Der folgende Artikel ist von der offiziellen Webseite des EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten)
Man sieht auch die Kosten für die Flüge nach Zürich.
Man sieht auch, dass die Zahlungsmoral zu wünschen übrig lässt...............
09.09.2020 – 10.00 Uhr
Im März und April dieses Jahres startete das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) nach der Coronavirus-Pandemie eine beispiellose Repatriierungsaktion. Im Rahmen dieser Aktion wurden 7311 Reisende, darunter rund 4100 im Ausland gestrandete Schweizer Passagiere, in die Schweiz zurückgeholt. Der Bund hatte die Finanzierung der Flüge vorgezogen, um eine schnellstmögliche Rückführung sicherstellen zu können. Es wurde stets transparent kommuniziert, dass und wie die speziellen Repatriierungsflüge in Rechnung gestellt werden würden. In den letzten Monaten hat das EDA Rechnungen für diesen vordefinierten Kostenbeitrag verschickt. Bis heute sind 76 Prozent der Rechnungen bezahlt worden, 16 Prozent sind noch offen, 7 Prozent werden in Raten bezahlt und ein Prozent befinden sich aktuell in Bearbeitung. Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen und Antworten zur Rechnungsstellung der Repatriierungsflüge zusammengefasst (Update des Eintrags vom 25.08.2020).
Wie viele Rechnungen hat das EDA verschickt?
Im Rahmen der im März und April 2020 durchgeführten Rückholaktion des EDA konnten 7311 Passagiere, darunter etwa 4111 Schweizerinnen und Schweizer, die aufgrund der COVID-19-Pandemie im Ausland blockiert waren, in die Schweiz zurückkehren. Wie angekündigt hat der Bund den Reisenden die zu bezahlende Kostenbeteiligung in Rechnung gestellt. Rund 7100 Rechnungen wurden an die Passagiere aus dem In- und Ausland verschickt.
Warum müssen sich die Passagiere der Rückholflüge an den Kosten beteiligen?
Das EDA hat am 22. März 2020 aufgrund der COVID-19-Krise eine noch nie dagewesene Rückholungsaktion ins Leben gerufen. Das Ziel war es, im Ausland gestrandete Schweizer Reisende in die Schweiz zurückzuholen. Der Bund hat die Kosten dieser Repatriierungsflüge vorfinanziert. Die Kosten belaufen sich auf rund 10 Millionen Franken. Das EDA hat von Anfang an öffentlich kommuniziert, dass sich die blockierten Reisenden an den Kosten der Rückholflüge beteiligen müssen. Zudem haben sämtliche Passagiere vor dem Flug eine Einverständniserklärung unterschrieben, sich an den Kosten zu beteiligen. Damit soll verhindert werden, dass blockierte Reisende, die mit Unterstützung des EDA zurückkehren sind, bessergestellt werden, als Personen, die ihre Rückreise selbst organisiert haben.
Wie viele Rechnungen sind noch ausstehend?
Von den 7181 Rechnungen zur Kostenbeteiligung sind aktuell rund 1100 Zahlungen in Verzug. Das EDA hat die letzten Wochen Mahnungen für diese Rechnungen versendet.
Was geschieht, wenn die Rechnungen nicht bezahlt werden?
Das EDA wird für die unbezahlten Rechnungen Mahnungen verschicken. Bei einer erfolglos gebliebenen Zahlungsaufforderung behält sich das EDA die Einleitung eines Inkassoverfahrens vor.
Was geschieht, wenn im Ausland lebende Reisende die Rechnung nicht bezahlen?
Ausstehende Zahlungen von ausländischen Personen könnten im Rahmen der bestehenden zwischenstaatlichen Prozesse, beispielsweise via Rechtshilfegesuche, eingefordert werden. Mit Hilfe der Vertretungen vor Ort steht die Schweiz im engen Austausch mit den dortigen Behörden.
Wie kamen die Kosten für die Rückholflüge zustande?
Das EDA hat sich für einen Pauschalbetrag entschieden, der sich nach der Länge der Flugstrecke berechnet. Auch andere europäische Staaten haben diesen Ansatz gewählt. Aufgrund der Schliessung von Grenzen und Flughäfen konnten viele Destinationen nicht mehr angeflogen werden. In dieser ausserordentlichen Lage sind die Ticketpreise nicht vergleichbar mit den Preisen, die unter normalen Umständen gelten. Die vom EDA eingekauften Leistungen für Charterflüge entsprechen einer, unter den gegebenen Umständen, marktüblichen Preisspanne.
- für Kurzstrecken (bis 1500 km) beträgt die Kostenbeteiligung 400 Franken
- für Mittelstrecken (bis 3500 km) beträgt die Kostenbeteiligung 600 Franken
- für Langstrecken (bis 12'000 km) beträgt die Kostenbeteiligung 1100 Franken
- für Flüge über 12’000 km beträgt die Kostenbeteiligung 1700 Franken
Dieser Verteilschlüssel erlaubt es, rund 80 Prozent der entstandenen Flugkosten zu decken. Das EDA übernimmt die restlichen 20 Prozent.