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Thailand Arbeitgeber Dilemma mit DTV + Remote Arbeit

JusTEC

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8 November 2024
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Hallo zusammen,

ich bräuchte mal ein bisschen Schwarmwissen zu meiner Situation – vielleicht hat hier ja jemand schon Erfahrungen gesammelt. Ich hatte bereits die Beiträge von thaimeister83 gelesen, aber ich weiß nicht wie ich ihn erreichen soll.


Kurz zu mir:

Ich bin bei einer deutschen Werbeagentur fest angestellt und arbeite seit einiger Zeit remote von Thailand aus (DTV-Visum).
Ein thailändisches Bankkonto habe ich nicht, ich zahle alles über meine Kreditkarte und führe auch kein Geld ein.

Mein offizieller Wohnsitz ist weiterhin bei meinen Eltern in DE, eine endgültige Auswanderung ist bislang nicht geplant – ich bleibe also in Deutschland gemeldet. Allerdings werde ich voraussichtlich mehr als 183 Tage im Jahr in Thailand verbringen, selbst wenn es vielleicht nur 1 bis 2 Jahre sind.

Nach 6 Monaten (die im Dezember enden) möchte mein Arbeitgeber mich über einen EOR-Dienstleister in Thailand einstellen, so dass ich im thailändischen SSO System lande. Dafür wäre wiederum ein Non-Immigrant B Visum nötig. Für mich ist das totaler Quatsch, da ich mir ja extra Anfang des Jahres das DTV-Visum für 5 Jahre besorgt habe, genau mit dem Ziel, remote aus Thailand arbeiten zu können.

Jetzt zur eigentlichen Baustelle:
Sozialversicherung und Steuern. Eine klassische Entsendung liegt nicht vor, mein Arbeitgeber und ich haben lediglich eine Remote-Zusatzvereinbarung, die mein Arbeiten mit dem DTV-Visum legitimiert. Nach meinem Verständnis entfällt dadurch die deutsche Sozialversicherungspflicht (KV/PV/RV/ALV). Ich habe vorsorglich auch bei der TK angefragt, ob und wie die SV-Pflicht für mich noch besteht.

Mein Arbeitgeber hat aber die Sorge, dass er mich nicht „SV-frei“ abrechnen darf, weil das „steuerlich auffällig“ wirken könnte – selbst wenn TK oder Rentenversicherung bestätigen, dass keine SV-Pflicht mehr besteht.

Vielleicht ist ja jemand hier schon in einer ähnlichen Situation gewesen (remote angestellt in D, Aufenthalt >183 Tage in TH, aber weiterhin deutscher Wohnsitz) und kann berichten, wie das praktisch läuft – vor allem im Hinblick auf Abrechnung und mögliche „Fallstricke“ mit dem Finanzamt.

Bin für jede Erfahrung oder Einschätzung dankbar!

Viele Grüße aus Pattaya
Justin
 

Nordwind

Gibt sich Mühe
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16 September 2024
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Ich bin zwar nicht in der gleichen Situation aber es wundert mich das die TK SVfrei das mitmacht , gehe ab Ende September für über 200 Tage nach TH ,ich habe auch ein Ruhen der SV Pflicht angefragt , Antwort Fachzentrum Beiträge solange ich hier noch einen gemeldeten Wohnsitz habe und keine Abmeldebescheinigung vorlegen kann bin ich weiter in der SV-Pficht für meine deutschen Einkünfte .
Finanzamt ist nochmal ne andere Baustelle ,die haben nochmal eigene Checklisten für die Steuerpflicht .
Berufen hatte ich mich auf den (§ 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V).im erwähnten Artikel ,aber die TK spielt da nicht mit und besteht auf offizielle Abmeldung in D ,was für mich in vielerlei Hinsicht zur Zeit ungünstig ist . Der bürokratische Aufwand bei einer offiziellen Abmeldung für z.B. ein 3/4 Jahr ist allerdings auch als Rentner ganz schön , jeder Rentenversicherer und der Postrentenservice muss informiert werden , bis das ganze umgemeldet ist dauert es ,so das es auch zu Unterbrechung der Rentenzahlung kommen kann ,Abmeldung bei der GKV mit zu erwartenden Diskussionen , man kann ohne Wohnsitz in D kein Auto mehr zulassen ,Zulagen für Riester müssen bei Abmeldung zurückgezahlt werden usw. usw .
 
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JusTEC

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8 November 2024
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Ich bin zwar nicht in der gleichen Situation aber es wundert mich das die TK SVfrei das mitmacht , gehe ab September für über 200 Tage nach TH ,ich habe auch ein Ruhen der SV Pflicht angefragt , Antwort Fachzentrum Beiträge solange ich hier noch einen gemeldeten Wohnsitz habe und keine Abmeldebescheinigung vorlegen kann bin ich weiter in der SV-Pficht für meine deutschen Einkünfte .
Finanzamt ist nochmal ne andere Baustelle ,die haben nochmal eigene Checklisten für die Steuerpflicht .
Das ist interessant, hoffentlich bekomme ich eine ähnliche Antwort von der TK. Bislang habe ich noch keine Rückmeldung.
 

wiwowa

——
   Autor
28 Juli 2017
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Atlantischer Ozean
Mein Arbeitgeber hat aber die Sorge, dass er mich nicht „SV-frei“ abrechnen darf, weil das „steuerlich auffällig“ wirken könnte – selbst wenn TK oder Rentenversicherung bestätigen, dass keine SV-Pflicht mehr besteht.
Vorsicht, ich bin Amateur. Aber wenn er das zahlen will -> DTV wenn er es nicht zahlen will EOR ... beides zusammen geht nicht. Ok einzige Ausnahme, bei der KV muss ein gleichwertiger/anerkannter Ersatz her und/oder der Wohnsitz weg. Eine reine Reisezusatzversicherung reicht nicht und die staatliche Thai KV weiß ich nicht ob und wie die zählt, glaube es aber nicht. Somit eine internationale Krankenvollversicherung.

DTV für deutsche Arbeitnehmer geht eigentlich nicht wirklich. Also nicht mit Aufenthalten >90 Tage pro Reise und >180 Tage im Jahr. Eigentlich sogar viel weniger. Wird aber trotzdem gemacht.
 
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JusTEC

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8 November 2024
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Ein erster Steuerberater hat mir geraten, dass ich den Fall am besten noch bis zum 01.01. mit dem AG aufschiebe, wegen der möglichen steuerlichen Änderungen die Thailand für ausländisches Einkommen plant, um es steuerlich zu befreien.
 

Hibl

...
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Ich würde da ehrlich gesagt gar nix ändern. Alles so laufen lassen, als wärst du in Deutschland. Es gibt ein DBA mit Thailand, du müsstest also nur die Differenz in Thailand besteuern, die es praktisch nicht gibt.
Und wenn du jetzt nicht wirklich sehr gut verdienst, dann ist die Steuerersparnis in Thailand auch gar nicht so hoch wie man denkt.
So einen Schritt würde ich erst gehen, wenn ich mir sicher bin, dass ich dauerhaft in Thailand bleibe. Klar spart man vielleicht den ein oder anderen Euro, aber ob das der Stress mit Visum etc. dann wert ist.
Über eine generelle Steueroptimierung würde ich ebenfalls erst nachdenken wenn ich mich ganz aus DE verabschiede. Dann wäre aber eher ein Modell interessant auf Selbstständiger Basis mit deiner Agentur als Auftraggeber und 3 Länder, sodass man vielleicht nirgends Steuern zahlt.
Aber das ist dann im Einzelfall zu prüfen, so würde ich es selber machen.
Ich selber bin auch nicht aus DE abgemeldet obwohl das leicht möglich wäre.
Und denk auch dran: Millionen Bürgergeldempfänger zählen auf dich. :)
 

feymuh

Kennt noch nicht jeder
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7 Juli 2025
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Habe ich die Frage hier falsch verstanden? Meiner Einschätzung nach geht es hier nicht um die Steuerpflicht, sondern um einen SV-Sachverhalt.
Steuerberater dürfen im Sozialversicherungsrecht nicht beraten. Du solltest Dir, oder dein AG, einen Fachanwalt für SV-Recht suchen.
Alles andere führt meiner meinung nach zu unscharfen Ergebnissen.
Dich auf Aussagen hier im Forum zu verlassen ist auch ein heißer Ritt. Vielleicht kennt ja hier jemand einen passenden Anwalt?
 
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