@hkt2012 den Unsinn kannst du dir an deinen eigenen Hut stecken.
Bevor du weiter große Töne spuckst solltest du dich lieber mal ins EU Flugrecht einlesen.
Gebucht wurde nicht nur eine Beförderung von A nach B, sondern ein Non Stop Flug mit einer festgelegten Ankunftszeit.
Anspruch auf einen bestimmten Flugzeugtyp oder eine bestimmte Airline hat der Kunde allerdings nicht.
Wird statt NonStop zu einem Flug mit Umsteigen umgebucht, liegt bereits ein entschädigungswerter Mangel vor.
Ein größerer Reisemangel ist jedoch eine verspätete Ankunft. Hier wird unterschieden ob der Ersatzflug früher startet, und man wie vertraglich vereinbart
pünktlich am Zielort eintrifft, oder mit X Stunden Verspätung.
Letzteres wird vermutlich der Fall sein, da das Umsteigen in HKT und der Weiterflug nach BKK Zeit beansprucht.