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Thailand Suche 2.Person für Verpflichtungserklärung Biete Geld

PotatoeJoey

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30 Juli 2015
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Nein, Wohnfläche interessiert bei einem Schengenvisum nicht.
Es geht nicht um die Personen im Haushalt, sondern unterhaltspflichtige Personen.

Es geht auch um Wohnraum:

Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers. Dort sind auch die entsprechenden Formulare erhältlich. Im Rahmen der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung wird die Bonität des Einladers geprüft und dessen Unterschrift beglaubigt.

Die genannten Paragraphen enthalten alle näheren Informationen, wobei insbesondere § 66 Absatz 2, § 67 zum Umfang der Kosten und § 68 Aufenthaltsgesetz zur Haftung für den Lebensunterhalt maßgebend sind. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung, Bekleidung und anderen Grundbedürfnissen auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit.


Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt – gerade auch beim Familiennachzug – ausreichenden Wohnraum voraus.
Nach den Anwendungshinweisen zum Aufenthaltsgesetz soll sich der Begriff „ausreichend“ auf zwei Faktoren beziehen: Die Beschaffenheit und Belegung, d. h. die Größe der Wohnung im Hinblick auf die Zahl der Bewohner. Die Obergrenze bildet das Sozialwohnungsniveau, d. h. es darf keine bessere Ausstattung verlangt werden, als sie auch typischerweise Sozialwohnungen in der jeweils entsprechenden Region aufweisen.


Versuch mal jemanden einzuladen wenn du nur eine 1-Zimmer Wohnung hast. Da wird mit der Frage: wo soll der denn überhaupt schlafen? die Ausstellung der Verpflichtungserklärung verweigert.

Gesetze greifen da schön ineinander.

Es gibt ja da irgendeine Formel ( so kenne ich es jedenfalls aus der Ukraine), wo man die Kosten des Gastes pro Tag mit X ansetzt.

In DE geht man pauschal von 50 EUR pro Tag aus die der Tourist vorweisen sollte. Kann er das nicht, dann bekommt er auch kein Touristenvisum sondern kann dann mit einem Besuchsvisum das Land bereisen und dafür ist eine Verpflichtungserklärung nötig.

Also wäre es ja ein leichtes aus dem zeitlich befristeten Aufenthalt in D eine Endsumme zu beziffern. Wenn genau das Geld bar oder als
Bankaval zur Sicherheit hinterlegt wird, ist D auf der sicheren Seite.

Eben deshalb gibt es auch die Möglichkeit - wenn das Einkommen des Einladenden nicht ausreicht - eine Barbürgschaft zu hinterlegen. Die Höhe ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch. In Köln liegt sie meinem letzten Kenntnistand entsprechend bei EUR 2.250,- (pro Person).
 

JT29

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Südbaden
Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt – gerade auch beim Familiennachzug – ausreichenden Wohnraum voraus.

Hier geht es aber um ein Schengenvisum, ganz andere Baustelle.

Versuch mal jemanden einzuladen wenn du nur eine 1-Zimmer Wohnung hast. Da wird mit der Frage: wo soll der denn überhaupt schlafen? die Ausstellung der Verpflichtungserklärung verweigert.

z.B. in einer Pension, bei Freunden, Eltern, etc. Nochmals, Wohnraum spielt bei kurzfristigen Visum keine Rolle.

 

Suffkopp

Dick + Durstig
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5 September 2011
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Stichwort Grundrechte bzw. Menschenrechte. Spitzfindig argumentiert, könnte das Verweigern eines Visum zwecks Eheschließung für Geringverdiener gegen diese Rechte verstoßen, oder? Ist nicht meine Ansicht, liefert aber Diskussionsstoff.:keine Ahnung
 

JT29

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Spitzfindig argumentiert, könnte das Verweigern eines Visum zwecks Eheschließung für Geringverdiener gegen diese Rechte verstoßen

Nein, dazu gibt es genug Entscheidungen. Im Übrigen steht es dem Hochzeiter ja frei in TH zu heiraten, dann darf er gerne mit den Grundrechten um sich werfen und die Ehefrau kann i.d.R. einreisen und Hartz4 beantragen.
 
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PotatoeJoey

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Inaktiver Member
30 Juli 2015
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Hier geht es aber um ein Schengenvisum, ganz andere Baustelle.

Ich hatte es extra noch mal fett hervorgehoben: Aufenthaltstitel! Ein Schengenvisum ist ein Titel, hatte ich auch in diesem Thread schon hervor gehoben.

Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland brauchen Ausländer in aller Regel einen Aufenthaltstitel. Das Aufenthaltsgesetz sieht folgende Aufenthaltstitel vor:

Visum
Aufenthaltserlaubnis
Blaue Karte EU
ICT-Karte
Mobiler-ICT-Karte
Niederlassungserlaubnis
Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU

Quelle: Einreise nach und Aufenthalt in Deutschland

Wegen Wohnraum scheint es eine Änderung gegeben zu haben; als ich die erste VE für meine Thai-Freundin beantragte musste ich den Mietvertrag vorweisen. Wie ich gerade gesehen habe, wurde die Kaution seit Mitte 2019 auch auf 2.500 EUR erhöht.
 

JT29

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Wegen Wohnraum scheint es eine Änderung gegeben zu haben;

Auch schon 2003 war hier im Südwesten keine Wohnraumnachweis notwendig. Die Dame kann sich frei im Schengenraum bewegen und ist ja bei einem Besuch nicht an den Verpflichtungsgeber gebunden. Ich kann ja auch für jemanden andern die Verpflichtung übernehmen. Wohnraum war aber sehr wohl gefragt beim längerfristigen Sprachvisum in 2004.
Das einzige wo der Wohnraum interessant werden kann, ist wenn die Dame um Wohnraum bei Behörden nachsucht. Dann wird sie entsprechend untergebracht und die VE greift (Das waren zu meiner Zeit dann oft Fälle, wo die Damen in einem Frauenhaus unterkamen).
 

fossi

Rechtschreibverweigerer
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Wohnraum spielt bei kurzfristigen Visum keine Rolle.

also ich weis nicht wie das heuer ist aber damals 2014 ist sogar extra einer zu mir nach hause gekommen und hat sich meine "wohnsituation"(eigentumswohnung in elterlichem haus 135m2) ganz genau angeschaut. und meinte bei der grösse müsse er zum glück nicht nachmessen.
 

Joerg N

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Da konntet ihr dann ja im Winter schön Eishockey drinnen spielen :biggrin:
 

JT29

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Dali

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Mich hätte durchaus interessiert, welche Konsequenzen es für einen "Pate" praktisch gehabt, was dies rechtlich bewirkt hätte und was dies dem Threadersteller wert gewesen wäre.
Ich wünsche dem Kollegen, das er es nun dennoch geschafft hat und glücklich ist.
 
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JT29

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Siehe mein Link in #21:

"Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, z.B. Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum jeglicher Art sowie Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstige medizinisch notwendige Behandlungen. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen, im Gegensatz zu Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen. Aus den genannten Gründen empfiehlt sich der Abschluss einer Krankenversicherung. Der Verpflichtungsgeber hat im Krankheitsfall auch für die Kosten aufzukommen, die nicht von einer Krankenkasse übernommen werden bzw. die über der Versicherungssumme der Krankenversicherung liegen. "

Das kann u.U. bös ins Auge gehen und sollte man sich gut übelegen.
 
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neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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OMG :wall was für eine unglaubliche Menge von OT hier, bis auf Beitrag #30

@Buakhao2020 , die möglichen Konsequenzen sind enorm.
Nichts genaues weiß ich ...
Habe mal in diesem Forum gelesen das es angeblich eine Haftungsbregrenzung gibt.
Andererseits, haften Bürgen normalerweise bis zum letzten Hemd bzw. dem Harz4 Grundbetrag und kommen erst nach 7 Jahren bei Privatinsolvenz aus der Pfändung.


Ich wünsche dem Kollegen, das er es nun dennoch geschafft hat

Hast du seine älteren Beiträge gelesen?
Zu ihm, zur Dame und zu seinen Bemühungen gibt es eine Vorgeschichte.

Wer die gelesen hat und trotzdem die Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, würde sicher auch von der Spitze vom Eiffelturm springen, wenn ihm irgendjemand sagt das er unter weich landet.
 

Dali

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@Buakhao2020 , die möglichen Konsequenzen sind enorm.
Nichts genaues weiß ich ...
Hast du seine älteren Beiträge gelesen?
Nein, habe ich wohl leider nicht. Hätte ich vielleicht sollen tun. Ich finde es natürlich gut, wenn manche Member immer alles zum Vorgang recherchieren. Hatte ich hier nicht. Mea culpa.
Mich hat aber auch mehr der generelle Aspekt interessiert am Thema. Werde gern "21" und "30" lesen.
 
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