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Info Unterstellter Zigaretten- Schnapsschmuggel nach Thailand

Eddie

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Inaktiver Member
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30 November 2017
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Hi all!
In der neusten Ausgabe des Farang ist ein Leserbrief, worin ein Leser folgende Situation bei der Einreise am Airport beschreibt:
Ein Paar reist nach Thailand und hat 2 Stangen Zigaretten dabei. Beide in einer Tüte, von einem getragen (logischerweise), ein Kreditkartenbeleg, also zusammen gekauft.
Dieses Paar wurde vom Zoll angehalten und es wurde der Schmuggel einer Stange unterstellt mit der Begründung, dass die eine Person zwar nichts dabei hatte, aber die andere 2 mit EINEM Belege in EINER Tüte. Angeblich hat die Sache dann mehr als 500€ "Strafe" gekostet um einem Verfahren zu entgehen. NAtürlich ohne Beleg. Die Zöllnerin ließ auch weder sich, noch ihr Namensschild abfotografieren.
Ich dachte: Unglaublich!
Aber in der letzten Woche war ich mit Frau in Kambodscha, kam zurück und habe natürlich den Duty-Free Bereich in Poipet besucht. Ich kaufte zwar keine Zigaretten, aber 2 Flaschen je 1 l Schnaps. Wir wurden bereits durch die Kambodschanischen Verkäufer darauf hingewiesen, dass wir beide Flaschen extra bezahlen sollten, je 1 Flasche in einer Tüte tragen und jeder sollte 1 Tüte tragen. Haben wir dann auch gemacht.
Und die Augen der Thai-Grenzer, wie sie schauten, als wir die Immigration passiert hatten und die Frage an meine Frau, was in der Tüte sei (sie schauten aber auch gleichzeitig schon rein)sagten mir, dass der Hinweis des Verkäufers gut und richtig war. Die hatten bestimmt ähnlich Sachen im Sinn. Die Lukrativität dieses Vorgehens scheint sich bereits rumgesprochen zu haben.

Passt gut auf Euch auf!

Eddie
 

ckgf83

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
27 September 2015
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Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine mal gesehen zu haben, dass der deutsche Zoll das ganz ähnlich handhabt. Die Zigarettenstangen werden demjenigen Zugeordnet, der sie tatsächlich bei sich trägt. Ob ihm auch tatsächlich alle Stangen gehören ist dabei irrelevant.
 

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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18 März 2009
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Danke für die Warnung @Eddie

Allerdings sollte allgemein bekannt sein, das die zollfreien Mengen überall auf der Welt pro Einzelperson gelten.

Reisen 2 oder mehr Personen gemeinsam und einer hat 2 Stangen Zigaretten dabei, der Andere gar nichts, dann lässt sich das nicht als gemeinsames mitbringen der zulässigen Höchstmenge definieren, sondern der eine hat geschmuggelt, der andere seine Einfuhrerlaubnis nicht wahrgenommen.
Dabei ist völlig egal ob die beiden verheiratet sind, oder ob eine 11-köpfige Fußballmanschaft einreist, und deren Trainer 12 Stangen im Gepäck hat.

Nach meiner Auslegung der im Leserbrief genannten Fakten war der Zoll absolut im Recht, und die beiden Paare (das Ehepaar und die beiden Frauen) im Unrecht.
Vermutlich wurden sie während ihrer Raucherpause beobachtet und verpfiffen. - Ein lukratives Geschäft für Denunzianten, aber konform mit dem thailändischen Recht.

Hier der Leserbrief:
Zigaretten-Schmuggel unterstellt, Thailand
 

Eddie

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
30 November 2017
24
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Hallo ckgf!
Es kann sich aber beim deutschen Zoll noch nicht mal um einen Anfangsverdacht, sondern maximal um die Suche nach einem Indiz, was einen Anfangsverdacht und ggf. die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigt, zu handeln. Jeder Zöllner würde die gesamte Wut des Staatsanwalts auf sich ziehen :))
Ein Beweis des Vergehens ist gar nicht zu erbringen. Das scheitert bereits an den im BGB definierten Besitz- und Eigentumsverhältnissen der "Objekte".

Gruß
Eddie
 
Thailernen.net

Tastenspatz

Member Inaktiv
Inaktiver Member
2 April 2010
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Berlin - Thailand
Ein Verstorbener Bekannter von mir, hat bei der Einreise nach Thailand - 20 Kg. Schweizer Schokolade bei sich gehabt - diese wurde ihn zu 100% am Zoll abgenommen. Selbst der Hinweis diese Schokolade wäre für ein Kinderheim für die Weihnachtsfeier gedacht - konnte das Herz des Zöllner nicht erweichen und es gab nicht eine Tafel für die Kinder. Mir kam gleich der Gedanke der Zöllner wusste ganz genau was er vor sich hatte und auch bestimmt denn Wert gekannt. Mein Bekannter bekam keinerlei Beleg und auch keine Geldstrafe. Er hat dann abgesehen überhaupt noch mal etwas nach Thailand zu nehmen!!
 

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
Inaktiver Member
18 März 2009
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Du hast recht, aber 500 Euro Strafe halte ich für Abzocke!

Mag sein das du die Höhe der Strafe als unangemessen empfindest. - Und nun?
Willst du das thailändische Rechtssystem ändern, oder hast du mich herzitiert damit ich mich darum kümmere?

:dancing

Tut mir leid, da kann ich dir leider nicht helfen.

Im übrigen wird niemand gezwungen Zigaretten nach Thailand zu schmuggeln und wer keine Probleme haben möchte sollte Diese und andere Straftaten vermeiden.

Mein Mitleid für Kriminelle hält sich im übrigen in Grenzen. Zudem kann sich jeder vorher über die Konsequenzen einer Straftat informieren und danach frei entscheiden ob sich das Risiko lohnt.

Hier noch einer der beim Schmuggeln erwischt wurde:

Hells-Angels-Mitglied und seine Frau verhaftet, Thailand
Meine Meinung dazu:
ไม่มีความเสียใจตำหนิตัวเอง
Alles klar, @Klaus50 ?

Ein Verstorbener Bekannter von mir, hat bei der Einreise nach Thailand - 20 Kg. Schweizer Schokolade bei sich gehabt ...

Dein Bekannter war wohl eine hohle Knallbirne.
Da haben die Waisenkinder echt Glück gehabt, das der Zöllner sie von diesem ... verschont hat.

:hut
 

KIm

amantes amentes
   Autor
9 Oktober 2015
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17.009
3.815
naja recht und recht- wenn ich als paar einreise. aber egal
ich finde es nicht korrekt sondern übelste abzocke- natürlich
alles nach dem " recht " . ändern kann man es nicht aber ich für
mich kann nicht schreiben dass dieses so ok ist- egal wo auf der
welt ist das "für mich" eine wiederliche abwichserei total zum kotzen!
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
Inaktiver Member
2 November 2011
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Formal ist das wohl fast alles richtig gelaufen. Wenn´s in Thailand 500,-- Euro kostet, dann ist das halt so. Natürlich muss da aber ein Zahlungsbeleg/-beschluss oder ähnliches her und ausgehändigt werden, damit man dagegen auch später noch vorgehen kann.

Ich war die Tage mal erkältet und habe, weil man da ja nix denken kann, fern gesehen und bin auf DMAX auf eine Sendungen "Border Control..." Canada, Australien, keine Ahnung, gestoßen. War interessant. Also, was die alles wissen wollten und geprüft haben von den Touris (Handy, Unterlagen usw.), da ist ja Thailand ein Scheiss dagegen.

Jedenfalls wurde da auch immer festgestellt: Jeder ist für sein Handgepäck verantwortlich! Also: was man selber trägt, gehört einem bzw. wird einem zugeordnet.

Gut: normalerweise sind die Zöllner flexibel und wenn einer mit Handgepäck einreist und der andere nicht, dann wird nur darauf hingwiesen, dass man das so nicht machen sollte, wenn die offensichtlich zusammen gehören.

Wenn der eine allerdings schon voraus gegangen ist, also durch die Zollkontrolle, hat der andere ein Probleme.
 

KIm

amantes amentes
   Autor
9 Oktober 2015
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es ist ja nicht das ich das recht nicht anerkenne - nur ich war minimum 30 mal
mit girls als raucher ( gott sei dank heute nicht mehr ) im urlaub und immer
habe ich ich beide stangen getragen ( manchmal 3 ). nie ich schwöre nie
musste ich zahlen und wenn ein mensch (zöllner) auf die idee kam
mich zu fragen zeigte ich auf mein girl und alles war fein ...
 

uscmai

Alles wird gut, ganz sicher!!!
   Autor
12 November 2013
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Bei unserer letzten Einreise am BKK wurden hinter dem grünen Ausgang des Zolls von nahezu allen Passagieren welche eine Duty Free Tüte in der Hand hatten, die Tüte und auch das dazu gehörige Gepäck (Handgepäck & Koffer) gescannt und bei vielen auch etwas beanstandet. Was genau oder wieviel zu zahlen war, kann ich nicht sagen, konnte während der Kollege kontrolliert wurde die Sache aber eine ganze Weile verfolgen.
Nachdem ich bei der Einreise in Mexico vor vielen Jahren mal Ärger mit 2 Stangen Zigaretten hatte, die gemeinsam gekauft aber getrennt eingeführt wurden, gibt es jetzt zu jedem im Duty Free gekauften Artikel eine extra Quittung und jeder trägt die Freimenge bei sich im Gepäck, erspart im 'Ernstfall' eine Menge Ärger / Zeit & Kosten.

Gruß USCMAI
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
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2 November 2011
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...wer keine Probleme haben möchte sollte Diese und andere Straftaten vermeiden.

Mein Mitleid für Kriminelle hält sich im übrigen in Grenzen. Zudem kann sich jeder vorher über die Konsequenzen einer Straftat informieren und danach frei entscheiden ob sich das Risiko lohnt.

Halt mal den Ball flach! Das "einbringen" von ein, zwei Stangen Zigaretten ist wohl nirgends auf der Welt eine Straftat. Eine Ordnungswidrigkeit, wie zu schnell fahren, kurze Hose im Buddhathempel usw. Kostet halt, wenn man erwischt wird. Mal mehr, mal weniger. Aber eine Straftat ist damit i.d.R. nicht begangen worden, also ist man auch kein Kriminieller.

PS: "Zudem kann sich jeder vorher über die Konsequenzen einer Straftat informieren". Wo bzgl. Thailand?
 
Zuletzt bearbeitet:

siamkarl

erst ledig, dann erledigt und geschieden
Verstorben
19 Dezember 2009
1.001
1.986
4.365
Raum Stuttgart
Schmuggel von Zigaretten ist bei kleineren Mengen eine Ordnungswidrigkeit, bei mehr als 5 Stangen ist das aber eine Straftat, da gewerbsmaessiger Handel unterstellt wird.
 
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neitmoj

Ladydrink iss nicht!
Inaktiver Member
18 März 2009
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@Mjerumani , ich sehe auch keine Straftat darin, eine Kleinigkeit durch den Zoll zu schmuggeln. Bin in der Sache also “bei dir“.

Aber es sind nun mal nicht wir, welche die Gesetze machen, sondern die jeweiligen Staaten machen ihre Gesetze nach eigenen Ermessen.

Außerdem ...

Eine Ordnungswidrigkeit, wie zu schnell fahren ...

Dir ist vermutlich der Fall von dem Deutschen Aurobahnraser entgangen, der vor der Schweizer Justiz flüchten konnte, in Anwesenheit verurteilt wurde, und nun in Deutschland 5 Jahre(?) ins Gefängnis muss.
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
Inaktiver Member
2 November 2011
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In Deutschland und sagte ein deutscher Zoellner ;).

Jetzt ist deine Aussage vollständig und korrekt, wobei das nicht richtig sein muss, was der Zöllner sagt. Das würde in D evtl. zu einer Anzeige führen und man müsste ggf. eine Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Strafe erbringen, wenn man einen festen Wohnsitz in D hat.

In anderen Ländern läuft der Hase anders, darauf wollte ich hinaus. Wie @neitmoj sagt: deren Land, deren Gesetze. Muss man akzeptieren oder einfach weg bleiben. Da gibt´s nichts zu diskutieren.

Nur: 500 Euro wegen einer Stange Ziggis, die eigentlich noch nicht einmal eingeschmuggelt werden sollten, sondern "nur" in der falschen Tasche waren, würde ich mir nirgends auf der Welt abknöpfen lassen, schon gar nicht ohne Nachweis (Beleg o.ä.). Mit 100, 150 Euro muss man rechnen für eine Stange zuviel, überall auf der Welt und wenn es hart auf hart kommt auch, wenn man nur einen Fehler gemacht hat und die Ziggis aller Mitreisenden von einer Person transportiert wird. Da hilft dann kein rumgeheule, da muss man durch und das nächste Mal weiss man´s besser.

Bei drei, vier Stangen kann´s aber auch schon schmerzlich werden. Da kann man sich dann nicht auf die "5-Stangen-Regel" berufen. Darauf wollte ich hinweisen.
 
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Mjerumani

Hat viel zu tun....
Inaktiver Member
2 November 2011
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Dir ist vermutlich der Fall von dem Deutschen Aurobahnraser entgangen, der vor der Schweizer Justiz flüchten konnte, in Anwesenheit verurteilt wurde, und nun in Deutschland 5 Jahre(?) ins Gefängnis muss

Das war vermutlich nicht das glücklichste Beispiel von mir. Ich meinte "ich-guck-nicht-auf-den-Tacho-ich-hab´s-im-Gefühl"-Schnellfahrer und nicht "mir-doch-alles-egal-ich-fahr-mit-150-an-der-Kita-vorbei"-Raser.

Du wärst ein guter Ankläger/Staatsanwalt geworden: da würd´ man wegen eines weggeworfenen Papierchens vor Gericht erscheinen und bekommt dann lebenslang, weil man sich verquatscht hat.

Scherzle.