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Joe
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Muss der Hinflug unbedingt angetreten werden?

Jekeee

Klarer Blick
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22 Oktober 2008
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Ich denke das hatten wir hier noch nicht.
Die Thai hat bei Ebookers grad richtig gute Angebote, selbst in den Sommerferien.

wie einigen ja bekannt ist, brauche ich für meinen nächsten TH-Aufenthalt einmal "ganz normal" Hin und Rückflug FRA-BKK-FRA und ein weiteres Ticket zu meinem Rückflugdatum nur BKK-FRA für mein girl. also nur den Flug BKK-FRA

Ich war kurz davor zweimal Hin und zurück zu buchen und einmal halt den Hinflug verfallen zu lassen, als mich Joe von checkin freundlicherweise drauf hinwies, dass das zu Problemen führen könne, da der Hinflug halt zwingend angetretn sein muss, da sonst der Rückflug verfällt.

Ein wenig gegoogelt

"http://www.airline-insider.de/2062/urteil-ruckflug-muss-auch-ohne-hinflug-angetreten-werden-konnen/"]http://www.airline-insider.de/2062/urteil-ruckflug-muss-auch-ohne-hinflug-angetreten-werden-konnen/[/URL]

Demnach dürfte das so nicht sein.

Bei THAI im Callcenter angerufen.
Doch der Hinflug muss angetreten werden.

Aha und wie steht man zu dem genannten Urteil ?
Er kam ins schleudern und hatte keine richtige Erklärung.
Das nützt mir tatsächlich wenig, wenn ich am Suvarnabhum steh´und mein Mädel nicht mitgenommen wird ;)

also hab ich jetzt mal ne Email-Anfrage mit der Bitte um kompetente Auskunft gemacht.


Hat jemand Erfahrungen mit dem Thema ?
 

tom089

EscortLover
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7 Februar 2010
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Also .... das ist kompliziert.
Da haben es sich die Journalisten mal wieder einfach gemacht weil sie die Tragweite eines Urteils des BGH offenbar nicht verstanden haben.

Vorab: Das Urteil findest Du im Volltext hier.
"http://lexetius.com/2010%2C1247"]http://lexetius.com/2010,1247[/URL]


Nun zum Problem.
Eine Verbraucherzentrale hat vorm BGH geklagt, dass die verwendet Klausel in den AGBs unzulässig sei, wonach ein Rückflug nur bei Antritt des Hinflugs von der Fluggesellschaft durchgeführt werden muss. Damit war die Klage oder die Verbraucherzentrale auch erfolgreich. Nur nicht so richtig.

1. Problem
Der BGH hat hier nur gegen die Verwendung solcher Klauseln in den AGBs geurteilt. Das schließt aber nicht aus, dass ein Reiseveranstalter eine solche Bedingung nicht in den AGBs versteckt sondern offen als Vertragsbedingung oder Vertragsmerkmal deklariert. Denn die AGBs regeln nur einen Teil des Geschäfts, es gibt halt auch noch den generellen Vertrag zu dem die weiteren AGBs verwendet werden.

2. Problem
Die Fluggesellschaft darf den Rückflug nicht einfach verweigern wenn der Hinflug nicht angetreten wurde, kann aber einen Preisaufschlag verlangen wenn die einzeln erbrachte Leistung zum Buchungszeitpunkt bereits teurer ist bzw. war. Das hat der BGH nämlich an der Stelle offen gelassen.

44
Für die Wahrung der Interessen der Beklagten an einer autonomen Gestaltung ihrer Tarifstruktur genügte zur Vermeidung einer Umgehung dieser Struktur eine Regelung, die den Kunden gegebenenfalls zur Zahlung eines höheren Entgelts verpflichtet, wenn die Beförderung auf einer vorangehenden Teilstrecke nicht angetreten wird. Dazu wäre es etwa ausreichend, wenn in den Beförderungsbedingungen bestimmt würde, dass bei Nichtinanspruchnahme einer Teilleistung für die verbleibende (n) Teilleistung (en) dasjenige Entgelt zu zahlen ist, das zum Zeitpunkt der Buchung für diese Teilleistung (en) verlangt worden ist, wenn dieses Entgelt höher ist als das tatsächlich vereinbarte.
Also genau genommen müssen die Fluggesellschaften (hier betraf es die British Airways) ihre AGBs überarbeiten nur heißt das nicht, dass die Praxis des Stornos nicht angetretener Hinflüge automatisch gelöst ist.
Durchführung des Rückflugs gegen Aufpreis bleibt wohl nach wie vor eine Möglichkeit der Fluggesellschaften wie eben auch die Einführung von Bedingungen in den Haupt(reise)vertrag. Also nicht als versteckte AGB Klausel.
:licht
 

Mo Fan

In Memoriam
Verstorben
22 November 2008
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Pattaya
Jens - Rechtsprechung und Recht kriegen sind bekanntlich 2 Paar Schuh, habe das gerade beruflich kennenlernen "dürfen". Was bringt es Dir, bzw. Deinem Tilac, wenn TG sich bei Ihrem 2-Way-Ticket stur stellt
und sie sich Euren Flieger beim Abflug von unten ansehen muss?!
Beisse also lieber in den, wenn auch teuren Apfel und löhne für das
BKK-FRA-Ticket.
Gruss von Mo Fan :bigg
 

Jekeee

Klarer Blick
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22 Oktober 2008
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@ Tom

thx für die Info.
So hab ich das mittlerweile auch verstanden.


@ Mofan

sehe ich genauso - was nutzt mir irgendein Urteil am Suvarnabhum und die Info von Tom relativiert das ja alles.

@ Seb
ja paradox ber is halt so.



Hier mal die heutige Konversation:

Hallo Thai-Airways-Team,

ich hatte zwar soeben bereits mit Herrn Marx aus Ihrem Service-Center gesprochen, kann mich allerdings mit dessen Auskunft nicht begnügen.

- Muss bei 2 gebuchten Hin-und Rückflug-Tickets FRA-BKK tatsächlich auch der jeweilige Hinflug angetreten worden sein, um den Rückflug wahrzunehmen ?

-Gilt das auch bei Flügen, die bei ebookers gebucht wurden/werden?

Wie verträgt sich das mit der wohl gültigen Rechtssprechung ?

Mir nützt ein gültiges Urteil natürlich relativ wenig, wenn ich mit meiner zukünftigen Frau am Suvarnabhum stehe und sie nicht mitgenommen wird, weil sie den Hinflug nicht antrat ,-)

Von daher wäre ich für eine verbindliche Aussage sehr dankbar


Mit freundlichen Grüßen


Jens ....

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Hallo Herr


ich weiss nicht, ob ich Sie richtig verstanden habe, aber Sie wollen dann nur den Rueckflug antreten? Wollen Sie die Tickets dann nur als Oneway benutzen?

Wenn ja, dann ist es tatsaechlich nicht moeglich, bei keiner Airline. Wenn Sie den Hinflug nicht antreten, dann wird der Rueckflug automatisch storniert bzw. das Rueckflugticket ungueltig.

Mit freundlichen Gruessen

THAI AIRWAYS INT.

Sales Department Frankfurt
Tel:069-92874141
Fax:069-92874333
email:sales@thaiairways.de



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Hallo,

ja das wäre so geplant hewesen.
2 mal Hin-und Rück gebucht.
Einmal Hinflug nicht antreten (quasi meine Partnerin) und gemeinsam den Rückflug wahrgenommen.
Habe in der Zwischenzeit etwas nachgelesen und das Argument mit der Tarifstruktur leuchtet mir ja auch ein.

Dennoch könnte es natrülich paradox werden, da ich anstatt nun direkt 2 mal jeweils Hin und Rück zu buchen, erst mal wieder die Preise der Mitwerber vergleiche.
Natürlich nicht ausgeschlossen, dass ich dennoch für zusammen ca. 1500 Euro auf Ihre, zugegeben sehr angenehme Fluglinie ( erst am 27.05. aus BKK zurückgeflogen) zurückgreife.

Irgendwelches blabla von wegen, jetzt flieg ich nie mehr THAI liegt mir nämlich fern.

Aber ebensogut kann es natürlich sein, dass mir z.B. die Emirates das Paket günstiger anbieten. Wäre dann schon irgendwie komisch, dass man trotz weniger zu erbringender Leistung (Minus ca. 45 kg einer Thailady + 20 kg Gepäck + Speisen und Getränke + Handling) auf den Umsatz verzichtet.


Sicher interessiert Sie das alles realtiv wenig, wollte es dennoch kurz mitgeteilt haben.

Mfg

Jens


 

rainzman

Mr. nice guy
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^^ kannste nicht ne Gummipuppe auf der Hinreise neben Dich hinsetzen ? nen Sitzplatz braucht Sie ja schließlich .. :ironie

das wär doch mal ein Lacher.. mit einer Aufblasbaren nach Thailand in den Urlaub fliegen :bigg
 
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Jekeee

Klarer Blick
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:bigg

schon grotesk irgendwie

Pass schicken lassen - Gummipuppe mitschleppen " Das ist sie...sieht man doch" :p
 

Friedel

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Buch doch einfach den Hin und Rückflug für Dich alleine und versuche in einem Reisebüro ( die können dass ) nur einen Rückflug für Deine Zukünftige für die gleiche Maschine zu bekommen :daume

Oder gleich in einem Reisebüro alle 3 Flüge zusammen buchen
 

Jekeee

Klarer Blick
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Schon in Arbeit Friedel.
Abe es sieht aus, als sei der echt nicht unter 850 Euro zu kriegen.
Dafür bekomme ich Hin und Rück für 620.
Ist zusammen (1470) weniger, als ich während der Ferienzeit kalkuliert hab.
von daher dahr ich mit dem Thai-Special schon ganz gut.
 

Larry

Lounge Lizard
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Ich hab die bisherigen Antworten jetzt nicht durchgelesen, aber ich weiß, dass das auf keinen Fall geht! Leider war ich selbst schon öfters in der Situation, wo ich bestimmte Teilstrecken gerne ausgelassen hätte und mehrfach hatte ich Gespräche mit Online-Reisebüros und den Airlines. Fakt ist, die Reisebüros interessiert das gleich mal null! Die Fluggesellschaften hingegen wollen, dass der gebuchte Flug genau so abgeflogen wird, wie man ihn gebucht hat. Lässt man einen Teilflug aus, werden alle nachfolgenden Flüge automatisch storniert. Geld gibt's in diesem Fall auch keins zurück! Die einzige Chance: Dass die Airline selbst für Dich einen Teilflug vorab storniert. Dann, aber nur dann, bleiben die nachfolgenden Flüge erhalten, aber das machen die nicht gerne und nur auf Kulanz-Basis.
 

Friedel

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Ich hatte vor ein paar Jahren bei der Flugbörse in der Boppstrasse 2 mal hin und 3 mal zurück gebucht :dancing
Aber die Flugbörse ist ja leider nicht mehr,aber ein paar Meter weiter ist der Flugcontact
Wenn man mit denen mal persöhnlich nachschaut,kann man das eine oder andere schon mal machen und vergleichen :daume
 

kurt66

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Ich hab die bisherigen Antworten jetzt nicht durchgelesen, aber ich weiß, dass das auf keinen Fall geht! Leider war ich selbst schon öfters in der Situation, wo ich bestimmte Teilstrecken gerne ausgelassen hätte und mehrfach hatte ich Gespräche mit Online-Reisebüros und den Airlines. Fakt ist, die Reisebüros interessiert das gleich mal null! Die Fluggesellschaften hingegen wollen, dass der gebuchte Flug genau so abgeflogen wird, wie man ihn gebucht hat. Lässt man einen Teilflug aus, werden alle nachfolgenden Flüge automatisch storniert. Geld gibt's in diesem Fall auch keins zurück! Die einzige Chance: Dass die Airline selbst für Dich einen Teilflug vorab storniert. Dann, aber nur dann, bleiben die nachfolgenden Flüge erhalten, aber das machen die nicht gerne und nur auf Kulanz-Basis.

Heisst das, dass man den letzten Teilflug auslassen könnte? Falls ja, wie bekommt man das Gepäck am zweitletzten Ort?
 

Larry

Lounge Lizard
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Heisst das, dass man den letzten Teilflug auslassen könnte? Falls ja, wie bekommt man das Gepäck am zweitletzten Ort?
Ja, aber wenn Dein Gepäck automatisch verladen wird (wegen einem Anschlussflug), dann wäre das suboptimal! :bigg:bigg:bigg
Klar kann man den letzten Teilflug weg lassen, aber das Gepäck geht - wie geplant - zur ursprünglichen Destination. ;)
Es sei denn natürlich, man bringt die Airline dazu den letzten Flug zu stornieren. Mir ist das schon gelungen, aber die knirschen da ganz schön mit den Zähnen und betteln musste ich auch! :bigg
 

Neron73

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19 April 2011
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Wäre es nicht einfach möglich das du für den hinflug beide plätze für dich benutz ?
Kannst ja sagen du hast gerne viel platz.

Oder futter dir bis zum flug einfach noch 40 kg an :ironie
 

Larry

Lounge Lizard
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Wäre es nicht einfach möglich das du für den hinflug beide plätze für dich benutz ?
Kannst ja sagen du hast gerne viel platz.

Oder futter dir bis zum flug einfach noch 40 kg an :ironie
Die Tickets laufen aber auf einen bestimmten Namen und er will ja mit seiner Freundin zurückfliegen! ;)
Seine Freundin müsste quasi auch den Hinflug antreten, um den Rückflug in Anspruch nehmen zu können und das geht ja nicht! :dancing
 

gow

out of order
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6 Januar 2011
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Die Tickets laufen aber auf einen bestimmten Namen und er will ja mit seiner Freundin zurückfliegen! ;)
Seine Freundin müsste quasi auch den Hinflug antreten, um den Rückflug in Anspruch nehmen zu können und das geht ja nicht! :dancing
Hat nicht jemand eine Person weiblichen Geschlechts "die er entsorgen möchte". Wenn er sie dann auch noch mit
den entsprechenden Papieren ausstattet wäre beiden Seiten geholfen. :k:frech:k:frech:k
 

Jekeee

Klarer Blick
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22 Oktober 2008
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Hat nicht jemand eine Person weiblichen Geschlechts "die er entsorgen möchte". Wenn er sie dann auch noch mit
den entsprechenden Papieren ausstattet wäre beiden Seiten geholfen. :k:frech:k:frech:k
Eigentlich ne rikchtig gute Idee. Der falsche Pass müsste ja nur kurz beim (Internet-)Checkin vorgezeigt werden :p
 

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