Nein, Wohnfläche interessiert bei einem Schengenvisum nicht.
Es geht nicht um die Personen im Haushalt, sondern unterhaltspflichtige Personen.
Es geht auch um Wohnraum:
Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers. Dort sind auch die entsprechenden Formulare erhältlich. Im Rahmen der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung wird die Bonität des Einladers geprüft und dessen Unterschrift beglaubigt.
Die genannten Paragraphen enthalten alle näheren Informationen, wobei insbesondere § 66 Absatz 2, § 67 zum Umfang der Kosten und § 68 Aufenthaltsgesetz zur Haftung für den Lebensunterhalt maßgebend sind. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung, Bekleidung und anderen Grundbedürfnissen auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit.
Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt – gerade auch beim Familiennachzug – ausreichenden Wohnraum voraus.
Nach den Anwendungshinweisen zum Aufenthaltsgesetz soll sich der Begriff „ausreichend“ auf zwei Faktoren beziehen: Die Beschaffenheit und Belegung, d. h. die Größe der Wohnung im Hinblick auf die Zahl der Bewohner. Die Obergrenze bildet das Sozialwohnungsniveau, d. h. es darf keine bessere Ausstattung verlangt werden, als sie auch typischerweise Sozialwohnungen in der jeweils entsprechenden Region aufweisen.
Wohnung – Visa zum Familiennachzug
www.familiennachzug-visum.de
Versuch mal jemanden einzuladen wenn du nur eine 1-Zimmer Wohnung hast. Da wird mit der Frage: wo soll der denn überhaupt schlafen? die Ausstellung der Verpflichtungserklärung verweigert.
Gesetze greifen da schön ineinander.
Es gibt ja da irgendeine Formel ( so kenne ich es jedenfalls aus der Ukraine), wo man die Kosten des Gastes pro Tag mit X ansetzt.
In DE geht man pauschal von 50 EUR pro Tag aus die der Tourist vorweisen sollte. Kann er das nicht, dann bekommt er auch kein Touristenvisum sondern kann dann mit einem Besuchsvisum das Land bereisen und dafür ist eine Verpflichtungserklärung nötig.
Also wäre es ja ein leichtes aus dem zeitlich befristeten Aufenthalt in D eine Endsumme zu beziffern. Wenn genau das Geld bar oder als
Bankaval zur Sicherheit hinterlegt wird, ist D auf der sicheren Seite.
Eben deshalb gibt es auch die Möglichkeit - wenn das Einkommen des Einladenden nicht ausreicht - eine Barbürgschaft zu hinterlegen. Die Höhe ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch. In Köln liegt sie meinem letzten Kenntnistand entsprechend bei EUR 2.250,- (pro Person).