Die D-Botschaft informiert, aber so wie ich das lese dürfte es alle EU-Bürger außer GB, Irland und Dänemark betreffen. Es zählt nicht wo man gemeldet, sondern das Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort ist maßgebend.
[pdf]http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/4579840/Daten/5708542/Erbrecht.pdf[/pdf]
[pdf]http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/4579840/Daten/5708542/Erbrecht.pdf[/pdf]