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Joe
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Myanmar ( Birma) Frau Heiraten, HILFE!

C

craative

Gast
Thread Starter
Ungültige Emailadresse
Guten Tag,
Ich habe meine Freundin in Bangkok kennen gelernt..
Und nun spielen wir mit dem Gedanken zu Heiraten.

Sie hat aber selber nur ein Studenten Visum für Thailand, da sie dort vor Ort die Schule besucht.

Aber geboren und bis zum 19 Lebensjahr hat sie in Myanmar gelebt, mit den Eltern. Nun ist sie knapp mehr als 10 Jahr schon in Thailand.
Möchte das nicht so genau hier erklären...

Meine wichtige Frage ist es eher.
Was für Dokumente , SIE und ich brauchen damit sie mit mir nach Deutschland kommen kann?

Muss sie auch den A1 Test machen?
Und wenn ja , kann sie den in Bangkok machen? Wird dieser dann auch in Myanmar anerkannt?

Welche Dokumente braucht sie noch ?

Ich denke mir auch , das ich mir ein Besucher Visum aus dem kopf schlagen kann.. Aber wenn ihr tipps habt.. Ich bin um jeden Tipp Dankbar..
Denn google gibt bei so was nicht viel heraus.
 

Liggi

Ein Mensch
   Autor
21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
Den Deutschtest muss sie sicher machen, ohne den bestandenen Test gibt es kein Heiratsvisum. Evtl. Ausnahme: Wenn sie studiert hat .

Wie mein Vorposter schon geschrieben hat; Gehe zu deiner zuständigen Ausl. Behörde bzw. zur D. Botschaft und zu deinem zuständigen Sandesamt. Nur dort erhälst du verbindliche Auskünfte.
 

Chris9535

Gemeiner Hurenbock
Inaktiver Member
9 Mai 2010
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Frankfurt
Trotz Studium brauchte meine Frau (Russin) den Deutschtest.

Aus deinem Post geht leider nicht klar hervor, wo ihr heiraten wollt. Falls in Deutschland, dann frage unbedingt bei deinem Standesamt im Kummerland nach, wo du heiraten willst, was ihr genau braucht und in welcher Form - die genauen Anfordernisse werden regional unterschiedlich behandelt.

Du wirst für ihr notwendiges sog. Ehefähigkeitszeugnis diverse Dokumente brauchen, die alle beglaubigt übersetzt werden müssen - bei uns reichten notariell beglaubigte Übersetzungen von einem zertifizierten Dolmetscher in Russland mit Apostille nicht aus - wir mussten die ganze Scheiße noch einmal hier in Deutschland bei einem vor deutschen Gerichten zugelassenen Dolmetscher übersetzen lassen - ging ganz schön ins Geld.

Also frage besser vorher genau nach was ihr alles genau braucht und in welcher Form - im Internet findest du das nicht - klär das unbedingt im Vorfeld mit dem Standesbeamten - auch die Botschaft weiß das nicht genau und wird kein Heiratsvisum ausstellen, bevor das OK des Standesbeamten vorliegt!

Bei uns war das echt ein Nightmare, da auch eine notariell beglaubigte Abschrift des gerichtlichen Scheidungsurteil ihrer Vorehe nicht ausreichte, weil es in einer in Deutschland unbekannten Form ausgestellt wurde ... das bedeutete neuerliche Rückreise nach Russland um das in der richtigen Form zu besorgen ... Solche Fehler vermeidet man durch genaues Nachfragen -kann man jedoch manchmal im Vorfeld leider nicht so genau klären, weil deutsche Standesämter mit solchen Fällen i.d.R. überfordert sind ...

Wenn alle Unterlagen vollständig beim Standesamt sind, werden diese ans zuständige Gericht geschickt, was dann erstmal die Ehefähigkeit deiner Zukünftigen gerichtlich festlegt - ist ein bürokratischer Wahnsinn, aber es ist so. Das dauer auch wieder ein paar Wochen ...

Ich hoffe für euch, dass das klappt - bei uns hat die Heirat über ein Jahr gedauert vom ersten Gang zum Standesamt bis zum tatsächlichen Vollzug ...

Viel Glück!!!
 

tom089

EscortLover
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7 Februar 2010
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Den Deutschtest muss sie sicher machen, ohne den bestandenen Test gibt es kein Heiratsvisum. Evtl. Ausnahme: Wenn sie studiert hat .

Für ein Visum zum Zwecke der Heiratsschließung ist ein Sprachtest nicht zwingend erforderlich. Erforderlich ist er für den sog. Ehegattennachzug oder auch Familiennachzug, wenn der Ehepartner in Deutschland leben will. Das mag zwar in den meisten Fällen zutreffen, ist aber nicht zwangsläufig. Genausogut kann die Frau (zunächst) in Thailand leben und der Mann in Deutschland. Diese Konstellation verbietet nicht die Eheschließung generell. Auch ist im Aufenthaltsgesetz dazu nichts geregelt.

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/

Siehe auch diese Broschüre des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, veröffentlich von der Deutschen Botschaft. Ich weiß aus Erfahrung, dass Mitarbeiter in verschiedenen Behörden (in diesem Falle wohl auch die Deutsche Botschaft) die Rechtslage nicht genau kennen oder missachten. Im Gegensatz zu einem Touristenvisum ist bei der Erstellung eines Visums zum Zwecke der Eheschließung kein Ermessensspielraum der Botschaft. Hierauf hat ein deutscher Staatsbürger einen Rechtsanspruch (freie Wahl des Ehepartners). Ein entsprechendes Visum muss von der Botschaft ausgestellt werden. Im Zweifel hilft garantiert (auch das habe ich in anderen Fällen schon ausprobiert) ein Brief an das zuständige Ministerium mit den betreffenden Daten und Adresse der Behörde die die Anwendung der Rechtsvorschrift verweigert.

Gibt es Ausnahmen?
Ja. Sie müssen in der Regel keine Deutschkenntnisse nachweisen,
wenn unter anderem eine der folgenden Aussagen zutrifft:

■ Sie oder Ihr Ehegatte sind Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats
der Europäischen Union (außer Deutschland).
■ Sie sind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage, einfache
Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen.
■ Sie haben einen Hochschulabschluss und können in
Deutschland auch aufgrund Ihrer Sprachkenntnisse
voraussichtlich eine Arbeit finden (erkennbar geringer
Integrationsbedarf).
Sie möchten sich nicht dauerhaft in Deutschland aufhalten.
■ Ihr Ehegatte besitzt eine Aufenthaltserlaubnis als
■ Hochqualifi zierter (§ 19 AufenthG).
■ Forscher (§ 20 AufenthG).
■ Firmengründer (§ 21 AufenthG).
■ Asylberechtigter (§ 25 Abs. 1 bzw. § 26 Abs. 3 AufenthG).
■ anerkannter Flüchtling (§ 25 Abs. 2 bzw. § 26 Abs. 3
AufenthG).
■ Daueraufenthaltsberechtigter aus anderen EU-Staaten
(§ 38a AufenthG).

Quelle:
http://www.bangkok.diplo.de/Vertret...hzug__flyer__downloaddatei,property=Daten.pdf
 

Lambo

Lady Drink King
   Autor
26 Oktober 2008
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Dortmund
Wenn DU Interesse hast dann schick mir eine PM mit den Fakten. ICh frühstücke hier jeden Tag mit einem Kameraden vom Auswärtigen Amt. Der war vorher zuständig für die VISA Stelle in Ankara. Da es um deutsche/EU Vorschriften geht sind diese ja bindend und dann kann ich dir vermutlicheine verifizierte Auskunft geben.

Paar Ideen hatte der schon auf Lager.
 
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kalle11

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Paradise Isaan
Für ein Visum zum Zwecke der Heiratsschließung ist ein Sprachtest nicht zwingend erforderlich. Erforderlich ist er für den sog. Ehegattennachzug oder auch Familiennachzug, wenn der Ehepartner in Deutschland leben will. Das mag zwar in den meisten Fällen zutreffen, ist aber nicht zwangsläufig. Genausogut kann die Frau (zunächst) in Thailand leben und der Mann in Deutschland. Diese Konstellation verbietet nicht die Eheschließung generell. Auch ist im Aufenthaltsgesetz dazu nichts geregelt.

Das halte ich aber für ein Gerücht. In so einem Fall ist ohne Sprachtest oder A1 aber nur eine Heirat im Ausland möglich. Mit einem Tpuristenvisum kann man in D nicht mehr heiraten, also muß es ein Heiratsvisum sein. Wenn eine Frau ein solches Visum erhält und zur Heirat nach D fliegt, kann sie anschließend auch gleich dort bleiben und die weitere Prozedur wegen Aufenthaltsgenehmigung vor Ort erledigen.

Da ich auch glaube, daß die Bestimmungen für alle Länder gleich sind, schließe ich mal von Th auch auf die anderen: In Th bekommt keine ein Heiratsvisum ohne Sprachtest.
 

Chris9535

Gemeiner Hurenbock
Inaktiver Member
9 Mai 2010
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Frankfurt
Mit einem Tpuristenvisum kann man in D nicht mehr heiraten, also muß es ein Heiratsvisum sein.

Das muss sich dann aber die letzten beiden Jahre geändert haben - Gerüchte, dass eine Heirat mit Tourivisum in D nicht mehr möglich sein sollte hatten wir auch gehört, doch wir haben Anfang 2008 dann letztlich hier in D mit einem Touristenvisum geheiratet. Das Standesamt hat das nicht interessiert, ob das ein Tourivisum oder ein Heiratsvisum war. Sie prüften nur den Aufenthaltstitel an sich, also ob sie zum Zeitpunkt der Heirat legal (hier aufgrund des Tourivsum) in D war.

Das ganze wurde zwar von der Botschaft (in unserem Fall in Moskau) nicht gerne gesehen, als wir sie mit der Heirat vor vollendete Tatsachen stellten, da wir sie ja umgangen hatten. Wir mussten danach (sie ist nach der Heirat wieder nach Russland weil Tourivisum ablief...) halt ein Visum zur Familienzusammenführung bei der Botschaft beantragen. Sie mussten uns es aber knirschend gewähren, da wir alle Voraussetzungen erfüllt hatten und alles hat letztendlich gefunzt. Würde ich trotzdem nicht wirklich empfehlen, da man sich nichts zeitlich und von den Formalien her erspart. OK wir waren verheiratet, aber bis zum Zusammenleben hier in D mussten wir auf das Visum zur Familienzusammenführung warten - der Aufenthaltstitel hier in D von der Ausländerbehörde war dann eine Sache von ein paar Minuten.

Nimm dir lieber Zeit und kläre jetzt die genauen Anforderungen mit deinem Standesamt - wenn du deren Anforderungen erfüllst, bekommt die Botschaft den Persilschein zur Heiratsvisumerteilung und die können nicht anders als das Visum zu erteilen. Das Auswärtige Amt kann dir nur helfen, sollte die Botschaft dir das Visum verweigern - ich hoffe mal nicht, dass es zu diesem Punkt kommt ...

Ich nehme an, ihr wollt hier in D leben, ansonsten gibt es natürlich deutlich einfachere Wege zu heiraten (z.B, in Dänemark, Vegas, etc.) und D muss die Heirat dann auch irgendwann anerkennen (vorausgesetzt sie ist keine Bigamistin ...) - aber das wird letztlich der gleiche Papier- und Nervenkrieg, wie wenn ihr gleich hier in D heiratet (weil dann genau die gleichen Voraussetzungen in D geprüft werden, wie für eine Heirat in D - also letztendlich keine Beschleunigung des Verfahrens zu Erlangung des Aufenthaltstitels in D).

Das Heiraten ist nicht das große Problem - die Aufenthaltserlaubnis für sie für D zu bekommen (egal ob für Heiratsvisum oder nach der Heirat) ist das schwierige ...
 

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