Boys
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21 August 2019
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Hat sich erledigt, ich habe es gefunden:
Nach den Änderungen im Witwenrentenrecht der DRV 2023 sind es jetzt 5 Jahre Ehe !!!!!!
Zuvor war es 1 Jahr.
Da kommen für die DRV nette Einsparungen zusammen.
Hauptsache 43 Jahre eingezahlt.
Dann werden wir eben nicht heiraten, so bleibt meine eigene Witwerrente aufrecht und ich kann dies ansparen und wir leben von meiner Altersrente. Denn ich weiß nicht ob ich nach Eheschließung noch 5 Jahre lebe ( natürlichen Tod vorausgesetzt, kein Unfall oder Balkonsturz 555 ).


Vielleicht für den Einen oder Anderen ebenfalls interessant.
 

chockdee

mal sehen was der Tag so bringt.
   Autor
2 Dezember 2008
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Berlin-Schöneberg
die Altersgrenze für die gr. Witwenrente bei Ableben war bisher 45 Jahre für die Hinterbliebene. Das soll jetzt auf 47 Jahre angehoben werden.
1 Jahr muss man ordentlich verheiratet sein.

Als mein Freund vor 12 Jahren in Thailand verstorben ist, habe ich in Vollmacht die Rentenangelegenheiten für seine Thaifrau hier geregelt.

Du braucht also jemanden hier in D., der die Anträge für dich, bzw. deine Frau stellt.

Genaue Auskunft dazu gibt dir die Rentenberatung bei der DRV, Knappschaft o. a. Frag besser da nochmal nach.

Nachtrag: ich sehe gerade die zwischenzeitl. Antworten. ! Jahr war also mal.
 
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anderl1962

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21 August 2019
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@chockdee:
Es wurde schon auf 47 Jahre angehoben und 5 Jahre Ehezeit ( Änderungen von 2023 ).
Und in D habe ich niemand der das für sie erledigen kann. Aber hier haben wir eine Notarin die viele Angelegenheiten hier in TH für Deutsche und Schweizer erlegigt. Sie mal befragen wie es im Fall des Falles aussehen würde.

@Hibl: Ich weiß die beträgt aber nur 25 %.
 

dropoff

take care myself
   Autor
9 September 2011
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Sauerland
Eine Eheschließung nur um jemanden, der nie in irgendeiner Weise dem deutschen Rentensystem zuträglich gewesen ist, in den Genuss einer Witwenrente zu bringen hat irgendwie ein faden Beigeschmack. Dir ist schon klar das das ganze eine Mischkalkulation und ein Generationenvertrag ist, oder ? Wenn alle ihre Rentenansprüche maximal ausreizten und weitervererben bekommt am Ende nur jeder noch ein Almosen.
 

anderl1962

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@dropoff:
Ob ich jetzt in D mit einer Deutschen verheiratet bin die nicht gearbeitet hat oder hier in TH mit einer Thailänderin. Es ist doch immer der Versorgungsgedanke in einer Ehe vorhanden, oder nicht?
Rentenansprüche ausreizen? Wieso jeder kann nur beantragen was ihm ZUSTEHT. Es ist doch per Gesetz geregelt. Oder verzichtest du freiwillig auf Ansprüche?Und weitervererben geht schon garnicht.

Aber lassen wir das Ganze, ich habe die Informationen erhalten die ich brauchte, möchte nicht über Moral diskutieren, denn die Moral wird auf anderen Gebieten hier auch ganz klein geschrieben bzw. ist nicht vorhanden.
 
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alhash

Gibt sich Mühe
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@anderl1962

Den Rentenantrag auf Witwenrente kann man auch von Thailand aus bearbeiten und abschicken, muss von der Botschaft abgestempelt werden.
Die Antragsformulare gibt es bei der DRV zum Download.

AlHash
 

Sunpower

Die Sonne schickt Dir keine Rechnung
   Autor
26 November 2013
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Wien
Eine Eheschließung nur um jemanden, der nie in irgendeiner Weise dem deutschen Rentensystem zuträglich gewesen ist, in den Genuss einer Witwenrente zu bringen hat irgendwie ein faden Beigeschmack. Dir ist schon klar das das ganze eine Mischkalkulation und ein Generationenvertrag ist, oder ? Wenn alle ihre Rentenansprüche maximal ausreizten und weitervererben bekommt am Ende nur jeder noch ein Almosen.
...wir bekommen doch jetzt schon Almosen, noch tiefer ?
...dann kauf ich mir die Syrische Staatsbuergerschaft und setz mir an Turban auf und probiers damit :pop1
 

Santa

อย่าวัดระยะทางวัดความรักทีผมมีให้คุณ
   Autor
7 März 2017
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@anderl1962

Den Rentenantrag auf Witwenrente kann man auch von Thailand aus bearbeiten und abschicken, muss von der Botschaft abgestempelt werden.
Die Antragsformulare gibt es bei der DRV zum Download.

AlHash
Sorry @anderl1962 das ich mich hier mit einer Frage dranhänge.

Kann man auch die eigene Rente von Thailand aus beantragen?
 

Michim

🌴☀️Traveller🌴😎
   Autor
25 April 2016
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Ja, das geht online (ist 1 Jahr vor Renteneintritt möglich). Also von überall.
 

anderl1962

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21 August 2019
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Richtig, das geht online. Und wenn du Probleme damit hast oder adere Fragen zur Rentenversicherung. Die DRV hat auch nen Videoberatung. Da kannst du online einen Termin machen und per Videocall mit nem "Experten" reden.
 

anderl1962

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21 August 2019
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Normalerweise stellt man den Rentenantrag etwa 3-4 Monate vor dem Rentenbeginn. Sagte die nette Frau der Rentenberatung zu mir. So machte ich es dann auch Mitte Oktober ( da war ich wegen anderer Dinge- hoffentlich zum letzten Mal ) in D. Nun warte ich auf den Rentenbescheid. Hoffe der trudelt in den nächsten Wochen hier in TH ein.
 
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Holgero

Sanuk
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17 August 2021
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Berlin
@chockdee:
Es wurde schon auf 47 Jahre angehoben und 5 Jahre Ehezeit ( Änderungen von 2023 ).
Und in D habe ich niemand der das für sie erledigen kann. Aber hier haben wir eine Notarin die viele Angelegenheiten hier in TH für Deutsche und Schweizer erlegigt. Sie mal befragen wie es im Fall des Falles aussehen würde.

@Hibl: Ich weiß die beträgt aber nur 25 %.
meines Wissens 1 Jahr Ehe, aber der Mann in diesem Fall muss mn. 5 Jahre eingezahlt haben
 
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