Ich gehe davon aus, dass du kein Non B oder Non O hast.
...GEBEN SIE KEINE THAI CREDIT CARD zu THAI KONITIONEN.....
Folgender text stellt keine Rechtssicherheit oder verbindlicher Information dar. Es beruht auf Halbwissen und kann / soll somit keinerlei Anleitung sein - dennoch zum sich selber schlau machen anregen .
hahaha, ja die Nummer kenne ich. Das GESCHULTE FACHPERSONAL von meiner Hausbank habe ich damit auch mal konfrontiert aus Spaß.
Was ein Spass.... Anruf (in der filliale) über das blaupinke Telefon (der filliale) zur Zentrale (VON DER ANGESTELLTEN)... OHHHHH der Falang will eine Kreditkarte....10 Minuten... 20 Minuten 30 Minuten....
ein 30 Minuten Telefonat. Danach wurde mir offeriert das ich 100.000 Bath auf ein spezielles Konto einzahlen müsse um danach eine Kredit Karte zu bekommen. Diese Kredit karte sein NICHT versichert. Und jetzt kommt es, der monatliche maximale Verfügungsrahmen sei 50.000 Bath. Mir wurde erklärt das sich die Bank absichern müsse.
Da ich mit frauchen da war, erklärte uns die wirklich super nette Dame (und sehr sexy dazu mit Ihren 22 Jahren und der mit Sicherheit ansolvierten Bankkauffrau lehre) das Sie mir empfehlen würde das meine Frau doch einfach eine kredit Karte nehmen solle, da gäbe es das alles nicht ;-)...........lolllllll, obleich auch hier keine Versicherung (responsibility) der Bank im falle von Fraud (Betrug).... äh ja. Danke.
Obgleich, ein bekannter von mir (farang) ist seit 17 Jahren Kunde bei der Kasikorn Bank. Nach 15 (!!!!) Jahren hab man Ihm eine Kredikarte mit einem Verfügungsrahmen von 200.000 Bath angeboten, versichert und so wie man das international eigentlich so kennt. (Der gute Mann ist Rentner und hatte weder danach gefragt noch brauchte er die - LOL - wir habe uns nur kürzlich darüber amüsiert)
Anyway, wer ein NON-B (bussines) visa hat mit Gehaltseingängen der THAI (!!!) Firma (<20000 Bath) auf das Konto bekommt jederzeit eine Kreditkarte. Für alles andere ist das System nicht aus gelegt bei den lokalen kommerziellen Banken. HSBC / deutsche Bank, und ggf andere internationale ggf. anders, aber auch hier wird es in Thailand frequent (wiederkehrende) Zahlungseingänge benötigen, optional eben einen gewissen (6-24 Monate) mindest Deckungsbeitrag der regulär auf dem Konto ist (10k-40k € bei nicht B visum.)
[hl]Was sicherlich die WENIEGSTEN wisen (!!!!) (Achtung, der Satzbau ist kompliziert) : In 90 Staaten hat man sich darauf geeinigt das (!) Die Kontobewegungen der im Ausland lebende Einwohner des Heimatstaates (181 Tage Regelung) und des drittstaates gegeneinander ausgetauscht werden. Hierbei zählen NICHT (eben nicht) die einzelnen Kontobewegungen ausgetauscht sondern die anfangs und endsolden (Kontostände) und die Gesamtsumme der Bewegungen. [/hl]
Thailand hat dieses Abkommen NICHT unterschrieben ! Somit werden BISHER (Stand 2018) international NICHT die Konto anfangs / end- und voluminas eines hier lebenden Ausländers mit dem Herkunftsstaat ausetauscht solange er sich mehr als 181 Tage in Thailand aufhält.
Dieses Abkommen ist mit den 90 Beitrittsländern seit 2012-14 in Kraft und es gibt Listen hierzu welche Länder wann , wie und wo beigetreten sind - diese vorhaben etc. Alles total offen sichtbar für jeden.
Wenn das wirklich jemanden interessiert poste ich gerne mal den Link dazu.
Ich weiß das ist scher zu verstehen, aber um es einfach zu erklären . ......Deutschland weiß Kunde X hat im Jahr 2017 einen Betrag von bsp 50.000 Eingenomen - Der 2 Staat, wo der jenige (TAX resident) ist (181 Tage) versteuert aber nichts. Somit hätte der zweitstaat BERECHTIEGTES Interesse daran die Einnahmen aus dem Heimatland (oder auch aus jedem anderen Land) steuerlich geltend zu machen und Tax ein zu fordern.Ja klar DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) sofern es denn versteuert wurde und ein DBA besteht ist auch eine sache.
Wehm nutzt das ? Ganz einfach: Ich hab einen Ausländer aus Deinem Staat und Du hast einen Ausländer aus meinem Staat - win win !!!
Wie gesagt : (!) Thailand ist derzeit NICHT mit dabei. Das wird sich aber sicher binnen der nächsten Jahre ändern.
Aber als ich das gelesen habe von meine (nicht zensierten / nicht Thai bank) fiehl die Kinlade schon nach unten. Das hat man mal eben Europaweit (ALLE EURO SAATEN) mal eben so abgesegnet in Brüssel 2015 - go live 2016-2018 - geil oder ?
Das geile in Thailand ist eine spezielle Rechtsnorm, wonach das Geld was mindestens 1 Jahr im Ausland war bei der Einfuhr (Überweisung) NICHT steuerpflichtig ist. Hingegen wiederkehrende Einkünfte (z.B Gehalt ggf. Renten) durchaus steuerpflichtig sein könnten.
Ist aber gar nicht so schlimm .. gehen wir von einem fiktiven Einkommen von 2000 € was man geschickt argumentiert eben NICHT in Deutschland verteuern möchte (Ihr habe teilweise die Wahl) - keine Ahnung, z.B. Internet Arbeit so ergeben sich aus den 24.000 Euro nur eine Steuerlast von ca. 1450 Euro in Thailand. ;-) Sollter Ihr darüber hinaus Kapitaleinkünfte (vermietete Wohnung) haben und eröffne man einfach eine Firma in Holland (270 €), fremdsteuersatz 0,5% , lasse das 1 Jahr liegen und transferiere das danach steuerfrei nach Thailand. Das ist völlig legal !
f.c.