AW: BETRUG reisen-nach-thailand.de
Risiken bei "Vorauszahlung" lassen sich nirgends auf "0" reduzieren, auch in D bzw. EU nicht.
Geht der Vertragspartner "pleite" (gibt es vrsch. Arten von), kann keine Leistung mehr erbracht werden.
Bei Reisebüros (online or shop) gibt es 2 untersch. Arten der Buchung für eine Leistung (Ticket):
- zum einen die Vermittlung, womit das Vertragsverhältnis mit einem 3. entsteht, welcher dies noch bestätigen muß
- zum anderen den Vertrieb von eigenen Kontingenten, wobei keine Vermittlung, sondern der Verkauf einer Leistung erfolgt, die zuvor von einem 3. eingekauft wurde
Das möglichst geringste Risiko entsteht in EU, wenn eine Anz. von 10-20% erfolgt und der Rest bei vorhandenem Sicherungsschein bezahlt wird. Teils gibt es auch Risikominimierung bei Buchungen über Kreditkarte.
Bei Buchungen im Ausland, wie z.B. Inlands- or Regionalflügen (-reisen) in LoS or PH (u.a.) gibt es ebenso unvermeidbare Risiken, teils läßt sich hier auch eine Reduzierung bei Zahlung mit K-Card erreichen.
Flüge, Fähren, Hotels u.v. im Ausland stets nur Anzahlen, auch wenn es mal etwas teurer wird dabei. Sicherheit kostet halt - anywhere. Kam auch vor einigen Jahren mal in einer Fewo in Cadiz (Andalusien) an und die Wohnung war vom örtl. Gericht versiegelt. Anzahlung war futsch (Restzahlung in cash bei Übernahme) - hätte ich vorausbezahlt, wäre alles weg gewesen. Gleichwertige Fewo mit Dachpool war nicht mehr zu kriegen. Der dt. Reisevermittler war ohne Haftung, weil er nur Vermittler war.
"LTD." sind Limiteds, registriert in London. Solange die Fa. dort eingetragen ist, kann eine Forderung aufgestellt werden. Bei Reisevermittlern or -unternehmen gibt es meist Sammelklagen. Dort anschließen und hoffen, daß doch noch was zurückkommt.