Die Regierung hat eine 15-tägige Periode mit Halbmastflaggen und 30 Tage Trauerkleidung verhängt.
Alle Unterhaltungs- und Festveranstaltungen
werden während der anfänglichen Trauerperiode landesweit ausgesetzt.
Alle Unterhaltungs- und Festveranstaltungen
werden während der anfänglichen Trauerperiode landesweit ausgesetzt.













