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Wahrheit oder Steintischgelabere? - Übertrag Jahresvisums in neuen Pass

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Angeblich!!!!! laut zwei Farangs hier sei der Übertrag eines Jahresvisums in einen neuen Pass bei der Immi nicht mehr möglich! Es müsse ein neues Visum beantragt werden. Ist das jetzt wieder ein neues Steintischgelabere? Hat jemand persönliche Erfahrungen aus neuester Zeit?
 

hapeto

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29 Juni 2013
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Bin vor gut 2 monaten in Bkk gewesen und habe mir neuen Reisepass beantragt und dann in Pattaya abgeholt.mein visum war im alten Pass,der voll mit <<stempeln war.Bin dann nach Jomtien zur Immi,dort wurde mir gesagt,das ich das nicht mehr umschreiben lassen muss,aber den alten Pass bei der ausreise mit vorzeigen soll.hab ich nun vor 3 wochen bei meiner Deutschlandreise auch gemacht,hat alles reibungslos geklappt.neues Visum nun im neuen Pass und alles ok.Gruesse.
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Das heißt also, bis das neue Visum gemacht wird muß man beide Pässe dabei haben?
 

hapeto

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29 Juni 2013
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Genau,so hat es mir der Typ erklärt.Am Flughafen bei der Ausreise hat die Tussie wohl etwas längergebraucht alles zu verstehen,hat aber am Endealles gutgegangen.
 

XPAT2000

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15 Juli 2013
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long term life in Thailand
hab ich nun vor 3 wochen bei meiner Deutschlandreise auch gemacht,hat alles reibungslos geklappt.neues Visum nun im neuen Pass und alles ok.


die Anforderungen zur Erteilung eines neuen Visa sind gestiegen. :bigg

Rentner:

1 vollständig ausgefüllter Visaantrag + 2 Kopien (die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft muss unbedingt angegeben werden/ genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort)
Reisepass im Original (muss mind. 18 Monate gültig sein)
3 Kopien der ersten Seite des Reisepasses
3 Passbilder
Kopie der Flugbestätigung
3 Kopien des Rentenbescheids mit einem monatlichen Betrag von mind. 1.500,- Euro (65.000,- Baht)
falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Vermögensnachweise von mind. 20.000,- Euro (800.000,- Baht)
(Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Monate)

Gesundheitszeugnis vom Hausarzt (Original + 2 Kopien)
Polizeiliches Führungszeugnis (Original + 2 Kopien)
Lebenslauf (in englischer Sprache) (Original + 2 Kopien)
der Antragsteller muss mind. 50 Jahre alt sein
Visagebühr

Quelle: http://www.thaiembassy.de/de/visa
 

Paul

100%
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22 Oktober 2008
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Heidelberg
Legt jetzt die Allianz ihren Werbespot wieder auf? Das waren Zeiten frueher, als da sogar noch deutsche Rentner etwas galten.:weinen
 

hapeto

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29 Juni 2013
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Das mag fuer Berlin gelten,in Essen war alles beim alten,auch kein Hinweis drauf,das sich da was aendert.
 

Klaus50

Gibt sich Mühe
    Aktiv
23 März 2013
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Was ist eigentlich, wenn im Führungszeugnis eine Bewährungsstrafe steht ?
 
Thailernen.net

hari

Schreibwütig
   Autor
25 Mai 2009
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Pattaya, Det Udom
Angeblich!!!!! laut zwei Farangs hier sei der Übertrag eines Jahresvisums in einen neuen Pass bei der Immi nicht mehr möglich! Es müsse ein neues Visum beantragt werden. Ist das jetzt wieder ein neues Steintischgelabere? Hat jemand persönliche Erfahrungen aus neuester Zeit?

Ich bin im November nach Österreich einen neuen Pass machen. Mein Pass lief im Februar ab Retire Visum gültig bis Mai (bekam Eintrag ins Visa mußte also keine 18 Monate noch gültig sein).
Nach der Wiedereinreise mit Re-entry Visa haben sie mir das Retire Visa in den neuen Pass übertragen.
 

McJack

Member
Verstorben
6 Februar 2014
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Pattaya SoiMoslim
Ablauf bei mir dieses Jahr:
- der alte Pass mit Restgültigkeit von 8 Monaten hatte das Jahresvisa
- neuen Pass beantragt, Abholung beim Konsul in Pattaya
- mehrfach Zwischenbeschied gegeben, Abholung dauert noch
- dann Visa Antrag fertig
- neuen Paß geholt, alter ungültig gemacht
- Visa Antrag und Kopie neuer UND alter Pass abgegeben bei der Immi
- Visa ferig und Stempel im neuen Paß

Kleinkariert betrachtet, hatte ich 4 Wochen ein Thai Visa in einem ungültigen deutschen Paß.
Aber im neuen Paß hatte ich ein 4 Wochen Visum bekommen.

Also die Thai können damit umgehen, da gibt es keine Probleme !
 

krimibiker

Frei wie der Wind
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13 Januar 2013
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Bang Saray
Dann scannt du es ein, löschst den Eintrag raus und druckst es dir wieder sauber aus.

Kleine Anleitung zur Urkundenfaelschung ???? Auch wenn es bei der thail. Botschaft vorgelegt wird, ist es immer noch ein Gebrauch einer amtl. Urkunde im Rechtsverkehr und somit klar und deutlich : eine Straftat.
 

krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
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Bang Saray
zu Beitrag #6:

Was hier aufgefuehrt ist, sind Bedingungen, die verlangt werden, wenn ein Jahresvisum bereits in Deutschland beantragen will. Dieses Jahresvisum wird auch nur in Berlin auf der thail. Botschaft ausgestellt und gibt es bei keinem Konsulat. In der Regel kommt man aber ja mit einem Non immigrant-O-Visum hier in Thailand an und beantragt dann bei der zustaendigen Immigration ein Jahres- oder auch long stay-visum. Hier in Thailand wird aber weder Gesundheitszeugnis, Lebenslauf noch Fuehrungszeugnis verlangt.
 

Kitmak

Geistig verwirrt und kriminell
Inaktiver Member
10 November 2010
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Bist Du Dir da ganz sicher? Oder ist es eine schriftliche Lüge?
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Thread Starter
Verstorben
Thread Starter
21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
zu Beitrag #6:

Was hier aufgefuehrt ist, sind Bedingungen, die verlangt werden, wenn ein Jahresvisum bereits in Deutschland beantragen will. Dieses Jahresvisum wird auch nur in Berlin auf der thail. Botschaft ausgestellt und gibt es bei keinem Konsulat. In der Regel kommt man aber ja mit einem Non immigrant-O-Visum hier in Thailand an und beantragt dann bei der zustaendigen Immigration ein Jahres- oder auch long stay-visum. Hier in Thailand wird aber weder Gesundheitszeugnis, Lebenslauf noch Fuehrungszeugnis verlangt.

Das in Berlin besorgte Visum macht eigentlich nur Sinn, wenn jemand seine 800.000 Baht nicht in Th präsentieren will, wie auch immer.

Zum Ursprungsthema: Eben einen Farang getroffen, der kürzlich bei der Immi war wegen Umschreibung des Visums in neuen Pass. Ist tatsächlich nicht mehr sofort erforderlich. Beide Pässe mit sich führen und gut ist. Die Umschreibung erfolgt eber wenn die neue 90-Tage-Meldung fällig ist.

Sofort zur Immi bei neuem Pass ist nur erforderlich, wenn der alte Pass verloren ist.