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Steuerfreiheit für Auslandseinkommen ab 2025 – jetzt offiziell im Royal Gazette!

buddy2020

Walkingstreet Veteran
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18 April 2020
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Ich z.B. hole mir meine meine Infos, wie das eigentlich normal wäre, beim thailändischem Finanzamt!

Habe nur gute Erfahrungen damit gemacht, meine Infos direkt bei den hiesigen Behörden einzuholen!

Ob Führerscheinstelle, Land Amt, Immigration oder eben auch beim Finanzamt, alle Behörden sind immer sehr Hilfsbereit!

Wer natürlich mit seinen aus dem Internet oder durch Foren oder gar KI geschriebenen "Tatsachen" zu eine Behörde geht, sollte sich nicht wundern, das er dort im besten Fall nur belächelt wird!

Da ist nichts schreiben manchmal einfach besser!

Das die KI eben nicht alles weis, sieht man doch wohl an meiner Steuererklärung, die ich hiereingestellt habe, oder?

Die "Royal Gazette" ist öffentlich, da kann jeder reinschauen, und sich den Text online Übersetzen lassen !
 

savoy

Lady Drink King
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Oder wie macht ihr das!?
Bei wichtigen Sachen prüfe ich die Quellen der KI. Sogar wenn die KI die Quelle angibt, kann es sein, dass der Inhalt gar nicht in der Quelle gefunden werden kann oder anders lautet.
Manches kann man auch sehr einfach überprüfen und sollte es auch:
Da Thailand die Besteuerung dieser Einkünfte nun offiziell nicht mehr ausübt, fällt das Besteuerungsrecht nach Art. 23 DBA automatisch an Deutschland zurück.

DBA Thailand Artikel 23 i.d.F. 10.07.1967:
(1) Die Staatsangehörigen eines Vertragsstaates dürfen in dem anderen Vertragsstaat weder einer Besteuerung noch einer damit zusammenhängenden Verpflichtung unterworfen werden, die anders oder belastender sind als die Besteuerung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, denen die Staatsangehörigen des anderen Staates unter gleichen Verhältnissen unterworfen sind oder unterworfen werden können.

(2) Die Besteuerung einer Betriebsstätte, die ein Unternehmen eines Vertragsstaates in dem anderen Vertragsstaat hat, darf in dem anderen Staat nicht ungünstiger sein als die Besteuerung von Unternehmen des anderen Staates, die die gleiche Tätigkeit ausüben.

Diese Bestimmung ist nicht so auszulegen, als verpflichte sie einen Vertragsstaat, den in dem anderen Vertragsstaat ansässigen Pesonen Steuerfreibeträge, -vergünstigungen und -ermäßigungen aufgrund des Personenstandes oder der Familienlasten zu gewähren, die er den in seinem Gebiet ansässigen Personen gewährt.

(3) Die Unternehmen eines Vertragsstaates, deren Kapital ganz oder teilweise, unmittelbar oder mittelbar, einer in dem anderen Vertragsstaat ansässigen Person oder mehreren solchen Personen gehört oder ihrer Kontrolle unterliegt, dürfen in dem erstgenannten Staat weder einer Besteuerung noch einer damit zusammenhängenden Verpflichtung unterworfen werden, die anders oder belastender sind als die Besteuerung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, denen andere ähnliche Unternehmen des erstgenannten Staates unterworfen sind oder unterworfen werden können.

(4) In diesem Artikel bedeutet der Ausdruck ”Besteuerung” Steuern jeder Art und Bezeichnung.


Beim besten Willen, lese ich im Artikel 23 nirgends, dass das Besteuerungsrecht unter irgendwelchen Umständen an Deutschland zurückfällt.
Das sollte einen wenigstens stutzig machen, bevor man das postet.
 
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Ding Dong

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das ganze Durcheinander ist durch ein Urteil entstanden,
das einen Auswanderer in Portugal betrifft
dort steht im DBA im Artikel 22:
(1) Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person, . . . . .können
. . . . . nur in diesem Staat besteuert werden. Unterliegen die Einkünfte
jedoch in diesem Staat nicht der Steuer, so können sie im anderen
Vertragsstaat besteuert werden.

das geldgeile Finanzamt hat sich bei den neueren DBA's abgesichert
das würden die bestimmt auch mit Thailand ändern, wenn die nur
mitspielen würden ;)
 
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savoy

Lady Drink King
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27 August 2013
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das ganze Durcheinander ist durch ein Urteil entstanden,
das einen Auswanderer in Portugal betrifft
dort steht im DBA im Artikel 22:
(1) Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person, . . . . .können
. . . . . nur in diesem Staat besteuert werden. Unterliegen die Einkünfte
jedoch in diesem Staat nicht der Steuer, so können sie im anderen
Vertragsstaat besteuert werden.
Du hast aber in den … folgendes (fett) ausgelassen:
(1) Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person, die in den vorstehenden Artikeln nicht behandelt wurden, können (ohne Rücksicht auf ihre Herkunft) nur in diesem Staat besteuert werden. Unterliegen die Einkünfte jedoch in diesem Staat nicht der Steuer, so können sie im anderen Vertragsstaat besteuert werden.

In den vorstehenden 21 Artikeln werden aber unter 18 Ruhegehälter behandelt:
1764244154277.png
So ganz schlüssig ist das für mich immer noch nicht.
 

anderl1962

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Du hast aber in den … folgendes (fett) ausgelassen:
(1) Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person, die in den vorstehenden Artikeln nicht behandelt wurden, können (ohne Rücksicht auf ihre Herkunft) nur in diesem Staat besteuert werden. Unterliegen die Einkünfte jedoch in diesem Staat nicht der Steuer, so können sie im anderen Vertragsstaat besteuert werden.

In den vorstehenden 21 Artikeln werden aber unter 18 Ruhegehälter behandelt:
Anhang anzeigen 2161970
So ganz schlüssig ist das für mich immer noch nicht.
Sind die Auszuege aus dem DBA mit Portugal oder Thailand? Sind ja 2 Paar Stiefel und ca. 20 Jahre dazwischen. Mit den in der Zeit geaenderten Ausgestaltungen.
 

savoy

Lady Drink King
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Sind die Auszuege aus dem DBA mit Portugal oder Thailand?
Ich habe den DBA-Portugal Beitrag kommentiert und DBA-Portugal ist auch in meinem Bild verlinkt.
Sind ja 2 Paar Stiefel und ca. 20 Jahre dazwischen.
Da hier auch im Falle Thailands über eine Rückfallklausel debattiert wird, ist es vielleicht nicht schlecht zu wissen, wie eine solche im Falle Portugals aussieht.
Eine ähnliche Passage im DBA-Thailand habe ich nicht gefunden, obwohl die KI es im Artikel 23 des Thai-DBA wähnte. Das ist der Zusammenhang.
 
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buba

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Beim besten Willen, lese ich im Artikel 23 nirgends, dass das Besteuerungsrecht unter irgendwelchen Umständen an Deutschland zurückfällt.
Das sollte einen wenigstens stutzig machen, bevor man das postet.
Genau das wollte ich auch gerade posten, nachdem ich den Artikel 23 gelesen habe.
Das hat Chat GTP garantiert aus irgend einem andern DBA "geklaut".
 

buddy2020

Walkingstreet Veteran
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Also immer sich bei ChatGPT, oder welcher anderen KI auch immer informieren, da ist man bestens informiert!

Wieso auch bei der entsprechenden Behörde nachfragen...???

Ich bin denn mal hier erstmal mal raus... Die hier veröffentlichen "Informationen" sind alles andere als zutreffend, oder wirklich informativ!

Werde ja spätestens im Januar bei dem für mich zuständigem Finanzamt meine Informationen bekommen..;)..
 

Ding Dong

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Bist Du/seit Ihr in Deutschland auch jedes Jahr zum Finanzamt gerannt ?
Bestimmt nicht, warum dann hier in Thailand ?
Wie ich gelesen habe, sind einige im Frühjahr mit dem Wissen, dass sie
überhaupt keine Steuern zu bezahlen haben, trotzdem hin gerannt.
Ich habe erst gedacht, es gibt dort eine Antrittsprämie.
Meine Person und einige andere sehen das als Beamtenbelästigung,
wie es der Schweizer Christian Bruetsch so schön in seinen Beiträgen
dargestellt hat. Schöne Sprache :)
ab 06:30
 
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lakmakmak66

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Bist Du/seit Ihr in Deutschland auch jedes Jahr zum Finanzamt gerannt ?
Bestimmt nicht, warum dann hier in Thailand ?
Wie ich gelesen habe, sind einige im Frühjahr mit dem Wissen, dass sie
überhaupt keine Steuern zu bezahlen haben, trotzdem hin gerannt.
Ich habe erst gedacht, es gibt dort eine Antrittsprämie.
Meine Person und einige andere sehen das als Beamtenbelästigung,
wie es der Schweizer Christian Bruetsch so schön in seinen Beiträgen
dargestellt hat. Schöne Sprache :)
ab 06:30

Weil es in Deutschland mein Steuerberater regelt...wenn ich als Gast in einem fremden Land leben darf(einige hier leben auch aus finanziellen Gründen in Thailand und können es sich gar nicht leisten ausgewiesen zu werden) dann versuchen ich mich an die Regeln zu halten....und was ist schon dabei ,wenn ich fast den ganzen Tag Zeit habe ,2 Stunden zu investieren und es vor Ort klären zu lassen....
 

Wanderer

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Mein Kumpel wird voraussichtlich dieses Jahr insgesamt bei drei Einreisen 195 Tage in Thailand sein. Da er kein Condo besitzt mietet er immer ein Condo.
Nun meine Frage, wie wird das Finanzamt von ihm eine Steuererklärung fordern wenn er nicht selbst aktiv wird ? Er meint, die melden sich schon wenn sie was von ihm wollen. Teile seine Meinung nicht aber frage mich wie das ablaufen wird.
 
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Ding Dong

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die melden sich schon wenn sie was von ihm wollen
da kann er lange warten - eher fällt Schnee in Phuket
Der letzte bekannte Schriftverkehr war nach dem Por 161 +162/2566.
Es wurden über 100.000 thailändische Steuerzahler angeschrieben.
Hier lebende Ausländer incl. Rentner wurden dabei vergessen.
Das bestimmt nicht ohne Grund.
Es wundert mich, dass deswegen noch keiner nachgefragt und sein Briefchen
verlangt hat ;)
 

buddy2020

Walkingstreet Veteran
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Zu Deiner Information!

Dieser Satz zeigt mir, das Du eben keine Ahnung hast!!


"Bist Du/seit Ihr in Deutschland auch jedes Jahr zum Finanzamt gerannt ?"

Ich kenne kein Land, auch nicht Deutschland, wo Dich ein Finanzamt anschreibt und um Deine Steuererklärung bittet!

Es sei denn Du hast eine Steuerprüfung!

Einkommenssteuer ist eine Bringschuld!


Einkommensteuerpflichtig ist jede natürliche Person, die in Deutschland einen ständigen Wohnsitz hat und ein Einkommen über den jährlichen Grundfreibetrag erzielt.

Wer also über 12.096€ an Einkünften vorweist, muss Steuern auf jeden € zahlen, der darüber hinausgeht.

Das gleiche gilt auch für Thailand, hier ist die Freigrenze 150.000.-THB

Jeder Deutsche, wahrscheinlich auch jeder EU-Bürger, hat seine Steuernummer.

Wer vor 2008 geboren ist, hat im Jahr 2008 einen Brief mit Seiner Steueridentifikationsnummer bekommen.

Andernfalls hast Du Sie automatisch bei der Geburt oder bei Deiner ersten Anmeldung in Deutschland erhalten.

Sie bleibt unverändert und ist lebenslang gültig. Auch bei einem Umzug oder einer Heirat ändert sie sich nicht.

In Thailand ist eine TIN auch für Ausländer Pflicht, auch wenn sie keine Einkommenssteuer zahlen müssen, wenn sie länger als 180 Tage im Kalenderjahr hier ansässig sind!

Der Schweizer ist also der für Thailand maßgebliche Fachmann, natürlich mit eigener Steuerpraxis vor Ort, und im Zweifelsfall vertritt Deine Interessen in Thailand vor Ort !

Ja dann... Glückwunsch!

„Hier lebende Ausländer incl. Rentner wurden dabei vergessen.“

Ich bin erstaunt über Dein Fachwissen, kannst Du dazu auch einen Link hier einstellen…?

Spätestens, wenn die Immigration bei Antrag auf ein EOS, einen Steuerbeleg verlangt, wovon ich irgendwann ausgehe, da bin ich doch froh

dass ich mich der „Beamtenbelästigung“ schuldig gemacht habe!

Und das ist eben mit KI eine Kleinigkeit, Behörden miteinander zu verbinden😉..Wenn es dann auch noch Geld bringt!
 
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Ding Dong

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Ich hatte über 40 Jahre in Deutschland meine Firma und zu
meinen beliebtesten Sportarten gehörte: Finanzamt bescheißen.
Ich hatte mehrere Steuerprüfungen und keiner hat was gemerkt.
Also erzähl' nicht, ich hätte keine Ahnung.
Was willst Du eigentlich damit erreichen, daß Du in fast jedem 2. Beitrag
schreibst, ein TIN wäre für jeden "Pflicht", wenn er mehr als 180 Tage in
Thailand lebt. Du weisst doch selbst, daß das nicht stimmt.
 
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Citolino

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Ich hatte über 40 Jahre in Deutschland meine Firma und zu
meinen beliebtesten Sportarten gehörte: Finanzamt bescheißen.
Ich hatte mehrere Steuerprüfungen und keiner hat was gemerkt.
Also erzähl' nicht, ich hätte keine Ahnung.
Was willst Du eigentlich damit erreichen, daß Du in fast jedem 2. Beitrag
schreibst, ein TIN wäre für jeden "Pflicht", wenn er mehr als 180 Tage in
Thailand lebt. Du weisst doch selbst, daß das nicht stimmt.
natürlich hat er Recht. Bist du stolz darauf, das Finanzamt beschissen zu haben? Damit erklärst du die, die pflichtgemäß eine Steuererklärung machen und Steuern zahlen zu Idioten. Schäme dich, so etwas öffentlich zu machen! Du bist eine Schande für ehrliche Menschen!
 

Wanderer

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meinen beliebtesten Sportarten gehörte: Finanzamt bescheißen.
Ich hatte mehrere Steuerprüfungen und keiner hat was gemerkt.
Also erzähl' nicht, ich hätte keine Ahnung.
Was willst Du eigentlich damit erreichen, daß Du in fast jedem 2. Beitrag
schreibst, ein TIN wäre für jeden "Pflicht", wenn er mehr als 180 Tage in
Thailand lebt. Du weisst doch selbst, daß das nicht stimmt.

Ich kenne mich leider in der thailändischen Steuerpraxis nicht aus, aber die Erfahrung wie man in Deutschland regelmäßig das Finanzamt bescheißt ist nicht unbedingt förderlich um die thailändische Steuerrechtsprechung zu verstehen.

Es wäre vielleicht hilfreich wenn jemand noch mal einen link teilt, aus dem hervorgeht, dass für einen Rentner bei mehr als 180 Tagen Aufenthalt der Gang zum Finanzamt zwingend notwendig ist.

Vielleicht berichten hier mal Member (Rentner !) die schon mal beim Finanzamt in Thailand waren über die Aussagen der Finanzbeamten.

Edit
Für mich klingt das was buddy2020 schreibt eigentlich plausibel.