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Vorzeitige Vertragsauflösung Internet + Telephon

travelguy86

Gibt sich Mühe
Thread Starter
    Aktiv
Thread Starter
28 September 2018
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Berlin, Deutschland
hallo,

weis jemand ob es eine rechtliche Grundlage gibt,die es erlaubt einen Vertrag wie z.B. Internet und Mobilfunk,vorzeitig unter der prämisse das man ins nichteuropäische ausland für ein jahr geht zu kündigen? somit dieser vertrag überhaupt keinen nutzen mehr bieten würde...
 

einfachweg

hat keine Zeit
   Autor
2 Dezember 2009
1.827
3.382
2.465
Nähe München
Sonderkündigungsrecht. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen. Hierbei ist jedoch folgendes zu beachten: Diese 3-monatige Frist beginnt nach aktueller Rechtsprechung erst mit dem tatsächlichen Umzug.
 
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dbln25

Beischlafzauberer
   Autor
23 April 2017
194
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1.193
Sonderkündigung ist möglich, wenn Du dem Anbieter die Abmeldung vom deutschen Einwohnermeldeamt nachweisen kannst. Manche Anbieter verlangen zudem einen Nachweis der Ankunft im Zielland durch eine Anmeldung beim dortigen Amt. Bei der Sonderkündigung gilt, wie oben schon geschrieben, eine 3 monatige Kündigungsfrist.

Wer mal ein paar Monate ins Ausland geht, kann bei manchen Anbietern auch einfach den Vertrag stilllegen.
 

chris_x_chris2012

Member Inaktiv
Inaktiver Member
27 Februar 2012
540
1.137
993
Ich hatte den Fall auch mal bei 1&1.
Das Problem ist wenn sie dir eine FritzBox überlassen haben und der Vertrag noch nicht erfüllt ist wollen sie die dann bezahlt haben.
So ganz einfach wird es nicht.
 
Thailernen.net

TomGerm

Hat nix anderes zu tun
   Autor
14 Dezember 2019
1.007
7.331
2.365
Hier eine Übersicht der Gründe zum Sonderkündigungsrecht Handyvertrag.
5 Kündigung bei Umzug ins Ausland

Leider stellt ein Umzug ins Ausland nach derzeit geltendem Recht keinen Grund für ein Sonderkündigungsrecht dar. Auf Kulanz kann ich es mir bei Telekom vorstellen, wenn du kein rabattiertes Endgerät bei Vertragsabschluß erhalten hast.


Beim Festnetz ist es einfacher: Wenn Sie ins Ausland umziehen, haben Sie nach § 46 TKG (Telekommunikationsgesetz) ein Sonderkündigungsrecht. Gesetzlich wird Ihnen eine Frist von drei Monaten zum Monatsende eingeräumt.

Hier Details aus den FAQs der DTAG dazu, vielleicht hilft es dir ja. Dort ist man i.d.R. kulanter...
 
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