"Auf Grund weitreichender Entwicklungen in der europäischen und nationalen Rechtsprechung ist in nicht allzu ferner Zukunft mit einer Erleichterung beim Ehegattennachzug nach Deutschland zu rechnen. Es zeichnet sich ab, dass es bald nicht mehr notwendig sein wird, bei Einleitung des Visumverfahrens die deutsche Sprachkenntnis des thailändischen Ehegatten durch die Vorlage eines Deutsch START A1-Zertifikats nachzuweisen."
Quelle: http://www.thaipage.ch/derfarang/1209_Ehegattennachzug.php. .
Quelle: http://www.thaipage.ch/derfarang/1209_Ehegattennachzug.php. .