Ich bin ja ein Freund differenzierter Diskussionen – aber hier schießt jemand mit der Grundrechte-Kanone auf einen Verwaltungsakt.
In Bangkok wurde das Remonstrationsverfahren längst (1.1.24) abgeschafft . Völlig unspektakulär und ohne dass sich das Grundgesetz aufgelöst hätte.
Das Pilotprojekt zur Aussetzung von Remonstrationen startete sogar schon 2023 (Pressemitteilung des AA vom 07.06.2023) für China, Marokko und die Türkei.
Ansonsten ist nachvollziehbar, dass die Verfahren durchaus erhebliche Ressourcen binden, nicht zuletzt durch die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips. Ob in den Visastellen wirklich Ressourcen gespart werden, bezweifle ich. Nun müssen die Ursprungsbescheide wesentlich begründeter und rechtssicherer gestaltet werden.
Letztendlich verlagert man den Arbeitsaufwand auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die wird der Politik angesichts etlicher zusätzlicher Verfahren (nicht nur in diesem Teilbereich, sondern auch in der Causa Zurückweisungen an der Grenze) im Zweifel den Mittelfinger zeigen.