Zumal seit dem Türkenurteil die Wartezeit auf 1 Jahr verkürzt wurde bei Nichtbestehen des A1...vorher waren es 2 -3 Jahre.
Mir erscheint die Mühe die hier gemacht wird nicht wirklich sinnvoll, insbesondere die des wegziehens in ein anderes EU Land. Dieses ist ja auch mit großen Kosten verbunden.
Persönlich musste ich auch knapp 7 Monate und 3 Prüfungen warten bis meine Frau kommen durfte. Aber mit etwas Urlaub in dieser zeit ist das gut zu überbrücken.
Letztendlich alle Prüfungen und eventuelle Kurse dokumentieren, dann gibt es auch ohne A1 nach einem Jahr das ersehnte Visum.
Quelle: Botschaft bangkok
http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/1693880/Daten/3574835/Ehegattennachzugflyer.pdf
Mir erscheint die Mühe die hier gemacht wird nicht wirklich sinnvoll, insbesondere die des wegziehens in ein anderes EU Land. Dieses ist ja auch mit großen Kosten verbunden.
Persönlich musste ich auch knapp 7 Monate und 3 Prüfungen warten bis meine Frau kommen durfte. Aber mit etwas Urlaub in dieser zeit ist das gut zu überbrücken.
Letztendlich alle Prüfungen und eventuelle Kurse dokumentieren, dann gibt es auch ohne A1 nach einem Jahr das ersehnte Visum.
Quelle: Botschaft bangkok
http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/1693880/Daten/3574835/Ehegattennachzugflyer.pdf