Hab heute ne' Rückantwort vom Landesamt für Bürger-und Ordnungsangelegenheiten bezüglich des internationalen Führerscheins für Thailand bekommen.
AW: Nachfrage zum Führerscheinantrag
Sehr geehrter Herr XXX,
höre ich das erste Mal, dass der Intern. Führerschein der nicht nach dem Intern. Abkommen von 1926 ausgestellt wurde in Thailand nicht anerkannt wird. Was bedeutet offiziell? Bei der Kontrolle durch die Verkehrspolizei?
Berlinweit werden im Jahr rund 15.000 Intern. Führerscheine ausgestellt, darunter sicher auch einige für die Reise nach Thailand.
Ich habe auch schon für deutsche Diplomaten, die in Thailand akkreditiert sind Intern. Führerscheine ausgestellt und immer nach dem Abkommen von 1968.
Allerdings sehe ich kein Problem den Intern. Führerscheins entsprechend dem Abkommen von 1926 auf ein Jahr zu befristen.
Mit freundlichen Grüßen
So. Und nu?
Muss man in der Tat wohl explizit nachfragen. Dann allerdings ist der von 1926 wohl nur ein Jahr gültig. Ich werd' mal weiter meinen von 1968 benutzen und gut ist. Ging ja bisher auch und der ist für drei Jahre gültig. Man muss den Behörden ja nicht das Geld in den Rachen werfen.
AW: Nachfrage zum Führerscheinantrag
Sehr geehrter Herr XXX,
höre ich das erste Mal, dass der Intern. Führerschein der nicht nach dem Intern. Abkommen von 1926 ausgestellt wurde in Thailand nicht anerkannt wird. Was bedeutet offiziell? Bei der Kontrolle durch die Verkehrspolizei?
Berlinweit werden im Jahr rund 15.000 Intern. Führerscheine ausgestellt, darunter sicher auch einige für die Reise nach Thailand.
Ich habe auch schon für deutsche Diplomaten, die in Thailand akkreditiert sind Intern. Führerscheine ausgestellt und immer nach dem Abkommen von 1968.
Allerdings sehe ich kein Problem den Intern. Führerscheins entsprechend dem Abkommen von 1926 auf ein Jahr zu befristen.
Mit freundlichen Grüßen
So. Und nu?

Muss man in der Tat wohl explizit nachfragen. Dann allerdings ist der von 1926 wohl nur ein Jahr gültig. Ich werd' mal weiter meinen von 1968 benutzen und gut ist. Ging ja bisher auch und der ist für drei Jahre gültig. Man muss den Behörden ja nicht das Geld in den Rachen werfen.















