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WICHTIG: Hinweise pdf Infos auf Änderung des RAIL & FLY & Gerichtsbeschlüsse

Fly2Asia

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22 Oktober 2008
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:licht

Hinweis auf Änderung des Rail&Fly Verfahrens zum 02.AUG 10


Sukzessive erhalte ich z.Zt. von jeder Airline einzeln den Hinweis auf die Änderung des Rail&Fly Verfahrens zum: 02.08.2010.
Um das nun nicht für jede Airline einzeln veröffentlichen zu müssen, will ich das mit dieser News und auf folgendes allgemein hinweisen:


Hiermit möchten wir Sie über eine Änderung beim RAIL & FLY Verfahren informieren, zu beachten für alle Airlines, die ein Rail&Fly Programm anbieten:



Bisher wurde für eine Hin- und Rückreise mit Rail & Fly eine Pickup Nummer in die Buchung gespielt, mit der der Passagier in einem Vorgang die Fahrscheine für Hin- und Rückreise an den Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn ziehen konnte.


Ab Buchungsdatum 02. August 2010 wird für den Reisenden bei Buchung von Rail&Fly für Hin- und Rückreise jeweils eine einfache Rail&Fly-Fahrkarte je Fahrtrichtung im System gespeichert und bereitgestellt und eine separate Pickup Nummer für den Hinweg und eine weitere für den Rückweg in die Buchung aufgenommen

Neu ist auch, dass die Fahrkarten erst 72 Stunden vor Fahrtantritt zur Verfügung stehen werden. Es ist also so nicht mehr möglich vor Reiseantritt auch die Fahrkarte für die Rückreise zu erhalten. Auch diese steht erst 72 Stunden vor dem Rückreisedatum zur Verfügung.



Die entsprechenden Informationen unter "http://www.bahn.de/railandfly"]www.bahn.de/railandfly[/URL] werden dann auch zum 02.08.10 erneuert,(Informationen für Passagiere) werden von der Deutschen Bahn ständig aktualisiert.
("http://www.bahn.de/p/view/mdb/pv/mobilit_t/rail_fly_airrail/MDB79425-20100728_reisendeninfo_eticket_de.pdf"]neuer pdf Flyer ) [/URL]

Für bis einschliesslich 1. August getätigte Buchungen besteht noch das bisherige eTicketingverfahren.





(Unter Vorbehalt: PS.Jeder ist selbst Verantwortlich sich um eigene Infos zu bemühen!)
 

Fly2Asia

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:licht Aktueller Fall:

Reiserecht:
Bei Rail-&-Fly-Tickets müssen Urlaubsreisende pünktlich zum Check-in erscheinen

Flugreisende müssen rechtzeitig zum Check-in erscheinen. ReiseRecht aktuell gibt Informationen zu Rail-&-Fly-Ticket Bestimmungen heraus. Duisburg (dpa/tmn) - Urlauber sind selbst dafür verantwortlich, am Abreisetag pünktlich am Check-in-Schalter zu sein.

Das gilt nach einem Urteil des Amtsgerichts Duisburg auch, wenn sie mit einem «Rail-&-Fly Ticket» zum Flughafen anreisen. Hat der Zug Verspätung und verpassen sie ihren Flug, dürfen sie sich nicht darauf verlassen, die Kosten für das Umbuchen erstattet zu bekommen (Az.: 35 C 5102/09). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell

Er sei ausdrücklich darauf hingewiesen worden, 90 Minuten vor dem Abflug am Schalter einchecken zu müssen. Mit einer Möglichkeit einer Zugverspätung muss man rechnen und nicht darauf vertrauen dürfen, bei einer Verspätung trotzdem noch abgefertigt zu werden. Das Amtsgericht Duisburg urteilte damit anders als jüngst das Landgericht Frankfurt. In einem ähnlichen Fall hatte dieses zugunsten des Kunden entschieden (Az.: 2-24 S 109/09).
 

Fly2Asia

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Passagierrechte zum Download gibt es : hier



15.NOV 10
Passagierrechte zum Download gibt es :
"http://www.bmelv.de/cln_172/SharedDocs/Downloads/Verbraucherschutz/ReisenVerkehr/DatenblattReiserechte.pdf?__blob=publicationFile"]hier[/URL]