Wie der Titel schon verrät, möchte ich gerne wissen, wie ist es genau?
Meine Freundin hat ein Schengenvisum über 90 Tage, mit Verpflichtungserklärung von mir.
Es ist das 2te Visum für Sie, habe damals in der Botschaft beim ersten mal gefragt, dort sagte man mir, sie muss den Rückflug bei Einreise vorlegen, kontrolliert wurde das aber nicht bei der Einreise und ganz glauben tu ich die Sache auch nicht mehr,
da ich mich ja sowieso verpflichtet habe für die gesamten Kosten ihres Aufenthalts aufzukommen.
Lange Rede kurzer Sinn, kann ich irgendwo nachlesen , wie es gesetzlich vorgeschrieben ist?
Hab schon gesucht ohne Ende , aber leider nix gefunden, was mich sicher sein lässt.
Gruß Paradies
Meine Freundin hat ein Schengenvisum über 90 Tage, mit Verpflichtungserklärung von mir.
Es ist das 2te Visum für Sie, habe damals in der Botschaft beim ersten mal gefragt, dort sagte man mir, sie muss den Rückflug bei Einreise vorlegen, kontrolliert wurde das aber nicht bei der Einreise und ganz glauben tu ich die Sache auch nicht mehr,
da ich mich ja sowieso verpflichtet habe für die gesamten Kosten ihres Aufenthalts aufzukommen.
Lange Rede kurzer Sinn, kann ich irgendwo nachlesen , wie es gesetzlich vorgeschrieben ist?
Hab schon gesucht ohne Ende , aber leider nix gefunden, was mich sicher sein lässt.
Gruß Paradies














