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Thailand Suche 2.Person für Verpflichtungserklärung Biete Geld

mrniceguy888

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9 Juni 2019
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Hallo,

Ich möchte meine Freundin aus Thailand Heiraten. Wir haben schon alle unterlagen fertig und auch einen Termin für die Hochzeit. Ich habe aber leider das Problem, dass mein Gehalt nicht ausreicht, um eine VE, für ein eheschließungs Visum zu bekommen. Es ist jedoch möglich mit 2 Leuten für eine Person eine VE zu beantragen. Daher suche ich noch jemanden der bereit wäre für eine summe X , die VE mit zu unterschreiben. Bevorzugt aus NRW.

Bei Interesse bitte eine Pn schreiben.
 
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cybercom

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Besser gefragt,
Wie wenig muss man verdienen das es nicht klappt!
Es wird eine Grundlage für den Betrag xy geben!
 
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speckseite

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Besser gefragt,
Wie wenig muss man verdienen das es nicht klappt!
Es wird eine Grundlage für den Betrag xy geben!
Hi
Wie viel du verdienst ist erstmal unerheblich.
Wichtig ist der Beweis das die Lebenshaltungskosten für beide von dem Gehalt gestemmt werden können.
Also Miete mit allen Nebenkosten für die gemeinsame Wohnung, Versicherungen,etwaige Schulden, Auto.....
Diese berechnung wird vom Ausländeramt durchgeführt.
Wichtig! Die Höhe der zu stemmenden Summe ist von Bundesland zu Bundesland, ja selbst in einigen Landkreisen hier in NRW verschieden.
Der einfachste Weg ist nen Konto mit 10000 Euro auf den Namen der oder des Antragstellers (also deiner Freundin, oder Frau).
Dann wird der Antrag auf jeden fall Genehmigt.
Bevor Fragen kommen, hab im November meine Freundin aus Istambul hier runtergeholt, und Ihr mit der Nummer mit dem Konto hier ne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung
verschaft.
Die 10 Scheine sind natürlich wieder auf meinem Konto.:cool:
Das einzige ist, das Sie jetzt die nächsten 5 Jahre hier in Deutschland keine Sozialleistungen beantragen darf.
Weil dann kommt die Frage wo denn die 10 Scheine geblieben sind.:bigsmile
 

Uptoyou

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speckseite

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Geh einfach zu deinem Ausländeramt und frag nach.;)
Ich musste zuerst zu Amt ne Verpflichtungserklärung abgeben, die sie beim Konsulat in Istambul eingereicht hat.
Dann ist sie im Sommer hergekommen und wir sind zusammen zum Amt.
Der Antrag ist überall gleich.
Hatte die Wahl, ne VE für 5 Jahre unterschreiben damit sie hier bleiben darf, oder sie weisst ein Grundvermögen von 10000 Euro
auf einem Konto bei einer Deutschen Bank auf ihren Namen nach.
Daraufhin gabs ne 3 Monatige Aufenthaltsgenehmigung die wir schon problemlos um ein Jahr verlängert haben.
Die Verlängerung ist in 5 min Online erledigt gewesen.
Das ist laut Ausländerbehörde ohne Limit jedes Jahr möglich und nach 8 Jahren kann sie nen Deutschen Pass beantragen.
Aber: Sie spricht fliessend Deutsch, hat nen Hochschulabschluss und trotz Corona recht einfach nen gut bezahlten Job gefunden.
Mag sein dass Andere mehr schwierigkeiten haben (kein Schulabschluss, keine Deutschkentnisse, kein Geld.)
Aber im grunde genommen geht es nur darum das Amt erfolgreich davon zu überzeugen das man keinen weiteren Harzer einführen möchte.:cool:
 
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Uptoyou

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Auf den AT steht unten ein § zb §28.1 oder § 25 ,der sagt aus auf welcher Grundlage der AT ausgestellt wurde,haste den mal parat ?

Welche nationalität hat sie ?
 

PotatoeJoey

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Wie viel du verdienst ist erstmal unerheblich.

Nein, ist es nicht! Das Ausländeramt rechnet dir knallhart vor wieviel Geld du monatlich zu verdienen hast. Erreichst du diese Summe nachweislich nicht dann bleibt aber noch die Option offen eine Barbürgschaft (Höhe ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch) zu hinterlegen.

Der einfachste Weg ist nen Konto mit 10000 Euro auf den Namen der oder des Antragstellers (also deiner Freundin, oder Frau).
Dann wird der Antrag auf jeden fall Genehmigt.

Sorry aber da erzählst du schlicht Quatsch.

Bevor Fragen kommen, hab im November meine Freundin aus Istambul hier runtergeholt, und Ihr mit der Nummer mit dem Konto hier ne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung
verschaft.

Klingt gerade nach dem berühmten "Äpfel - Birnen" Vergleich. Ich gehe mal davon aus, dass deine Freundin die türkische Staatsbürgerschaft besitzt? Gelten da vielleicht andere Regeln als z.B. bei einer thailändischen Staatsbürgerin?

Daraufhin gabs ne 3 Monatige Aufenthaltsgenehmigung die wir schon problemlos um ein Jahr verlängert haben.

Aufenthaltsgenehmigung <> Besuchsvisum!

Die Einreise nach und der Aufenthalt in Deutschland sind im Wesentlichen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt. Die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes werden ergänzt durch die Aufenthaltsverordnung und die Beschäftigungsverordnung. Das Aufenthaltsgesetz gilt nicht für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und deren Familienangehörige sowie Diplomaten.

Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland brauchen Ausländer in aller Regel einen Aufenthaltstitel. Das Aufenthaltsgesetz sieht folgende Aufenthaltstitel vor:

Visum
Aufenthaltserlaubnis
Blaue Karte EU
ICT-Karte
Mobiler-ICT-Karte
Niederlassungserlaubnis
Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU

Quelle: Einreise nach und Aufenthalt in Deutschland
 
Cosy Beach Club

juhe

작고 달콤하고 면도된 매화를 핥고 싶어요
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Thailand und Türkei beginnen beide mit "T" und das war es schon:

 

speckseite

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Nein, ist es nicht
Lesen bildet!
Das das Ausländeramt dir vorrechnet welche Kosten du mit deinem Einkommen decken musst damit das überhaupt geht hab ich wohl ausfürlich beschrieben.
Ist aber bei jedem anders ( Miete,Schulden,Versicherungen, ....)
Aufenthaltsgenehmigung <> Besuchsvisum
Ein Besuchsvisum ist keine Aufenthaltsgenehmigung.Solltest du aber wissen, wenn du schon das BMI zitierst.
Sorry aber da erzählst du schlicht Quatsch
Schön endlich hier jemanden zu finden der beim Ausländeramt arbeitet und alles besser weiss.:hyaenen
Kann dir nur sagen das es funktioniert.
pa
Auf den AT steht unten ein § zb §28.1 oder § 25 ,der sagt aus auf welcher Grundlage der AT ausgestellt wurde,haste den mal parat ?
Sie ist weder Asylant, noch hat sie Familie hier in Deutschland die relevant wäre.
Also Sorry
Und wie gesagt, sie ist Türkin.Habe ich aber wohl schon mehrfach erwähnt.
Beiträge automatisch zusammen geführt:

Thailand und Türkei beginnen beide mit "T" und das war es schon
Ok, habs gelesen.
Von ner Sonderregelung für die Türkei wusste ich nichts.
Sorry, somit ist das Thema hier durch.
Danke nochmal für die Info
 

PotatoeJoey

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Lesen bildet!
Das das Ausländeramt dir vorrechnet welche Kosten du mit deinem Einkommen decken musst damit das überhaupt geht hab ich wohl ausfürlich beschrieben.
Ist aber bei jedem anders ( Miete,Schulden,Versicherungen, ....)

Warum schreibst du dann, dass es nicht relevant wäre? Widerspruch in sich! Und nein, die Schulden und Versicherungen werden nicht berücksichtigt. Es wird geschaut wie viele Personen im Haushalt leben, wie hoch das Einkommen wie gross die Wohnung ist.

Ein Besuchsvisum ist keine Aufenthaltsgenehmigung.Solltest du aber wissen, wenn du schon das BMI zitierst.

Ich wollte dir nur aufzeigen, dass es verschiedene Titel gibt. Im oberen Fall wäre ein Heiratsvisum nötig, welches widerrum andere Kriterien hat.

Schön endlich hier jemanden zu finden der beim Ausländeramt arbeitet und alles besser weiss.:hyaenen
Kann dir nur sagen das es funktioniert.

Du erzählst trotzdem Quatsch. Wenn dem so wäre, dann könnte man ja super einfach Menschen nach Deutschland legal einschleusen.

Aber auch schön jemanden zu finden der seinen Fall als Allgemeingültig ansieht.

Sie ist weder Asylant, noch hat sie Familie hier in Deutschland die relevant wäre.

Es gibt keine "Asylanten" mehr, die heissen Asylbewerber.

Und wie gesagt, sie ist Türkin.Habe ich aber wohl schon mehrfach erwähnt.

Nein, hattest du nicht.
QUOTE="speckseite, post: 1639629, member: 15154"]
meine Freundin aus Istambul hier runtergeholt
[/QUOTE]

Hätte sich auch um eine andere Staatsbürgerin handeln können die in der Türkei lebt.
 
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PotatoeJoey

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Ich frag mich ob es diese superschlaue Dame mit dem super Job überhaupt gibt oder ob sie nicht einem Wunschtraum und reger, feuchter Fantasie entsprungen ist. Wenn einer schon so viele Schreibfehler und verschiedene Dinge durcheinander wirft. Da müsste man doch annehmen so eine sucht sich doch lieber einen Partner auf Augenhöhe und keinen der selbst mit Stelzen noch komplett an der Teppichkante scheitert...
 

fossi

Rechtschreibverweigerer
   Autor
5 August 2010
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die AB hat bei meinem damaligen visa gemeint das sie immer davon ausgehen das man ca 550€ miete zahlt dazu nochmal 150 nebenkosten + 250 (egal ob vorhanden oder nicht) auto und versicherung plus ein paar anderer dinge, man sollte einen

und darauf kommt es an nicht was oben steht an ausgaben sondern man sollte einen zur freien verfügung stehen betrag von 350 euro pro person und monat haben

selbst mit einem gehalt von 5000 heist es nicht das man jemanden herholen kann wen man fixe kosten von 4500 hat

Auslanderamt stuttgart 2014
 
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SuCasa

Schreibwütig
   Autor
7 Oktober 2019
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Ich habe mich aktuell selber erkundigt, und es wird laut der Tabelle nur angezeigt wieviel man netto Einkommen haben muss. Je nach Unterhaltspflichten um so höher muss das Einkommen sein. Nach Schulden oder sonstigen Zahlungen wird nicht gefragt.
 

PotatoeJoey

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Die Schwaben wollen es auch immer super genau wissen obwohl es sie im Prinzip auch einen Scheiss angeht. Relevant ist nur wie gross die Wohnfläche ist und wie viele Personen mit im Haushalt leben. Danach orientiert sich der Mindestverdienst. Ob man jeden Monat zusätzlich Raten für den geleasten Ferrari zahlen muss interessiert die nicht und hat sie auch nicht zu interessieren. Viele Beamte glauben sie wären sowas wie Lehnsherren und müssten den Bürger gängeln. Da werden dann auch häufig falsche Dinge behauptet und/oder Alternativen einfach unter den Teppich gekehrt.

Mir wollte damals die Sachbearbeiterin auch einreden ich könne wegen meinem nicht vorhandenen Verdienst ja gar keine Verpflichtungserklärung abgeben. Als ich sie darauf aufmerksam machte, dass ich das sehr wohl tun könne sofern ich eine Barbürgschaft hinterlege. Auf meine Frage warum sie mir diese Alternative nicht genannt hatte kam als Antwort: warum sollte ich?
 

JT29

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Relevant ist nur wie gross die Wohnfläche ist und wie viele Personen mit im Haushalt leben.

Nein, Wohnfläche interessiert bei einem Schengenvisum nicht.
Es geht nicht um die Personen im Haushalt, sondern unterhaltspflichtige Personen.

Wir haben das früher so gehandhabt, das als Grundlage die Pfändungsfreigrenze genommen wurde + die entsprechende Regelbedarfsstufe.
Im günstigsten Fall sind das heute ca. 1500 EUR.
Kautionen sind natürlich denkbar, liegen in meinem Landkreis bei 2500 EUR/Person.

Oder noch besser, eine solvente Dame einladen, dann braucht man keine VE :bigsmile
 
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Alf11

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20 Juni 2019
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Der Deutsche Amtsschimmel kann das Wiehern einfach nicht lassen :) ein höchst fragwürdiges Kriterium wie ein Einkommen - ohne zu wissen
welche Verpflichtungen dem gegenüber stehen -ist so ziemlich das sinnloseste was man als Bestimmung erlassen kann-.

Es gibt ja da irgendeine Formel ( so kenne ich es jedenfalls aus der Ukraine), wo man die Kosten des Gastes pro Tag mit X ansetzt.

Also wäre es ja ein leichtes aus dem zeitlich befristeten Aufenthalt in D eine Endsumme zu beziffern. Wenn genau das Geld bar oder als
Bankaval zur Sicherheit hinterlegt wird, ist D auf der sicheren Seite.

Die Thais machen es doch mit den 400 bzw. 800 TDM BHT als nicht verfügbare Bankeinlage nicht anders, klar auch die Kombi geht.

Mitdenken oder gar aktive Hilfe zu gunsten der Betroffenen, unter Wahrung der anwendbaren Vorschriften, aber auch mögichen Alternativen
sollte man in deutschen Amtsstuben eher nicht erwarten.