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Joe

Thailand Frage an die Visaexperten,

donald20

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5 Dezember 2009
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Eine Frage an die Visaexperten, wenn ein Visantrag gestellt aus einem EU Land aber nicht in einen DACH Land, abgelehnt wurde, macht es noch einen Sinn in einem DACH Land einen neuen Antrag zu stellen oder wird man da automatisch geblackmailed bzw gesperrt/Blockiert?
 

Nordwind

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Der abgelehnte Antrag ist etwa noch 3 Jahre im Schengener Visa- System drin ,dürfte schwer werden ,es sei denn es ändert sich irgendwas bei den Antragsvoraussetzungen (Einkommen, Bankguthaben ,Job ,Heirat etc.) .Jede Botschaft ist anders gestrickt. Probieren !

Vorausgesetzt es geht um ein Schengenvisa ??
 
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อย่าวัดระยะทางวัดความรักทีผมมีให้คุณ
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7 März 2017
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Eine Frage an die Visaexperten, wenn ein Visantrag gestellt aus einem EU Land aber nicht in einen DACH Land, abgelehnt wurde, macht es noch einen Sinn in einem DACH Land einen neuen Antrag zu stellen oder wird man da automatisch geblackmailed bzw gesperrt/Blockiert?
Hast Du versucht ein Visum für Thailand zubekommen oder hast Du versucht ein Schengenvisum für Deine Freundin zubekommen?
 

Earn

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Eine Frage an die Visaexperten, wenn ein Visantrag gestellt aus einem EU Land aber nicht in einen DACH Land, abgelehnt wurde, macht es noch einen Sinn in einem DACH Land einen neuen Antrag zu stellen oder wird man da automatisch geblackmailed bzw gesperrt/Blockiert?
Also erstmal: Keine Sorge, geblackmailed wirst du eher von Ex-Freunden oder dubiosen Prinzen aus Nigeria, nicht von der Ausländerbehörde.
Eine Ablehnung in einem EU-Land bedeutet nicht automatisch eine Sperre im gesamten Schengenraum – das kommt auf die genauen Gründe an. Wenn du z. B. wegen fehlender Unterlagen abgelehnt wurdest, kannst du in einem DACH-Land mit besseren Voraussetzungen durchaus nochmal dein Glück versuchen.
Vielleicht dann mit einem Antrag, der auch ohne Decoder lesbar ist.
Tipp: Wenn schon Visa-Antrag, dann besser auch auf Verständlichkeit setzen – die Behörden sind nämlich nicht bei Google Translate angestellt.

Wenn du allerdings auf einer roten Liste wegen Falschangaben oder Einreisesperren stehst, dann bringt ein Antrag in Österreich auch nicht mehr als ein Hütchenspiel in der Fußgängerzone.

Fazit: Sinn kann es machen, aber nur mit sauberem Antrag und echten Chancen.
 
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donald20

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5 Dezember 2009
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Der abgelehnte Antrag ist etwa noch 3 Jahre im Schengener Visa- System drin ,dürfte schwer werden ,es sei denn es ändert sich irgendwas bei den Antragsvoraussetzungen (Einkommen, Bankguthaben ,Job ,Heirat etc.) .Jede Botschaft ist anders gestrickt. Probieren !

Vorausgesetzt es geht um ein Schengenvisa ??
Danke für die Antwort.

Nochmals zum allg. Verständnis es geht um einen Visantrag von Thailand nach EU Schengen. Ein Antrag wurde, der nicht in D, A gestellt wurde, leider abgewiesen angeblich mangelnder Beweis der Rückkehrwilligkeit.
 
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sockeye

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Ein Antrag wurde, der nicht in D, A gestellt wurde, leider abgewiesen angeblich mangelnder Beweis der Rückkehrwilligkeit.

Dann mach zuerst eine Remonstration. Da bekommst den genauen Ablehnungsgrund mitgeteilt. Dann kannst die weitere Vorgehensweise entscheiden.

Im Glücksfall bekommst nach der Remonstration einen positiven Bescheid. Weiß ich auch schon einen Fall 😉
 
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Nordwind

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Dann mach zuerst eine Remonstration. Da bekommst den genauen Ablehnungsgrund mitgeteilt. Dann kannst die weitere Vorgehensweise entscheiden.

Im Glücksfall bekommst nach der Remonstration einen positiven Bescheid. Weiß ich auch schon einen Fall 😉
Ich weiss ja nicht wo der Kollege seinen Visaantrag gestellt hat und ob das Antragsland überhaupt eine Remonstration vorsieht .

Bei der deutschen Botschaft in BKK ist das zumindest nicht mehr möglich

Quelle : Botschaft Bangkok Visa FAQ:
Die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Visumantrags wird als Remonstration bezeichnet. Sie ist ein gesetzlich nicht vorgesehener Rechtsbehelf.

Die Möglichkeit, bei der Visastelle der Botschaft Bangkok Remonstration einzulegen, entfällt ab 1.1.2024 bis auf Weiteres, sofern der Ablehnungsbescheid nicht explizit einen Rechtsbehelf zur Remonstration beinhaltet.

Es bleibt Antragstellenden nach Ablehnung eines Visumantrags weiterhin unbenommen, einen neuen Antrag zu stellen oder Klage beim Verwaltungsgericht Berlin zu erheben.
 

donald20

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5 Dezember 2009
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Ich weiss ja nicht wo der Kollege seinen Visaantrag gestellt hat und ob das Antragsland überhaupt eine Remonstration vorsieht .

Bei der deutschen Botschaft in BKK ist das zumindest nicht mehr möglich

Quelle : Botschaft Bangkok Visa FAQ:
Die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Visumantrags wird als Remonstration bezeichnet. Sie ist ein gesetzlich nicht vorgesehener Rechtsbehelf.

Die Möglichkeit, bei der Visastelle der Botschaft Bangkok Remonstration einzulegen, entfällt ab 1.1.2024 bis auf Weiteres, sofern der Ablehnungsbescheid nicht explizit einen Rechtsbehelf zur Remonstration beinhaltet.

Es bleibt Antragstellenden nach Ablehnung eines Visumantrags weiterhin unbenommen, einen neuen Antrag zu stellen oder Klage beim Verwaltungsgericht Berlin zu erheben.
Ok, nochmals danke für deine Antwort 👍
 

Klimbim

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Eine Frage an die Visaexperten, wenn ein Visantrag gestellt aus einem EU Land aber nicht in einen DACH Land, abgelehnt wurde, macht es noch einen Sinn in einem DACH Land einen neuen Antrag zu stellen oder wird man da automatisch geblackmailed bzw gesperrt/Blockiert?

2017 wurde der Schengenvisumantrag meiner Frau zweimal von der Deutschen Botschaft in Manila abgelehnt. Für uns war das eine äußerst frustrierende Erfahrung. Ich war überzeugt, dass die Entscheidungen rechtlich nicht haltbar waren, aber mir fehlte damals die Kraft, mich mit der Botschaft auseinanderzusetzen. Die Art und Weise, wie dort mit unserem Anliegen umgegangen wurde, war weder sorgfältig noch menschlich.

Ein Jahr später erhielten wir das Visum über einen anderen EU-Staat – ohne große Probleme. Heute hat meine Frau die deutsche Staatsbürgerschaft, und wir haben mit der Botschaft in Manila nichts mehr zu tun. Und ganz ehrlich: Wir vermissen nichts.

Juristisch gilt: Eine Visumablehnung wird im Schengen-weiten Visa-Informationssystem gespeichert und ist für andere Mitgliedstaaten sichtbar, führt aber nicht automatisch zu einer Sperre.

Entscheidend ist der Ablehnungsgrund: Formfehler lassen sich beheben, schwerwiegende Gründe wie Sicherheitsbedenken oder Falschangaben wirken sich deutlich negativer aus. Ein Folgeantrag in einem anderen Schengen-Staat kann dennoch Erfolg haben – vorausgesetzt, er ist inhaltlich überzeugend und rechtlich sauber vorbereitet. In Sonderfällen, wie bei uns, gibt es oft mehr Wege als man denkt – man muss sie nur kennen und durchstehen.
 

Klimbim

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leider abgewiesen angeblich mangelnder Beweis der Rückkehrwilligkeit.

Rechtlich unhaltbar m.E.

Man kann Rückkehrwilligkeit nicht beweisen. Man kann einen Willen nur erklären! Der Wille ist einer Beweisführung nicht zugänglich.

Vermutlich ist es eine Ermessensfrage, nach der etwas nicht hinreichend glaubhaft gemacht wurde - rechtlich in meinen Augen nicht ganz unproblematisch als Wertungskriterium bei Ermessensabwägungen. Es geht um Glaubhaftmachung und eine Prognose - rechtlich angreifbar denke ich, wenn falsche Kriterien zu Grunde gelegt wurden oder einfach Ermessen nicht ausgeschöpft wurde. Ankreuzabtworten sind wohl ein Klassiker, denn ein VA ist eine Einzelfallentscheidung.

Mein Rat bei solchen Dingen ist immer der Gleiche:

Ein zugelassener Fachanwalt ist die richtige Adresse - keine Agenturen und auch kein Forum.
 
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Der Ansatz jedoch auf Messrs Schneide. Fachanwälte bzw deren Verbände beraten auch die Politik. Ziel dieser Klientel ist, dass jedes Papier durch die Hände mehrer Anwälte geht. Diese Dienstleistung int halt nicht Kostenlos.
 

Klimbim

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Inwiefern war das bei euch ein Sonderfall? Hatte jemand von euch besonders günstige oder ungünstige Voraussetzungen welche die Entscheidung der deutschen Botschaft beeinflußt haben oder hätten müssen? :unsure:

Meine Frau hatte zunächst abstrakt ungünstige Umstände, die sie mit vielen teilt und dann konnte ich wiederum günstige Sonderumstände benennen, die Dinge so gestaltet haben, dass wir uns durchsetzen konnten.

Es spielt alles auf der Ermessensebene ab. Wenn es Dir gelingt in einer Ermessensentscheidung die Ermessensausübungsmöglichkeit auf Null zu drücken und die Behörde nichts anders als im Sinne Deines Antrags entscheiden kann, hast du gewonnen.

Sie erkennt dann im besten Fall, dass eine Gerichtsentscheidung 100% gegen sie laufen würde und hat kein Interesse Kosten und die Wirkung von Unprofessionalität zu erzeugen.

Oft versucht sie dann noch in den Kostenfrage durch Vergleichsangebote die bei dir zu belassen (das ist wirklich das übliche Schema: "erst mal versuchen, vielleicht knickt der Antragsteller schockiert ein" und lässt es und dann im zweiten Schritt "okay, er weiss was Sache ist und wird bei einem Vergleichsangebot wegen all des Nervenaufwandes aber annehmen und die Kosten freiwillig tragen").

Wenn man dann in der Kostenfrage den Klageantrag hat aber rallt wie der Hase lang läuft und alles so gestalten kann wie es einem die Rechtsordnung auch anbietet (warum soll ich in einem verfahren, das eine Behörde verbockt hat Kosten tragen?) , ist der Rechtsstaat sauber und Du bist Gewinner - am besten die Behörde erkennt das von Anfang so (pragmatischer, konsensual denkender erfahrener Sachbearbeiter - gibt es zum Glück auch öfters), aber das ist nicht immer so.

Manchmal treten jedoch auch Umstände erst im Laufe des Verfahrens hinzu, die begünstigen oder verschlechtern. Es kommt darauf an.
 
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Klimbim

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Der Ansatz jedoch auf Messrs Schneide. Fachanwälte bzw deren Verbände beraten auch die Politik. Ziel dieser Klientel ist, dass jedes Papier durch die Hände mehrer Anwälte geht. Diese Dienstleistung int halt nicht Kostenl


Würde ich in dieser Pauschalität so nicht unterschreiben - auch wenn ich selber keinen Anwalt brauche. Ich kenne aber genug Fälle, in denen anwaltliche Unterstützung entscheidend zum Erfolg beigetragen hat - sei es juristisch oder menschlich. Und es gibt durchaus Anwälte, die sehr kreativ und fair mit der Kostenfrage umgehen, im Sinne des Mandanten.

Anwälten pauschal Geldgier zu unterstellen, greift deutlich zu kurz. Hinter deren Tätigkeit steht eine jahrelange fundierte Ausbildung sowie laufende Fortbildung sowie eine Berufshaftpflicht, die nicht nur Absicherung bedeutet, sondern auch Vertrauen schaffen soll.

Das als unnötig und überzogen zu beschreiben, trifft das Thema nicht ganz.
 
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floodland

leck mich doch...........
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9 April 2009
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Meine Frau hatte zunächst abstrakt ungünstige Umstände, die sie mit vielen teilt und dann konnte ich wiederum günstige Sonderumstände benennen...........

Abstrakt ist hier die Antwort. Hatte sie Rotlichtbackground, keinen Job, kriminelle Vergangenheit oder vielleicht einfach nur einen Schreibfehler in ihrer Geburtsurkunde? Kann doch alles Mögliche sein und ist auch von mir ziemlich wertfrei gefragt......... :unsure:

Musst du ja nicht preisgeben wenn du nicht möchtest aber so bleibt deine Geschichte leider doch ein wenig undurchsichtig.

Und was sind "günstige Sonderumstände"?

Die weiteren Spekulationen über einen "sauberen Rechtsstaat" erinnern mich ein wenig an diesen Typen welcher damals nach erfolglosen Versuchen für seine filippinische Freundin ein Visum zu bekommen das groß in der Presse breitgetreten, alle möglichen zuständigen und nicht zuständigen Leute und Behörden verklagt und beleidigt, und zudem noch einen Bundestags- oder Landtagsabgeordneten mit einbezogen hat. Hatte extra irgendwelche Accounts eröffnet um dort gegen Staat und Ämter zu hetzen.

Kennt den noch jemand? Muss so zwischen zehn und fünfzehn Jahre her sein und der Typ war echt ein Spinner vor dem Herrn. Glaube seine Freundin hieß Jane Docoy oder so ähnlich......:unsure:

die Dinge so gestaltet haben, dass wir uns durchsetzen konnten.

Wie meinst du das, ich denke der Antrag wurde seitens der deutschen Botschaft Manila zweimal abgelehnt?
 

Klimbim

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Die weiteren Spekulationen über einen "sauberen Rechtsstaat" erinnern mich ein wenig an diesen Typen welcher damals nach erfolglosen Versuchen für seine filippinische Freundin ein Visum zu bekommen das groß in der Presse breitgetreten, alle möglichen zuständigen und nicht zuständigen Leute und Behörden verklagt und beleidigt, und zudem noch einen Bundestags- oder Landtagsabgeordneten mit einbezogen hat. Hatte extra irgendwelche Accounts eröffnet um dort gegen Staat und Ämter zu hetzen.

Kennt den noch jemand? Muss so zwischen zehn und fünfzehn Jahre her sein und der Typ war echt ein Spinner vor dem Herrn. Glaube seine Freundin hieß Jane Docoy oder so ähnlich......:unsure:


Nie gehört. Vor 15 Jahren war ich noch nie in Asien.

Ansonsten: kein Rotlichtbezug meiner Frau, null. Unsachliche Kommunikation gegenüber Behörden und auch sonst sind nicht mein Stil.
 
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Alwaro

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Würde ich in dieser Pauschalität so nicht unterschreiben - auch wenn ich selber keinen Anwalt brauche. Ich kenne aber genug Fälle, in denen anwaltliche Unterstützung entscheidend zum Erfolg beigetragen hat

Diese Aussage kann ich nicht unterschreiben. In meiner Karriere hab ich 4 Fälle vor Bundesversichrungsgericht. 2 mal mit und 2 mal ohne Anwalt. Rate mal, welche Fälle zu meinen Gunsten ausgefallen sind :bigg
 

Klimbim

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Diese Aussage kann ich nicht unterschreiben. In meiner Karriere hab ich 4 Fälle vor Bundesversichrungsgericht. 2 mal mit und 2 mal ohne Anwalt. Rate mal, welche Fälle zu meinen Gunsten ausgefallen sind :bigg

Ich schrieb, dass ich genug Fälle kenne, bei denen ein Anwalt maßgeblich mit zum Erfolg beitrug. Deine Fälle müssen übrigens extrem lange her sein - vor 2001 - in allen 4 Fällen.

Wenn Du schon so fragst, beglückwünsche ich Dich reichlich verspätet für Deine Erfolge. :)
 

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