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Borussia Park

Einreise in D mit Schengenvisum ohne Rückflugticket?

paradies

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28 Juli 2012
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Wie der Titel schon verrät, möchte ich gerne wissen, wie ist es genau?
Meine Freundin hat ein Schengenvisum über 90 Tage, mit Verpflichtungserklärung von mir.
Es ist das 2te Visum für Sie, habe damals in der Botschaft beim ersten mal gefragt, dort sagte man mir, sie muss den Rückflug bei Einreise vorlegen, kontrolliert wurde das aber nicht bei der Einreise und ganz glauben tu ich die Sache auch nicht mehr,
da ich mich ja sowieso verpflichtet habe für die gesamten Kosten ihres Aufenthalts aufzukommen.

Lange Rede kurzer Sinn, kann ich irgendwo nachlesen , wie es gesetzlich vorgeschrieben ist?
Hab schon gesucht ohne Ende , aber leider nix gefunden, was mich sicher sein lässt.

Gruß Paradies
 

Thaipark

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19 August 2014
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Berlin
Hin-und Rückflugticket ist ja eigentlich die vorraussetzung,wird aber durch die Botschaft nicht kontrolliert(nur Flugbestätigung,Reservierung)
nun kann es aber sein,dass Sie schon bei der Ausreise aus Th. probleme bekommt-spätestens bei der Einreise in die EU-vermut ich mal-wo ist denn die Rückkehrbereitschaft gegeben....
Wo liegt den das problem ,weil Du nur ein One Way Ticket kaufst-sparen tut man da ja nicht wirklich....

MfG Thaipark
 

Patty

😜
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22 Dezember 2011
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Austria
Bei meiner Frau wurde bei der Einreise das Rückflug Ticket verlangt, nicht immer, aber von 4 Einreisen 3 Mal !
Einmal wurde es bei der Ausreise in BKK verlangt !
Ob das jetzt verpflichtend ist oder nicht kann ich nicht sagen, auch nicht , ob ihr die Einreise verweigert geworden wäre, wenn sie keines gehabt hätte !
 

Avizor

Same Same Justin Bieber
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26 Januar 2012
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Aschebersch
Wieso du nur nen One Way Flug buchst, versteh ich nicht.

Denn mit Schengenvisum, darfst du ja gar nicht heiraten, und sie muss ja nach diesen 90 Tagen raus und im Anschluß für 180 Tage gesperrt. So war das zumindest bei uns. Es ist auch ein Stempel im Pass vermerkt, wann die frühste nächste Einreise erfolgen kann.

Bei meiner Partnerin, wurde damals das Rückflug-Ticket gleich zweimal bei der Einreise in Deutschland verlangt. Einmal direkt am Ausgang des Flugzeuges, wo sie von zwei Herren des BGS in Empfang genommen wurde. Diese kontrollierten das Rückflug-Ticket und die Verpflichtungserklärung und dann bei der Passkontrolle, genau das gleiche Spiel nochmal.

Ich will jetzt nicht den Spielverderber spielen aber wenn ich Zöllner wäre und einer würde mit nem One Way Ticket auftauchen, dem würd ich die Einreise nicht genehmigen und mit dem nächsten Flugzeug gen Heimat schicken......

Bei unserem Heiratsvisum, wurde das Rückflug-Ticket nicht verlangt, da im Visum explizit erwähnt wird das es zur Eheschließung mit XY ist.
 

paradies

Newbie
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28 Juli 2012
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Es geht hier sicher nicht ums heiraten Leute :bigg

Mir geht's schlicht darum , das ich den Hin- und Rückflug sowieso getrennt buchen muss,
nach D fliege ich mit ihr zusammen, da ich mein Rückflug vorher schon hatte, einen mit 1 Stop in Vietnam,
hab ich sie nun im selben zugebucht.
Zurück fliegt sie alleine, und das nur ohne Zwischenlandung, das wollen wir beide so ,
weil sie Taubstumm ist und ich kein Risiko eingehen will, das sie nachher nicht in BKK ankommt, weil sie nicht zurecht kommt irgendwo und dann hilflos in Timbuktu rumsteht.

Da in 90 Tagen auch immer viel passieren kann, was auch immer, das sie aus irgendwelchen Gründen eher zurück nach TH muss oder will,
würde ich es halt gerne so etwas flexibler halten, aber wenn es so ist wie ihr schreibt, geht's natürlich nicht ohne Rückflugticket,
dann wäre nur ein flexibles Ticket die Lösung, ob sich das Preislich rechnet kann ich so nicht sagen, mal schauen.
Trotzdem vielen Dank für eure Antworten.
MfG Paradies

Edit:
@Thaipark: Von der Botschaft her wird Flugtechnisch garnix kontrolliert, weder eine Reservierung noch eine Bestätigung, das ist beides nicht erforderlich um ein Schengenvisum als Besucher zu beantragen/bekommen.
 

peda

Nichtauskenner
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8 Februar 2009
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Ich nehme mal an, dass sie gar nicht in den Flieger kommt. Von nahezu allen Fluggesellschaften wird genau kontrolliert, ob das Visum bzw. die Aufenthaltsdauer mit dem Ticket uebereinstimmt. Warum? Weil, falls die Einreise verweigert wird, sie den Passagier gleich wieder zurueckfliegen darf.
 

ChakaKhan

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27 Juni 2014
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Es macht keinen Sinn, Hin- und Rückflug getrennt zu buchen, da es in der Regel wesentlich teurer ist als ein Return-Ticket. Du spielst Russisch Roulette, denn es kann durchaus vorkommen, dass die Airline ein Rückflugticket verlangt. Ist der Rückflug bei er gleiche Airline gebucht, sehen die das beim Check-in und Rückfragen erübrigen sich. Findet der Rückflug mit einer anderen Airline statt, muss das Ticket vorgelegt werden. Ansonsten wird der Transport verweigert.

Selbst für uns Farang gilt diese Regelung z. Bsp. für Flüge auf die Phils. Ohne Rückflugticket läuft da nichts. So war es zumindest noch vor zwei Jahren. Falls sich da etwas geändert hat, bitte ich um Info.

Bei der Einreise in den Schengenraum ist die Immigration zuständig. Und die können die Einreise verweigern, falls auf Verlangen kein Ticket vorgelegt werden kann. Dann hat die Airline den Schwarzen Peter und muss für den Rücktransport aufkommen (s. o.).

Also, ein Return-Ticket zu buchen ist die beste Alternative, es ist am günstigsten und am sichersten.
 

paradies

Newbie
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28 Juli 2012
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Ich hab's ja mittlerweile auch verstanden und ein Rückflugticket gebucht, will ja nicht, das die gute am Airport stehen bleiben muss.

Es scheint also in der Tat so zu sein, das man ein Rückflugticket braucht, komisch ist nur,
niemand hat mir das jemals gesagt in der Botschaft und ich war immer dabei,
mich hatte damals nur ein Bekannter drauf hingewiesen beim ersten Visum schon,
das war damals der Grund, warum ich selbst beim ersten Visum in der Botschaft gefragt habe.

Desweiteren habe ich auch keine Gesetzestexte oder sonstwas offizielles dazu finden können und wie gesagt,
beim ersten Visum haben wir es genauso gemacht, wie dieses mal,
nach D zusammen mit 1 stop in Abu Dhabi (Etihad) und zurück ist sie alleine mit Thai-Air ohne Stop und da hat wirklich niemand,
weder einer von der Airline beim Hinflug , noch bei der Einreise in D nach dem Ticket gefragt.

Ich sehe die Problematik ganz ehrlich gesagt auch nicht, ich hab mich schließlich dazu verpflichtet,
für alle Kosten aufzukommen mit der Verpflichtungserklärung, das hat für mich nichts mit Rückkehrwilligkeit zu tun,
da ich im Falle der nicht ordnungsgemäßen Ausreise sowieso derjenige bin, der die Geldbörse aufmachen darf.

Ich will damit nicht sagen, das stimmt nicht, was ihr alle schreibt, ich glaub euch das schon,
möchte aber einfach mal was offizielles dazu sehen.

Wenn ich dran denke, werde ich dieses mal bei der Einreise mal den guten Beamten drauf ansprechen,
dauert aber noch ein paar Tage.
 

Cabo

HEDONIST
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8 Juni 2009
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Süden
Gesetzes Text hin oder her.
Das nützt dir nix wenn es zu oben beschriebenen Problemen kommt, sei es aus Unwissenheit eines einzelnen in Thailand oder
Deutschland. Wenn's blöd läuft kommst du in Th nicht weg oder in D nicht rein.
Dieser Streß wär mir zu groß.

Du hättest ein Rückflug Ticket mit Umbuchmöglichkeit kaufen können.
Kostet zwar ein wenig mehr, dafür bist du auf der sicheren Seite.

Aber du hast das jetzt sowieso gelöst.

Wann kommt denn die Glückliche ?
 
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6zylinder

Sliver of the good live.
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9 Dezember 2011
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diese erde.
Warum kompliziert wenn es einfach einfacher ist.
Ich habe immer hin und Rückflug gebucht,da hast keine Probleme.:licht
 

peda

Nichtauskenner
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8 Februar 2009
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@pardies, rein theoretisch koennte Deine Eingeladene in der EU untertauchen, und soviel Schaden anrichten, dass Du das mit dem Inhalt Deiner Brieftasche nicht mehr begleichen kannst.
Ausserdem gilt ja fuer uns das gleiche. Mit normalen Tourivisum brauchst Du auch einen Rueckflug.
 

kalle11

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Paradise Isaan
@pardies, rein theoretisch koennte Deine Eingeladene in der EU untertauchen, und soviel Schaden anrichten, dass Du das mit dem Inhalt Deiner Brieftasche nicht mehr begleichen kannst.

Genau darum geht es. Die wollen am liebsten und verständlicherweise ja gar nicht dass es erst soweit kommt, dass der Einlader über die normalen Kosten hinaus zahlen muss.

Und dass ein normales Vermögen unter Umständen gar nicht dafür ausreicht, dass haben ja schon der ein oder andere zu spüren bekommen.
 

thom

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Schließe mich meinen Vorrednern an. Unabhängig von der Möglichkeit, dass die entstandenen Kosten die finanzielle Leistungsfähigkeit doch übersteigen könnten (das nötige nachzuweisende Einkommen um jemanden einzuladen ist ja auch nicht wirklich hoch), haben die Behörden vermutlich auch kein Interesse daran, dass überhaupt erst ein derartiger unnötiger Aufwand (wie Abschiebung usw.) entsteht. Insbesondere nicht, wenn die Gefahr besteht, dass sie anschließend noch ihrem Geld hinterherlaufen müssen.

Was Gesetzestexte oder ähnliches angeht, würde ich mal beim zuständigen Bezirksamt für die Verpflichtungserklärung fragen. Die haben teilweise Info-Blätter über Schengen-Visa. Und im Zweifel ergibt sich das aus der EU-Verordnung zu den Schengen-Visa. Als Voraussetzung für die Genehmigung hat der Einreisende danach die Bereitschaft zur rechtzeitign Ausreise nachzuweisen. Als Signal für diese Bereitschaft könnte man ein Rückflugticket schon ansehen. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf eine Genehmigung. Demnach kann ohne Rückflugticket auch schon bei der Genehmigung in der Botschaft mangels nachgewiesenem Rückkehrwillen Schluß sein. Auch wenn das in vielen Fällen vielleicht noch gut geht, wäre mir das zu unsicher. Schließlich soll es auch schon Fälle gegeben haben, die an der Genehmigung gescheitert sind.
 

ChakaKhan

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27 Juni 2014
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Es scheint also in der Tat so zu sein, das man ein Rückflugticket braucht, komisch ist nur,
niemand hat mir das jemals gesagt in der Botschaft und ich war immer dabei,

Wozu sollte das jemand tun. Die Regelungen sind klar. Die Airlines sind verpflichtet, die Daten zu überprüfen. Liegt ein Visum vor aber ein Rückflug ist nicht im System, muss dieser Rückflug nachzuweisen. Die Airline wird nicht das Risiko auf sich nehmen, die Kosten für einen etwaigen Rücktransport bei Abweisung im Zielland zu tragen.

Ferner gehst du mit der VE quasi eine Bürgschaft ein und im Falle von Problemen werden sich die Behörden an dir schadhaft halten.

Die Botschaft hat ihre Arbeit mit der Überprüfung und evtl. Genehmigung getan.

Dass bei der Einreise an der Immigration ein Rückflugticket verlangt wird, davon habe ich auch noch nicht gehört.

Meine Frau wurde damals lediglich mal gefragt, wieviel Geld sie dabei hat. Antwort: Wozu, brauch ich nicht, mein Freund holt mich ab.

Also, wie schon gesagt kann es zwei Dumme geben: Die Airline oder du selbst. Wozu also Gesetzestexte oder Offizielles. Die (das) gibt es ja schon. Es ist geregelt,wie lange sich ein Non-EU Bürger in D (Schengen Raum) aufhalten darf.
 
Tischtennis Pattaya

paradies

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28 Juli 2012
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Hier nochmal eine Rückmeldung wie es jetzt gelaufen ist.

In BKK am Airport wurde diesmal nach dem Rückflugticket seitens der Fluggesellschaft gefragt,
denke wir wären ohne auch nicht dort weggekommen,
die Dame beim Check-in meinte nämlich vorher schon, sie könne nicht mitfliegen,
da das Visum erst ab Morgen gültig ist und das ja der effektive Tag sei, hab ihr dann erklärt das wir ja auch erst Morgen in D einreisen und nicht heute, heute beginnt nur die Reise und morgen kommen wir an, danach war alles klar.

In D selbst diesmal 2 Kontrollen direkt beim Aussteigen und halt bei der Einreise selbst, dort wollte keiner das Ticket sehen, ich wurde nur jedesmal gefragt ob ich mit ihr Reise.
Hab dann den Beamten bei der Einreise direkt und klar gefragt, ist es zwingend erforderlich bei der Einreise in D ein Rückflugticket zu haben?
Kann seine genaue Antwort nicht wiedergeben, sie war jedenfalls "sehr schwammig" also nicht klar formuliert.

Er meinte in etwa so:
Das kommt immer drauf an, wie lange das Visum ist, es gibt Leute die haben 2 Wochen Visa und Leute die haben mehrere Monate Visa, es geht halt um die Rückkehrwilligkeit und wenn jemand keins hat, stellt man halt auch mal ein paar Fragen mehr.

Es ist kein klares ja oder nein gewesen, was man aber raushören konnte,
es ist definitiv besser eins zu haben und da die Fluggesellschaften das Ticket manchmal sehen wollen,
muss man abschließend sagen,
man MUSS ein Rückflugticket besitzen, sonst kommt man im schlimmsten Falle nicht weg,
auch wenn es anscheinend nicht klar vorgeschrieben ist, das man es haben muss.

Beste Grüße Paradies
 
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ChakaKhan

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