Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Smurf Bar
Cosy Beach Club
Joe

Neues Erbrecht betrifft alle EU-Bürger die im Ausland leben ab 17.08.15

kalle11

Überzeugter Isaanist
Thread Starter
Verstorben
Thread Starter
21 Oktober 2008
11.496
12.834
5.468
73
Paradise Isaan
Die D-Botschaft informiert, aber so wie ich das lese dürfte es alle EU-Bürger außer GB, Irland und Dänemark betreffen. Es zählt nicht wo man gemeldet, sondern das Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort ist maßgebend.

[pdf]http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/4579840/Daten/5708542/Erbrecht.pdf[/pdf]
 

Sunny996

Thailand
Inaktiver Member
6 April 2011
2.475
6.016
2.565
Thailand
kalle, für mich persönlich was neues und gutes was die EU betrifft. Ich habe mir als meine Heimat und Domizil Thailand ausgesucht. Entweder ganz oder gar nicht. Also was soll ich dann noch irgendwelchen Erbschleichern in Deutschland was in den After blasen. Ich habs soweit geregelt, das noch nicht mal ein Pflichtteil nach Deutschland geht. Wenn ich durch den Schornstein hier rauche, bleibt alles bei meiner Frau. Und sollten wir beide zusammen vorzeitig mal ausgepustet werden, ist ihr kleines Ziehkind gut versorgt.

Von daher, hab ich schon längst alles geregelt, denn das was die EU gnädigerweise jetzt macht, hab ich lange einkalkuliert.

Aber danke für den Hinweis kalle:daumen
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Thread Starter
Verstorben
Thread Starter
21 Oktober 2008
11.496
12.834
5.468
73
Paradise Isaan
Das vernünftigste was man machen kann, alles frühzeitig regeln.

Hatte 2001 einer Thai-Witwe die hier in Th lebt zu ihrer Erbschaft verholfen. Ihr Mann hatte gesagt: Testament brauch ich nicht. Hab ja sonst keine Angehörigen.

Was er dabei übersehen hatte, dass er noch einen Bruder in D hatte, mit dem er allerdings seit 30 Jahren kein Wort mehr gesprochen hatte.

Ich hatte auch nicht gewusst, dass Geschwistern einen 10% Anteil zusteht.

War ein riesiges Theater, bis die Frau zu ihrem Recht kam.

Aber wem die neue Regelung nicht passt, der kann sie ja wie beschrieben umgehen.

Ist ja nur für Fälle, wo kein Testament besteht.

Ich habe keine Ahnung von der Sache, sehe aber in unserem Fällen eher den Vorteil, dass eine Thai Witwe schneller zu ihrem Recht kommen kann.

Lass mich aber gerne belehren, wenn es jemand genauer weiß.
 
  • Like
Reaktionen: heini und thomas.txl