Thread Starter
- 31 Mai 2009
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- Mein(e) Bericht(e)
- https://www.pattayaforum.net/forums/threads/tubbis-bilderorgien.17077/
Ich kopiere das mal aus einem Thread den Ed erstellt hat.
SPIEGEL ONLINE stellt klar: Unsere Überschriften und Anrisstexte können wie bisher verwendet werden.[/URL]
Ihr habt vielleicht schon vom Leistungsschutzrecht gelesen.
Durch das neue Recht, welches noch nicht ganz durch ist, wurde eine grosse Rechtsunsicherheit geschaffen.
Es geht dabei - in unseren Fall - um Zitate aus Newsmeldungen und ihre Verlinkung.
Die Frage ist nun, wie gross die Zitate sein duerfen.
Hier in der Technikecke kommen meine Beitraege nur von ein paar Quellen.
Die meissten davon erlauben als Zitat den ersten Absatz, bei chip.de ist das bisher noch nicht klar.
Daher werde ich von chip.de nur noch den Link posten und auf Zitate komplett verzichten.
Ich hoffe, ihr habt dafuer Verstaendniss.
Seitdem der Bundestag dem Leistungsschutzrecht zugestimmt hat, sind viele verunsichert: Sind Snippets noch erlaubt? Unsere Antwort darauf ist klar: von Golem.de ja!
Auf Artikel von WinFuture.de darf auch wie bisher per Link und Textausschnitt verwiesen werden. Wir werden niemanden abmahnen oder juristisch gegen sie oder ihn vorgehen.
In eigener Sache: Leistungsschutzrecht? Ohne uns!
Vergangenen Freitag hat der Bundestag das Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverlage beschlossen. Das neue Gesetz soll die Verlinkung sowie Lizenzgebühren für kurze Textausschnitte regeln.
winfuture.de
Daher legen wir Wert darauf, unseren Nutzern noch einmal klar öffentlich zu erklären, dass Links auf und kurze Textausschnitte/Snippets aus unseren Publikationen weiter höchst willkommen sind und dass dies weiterhin keiner Erlaubnis des Verlages bedarf oder gar Geld kostet.
In eigener Sache: Der Heise Zeitschriften Verlag und das Leistungsschutzrecht
Wie angesichts des unklar gehaltenen Gesetzestextes kaum anders zu erwarten, führt das jüngst verabschiedete Leistungsschutzrecht bereits jetzt zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei Nutzern von sozialen Netzwerken, Bloggern und Website-Betreibern.
www.heise.de
Nach wie vor bleibt für all unsere Leser und Kunden ohne Genehmigung erlaubt:
- Das Setzen von Links auf netzwelt.de
- Das Nutzen von Zitaten oder Textausschnitten von netzwelt.de
- Das Einbinden unseres RSS-Feeds inklusive Teaser
Nur nach Rücksprache und mit Erlaubnis der Geschäftsführung ist erlaubt:
- Das Nutzen von Artikelabschnitten oder kompletten Texten zu kommerziellen Zwecken
- Das Nutzen von Artikelabschnitten (mehr als 1 Absatz) oder kompletten Texten zu nicht-kommerziellen Zwecken
- Das Nutzen unserer Texte oder Auszüge daraus zu Werbezwecken
Google | Alle Produkte und Testberichte
Google ist längst viel mehr als eine Suchmaschine. Wir surfen mit Google Chrome im Netz, navigieren mit Google Maps von A nach B und schauen witzige Katzenvideos auf YouTube. Doch nicht alles, was...
www.netzwelt.de
In eigener Sache: SPIEGEL ONLINE und das Leistungsschutzrecht
Das nun verabschiedete Leistungsschutzrecht sorgt für Verunsicherung. SPIEGEL ONLINE stellt klar: Unsere Überschriften und Anrisstexte können wie bisher verwendet werden. Wir werden das Leistungsschutzrecht nicht nutzen, um Links und Zitate zu unterbinden.
www.spiegel.de
Abschliessend moechte ich euch noch bitten, in Zukunft vorsichtig im Umgang mit Zitaten und Verlinkungen zu sein.
Danke.
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