Ich fasse mal zusammen: man hat eine Thaifrau , die wird schwanger und bekommt das Kind beim Besuch in Deutschland. Dann ist das Kind Deutsch? Und dann würde man, wie Du sagst , Familienzusammenführung beantragen. Wird das Kind in Thailand geboren ist es Thai? Die Frage stellt sich, wenn ich das Kind als Erzeuger aber mitnehmen möchte und die Frau ihre Zustimmung geben würde, wäre das Kind dann Deutsch? Und wenn ja, die Mutter es sich "anders überlegt" und dann Familienzusammenführung beantragt? Das müsste dann doch gehen. Ich meine, wenn die das Kind in Deutschland bekommt, während des Besuches. So getimed, dass es in den letzten 2 Wochen kommt, kann man ja die Mutter nicht mit nem Säugling nach Hause schicken. Oder liege ich da komplett falsch? Man kennt doch die Geschichte der Deutschen Mutter, die ihr Kind irgendwo in Arabien geboren hat und dann über die Grenze per Flucht nach Deutschland gerettet, weil der Mann ihr das Kind weggenommen hat. Oder ich habe im TV doch gesehen, dass Thai Mädels den Erzeuger ihres Kindes in der Schweiz aufgestöbert hat. Das wird ja wohl nicht mit einem Besuchsvisum funktioniert haben?! Ist jetzt kein Thema bei mir, würde mich aber irgendwie interessieren.