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Kleiner Tip für Heiratsvisum/Ehegattennachzug

Beetrayed

Nur der KSC
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22 April 2015
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Karlsruhe
Ich wollte den Heiratswilligen und Verheirateten, die vorhaben ihre Frau nach Deutschland zu holen einen kleinen Tip geben, welcher die Erteilung des Visums enorm verkürzt.

Ich habe eine Vorabgenehmigung für das Ehegattennachzugsvisum auf der Ausländerbehörde besorgt.

Hierfür war nötig : Kopie A1, Kopie Heiratsurkunde, Lohnbescheinigungen von mir und Passkopie ich und Frau.

Bekam dann sofort eine Voraberteilung für das Visa meiner Frau. Das Dokument hat Siegel und war zu meinem Erstaunen kostenlos.

Dieses an Frau geschickt, und sie bekam 3 Tage nach Antragstellung ( Visa Ehegattennachzug ) ihr Visum.

Diese Genehmigung gibt es auch für Verlobte. Immerhin erspart man sich die Wartezeit von mehreren Wochen ( 6 - 8 ) bis zur Erteilung des Visa.
 

uscmai

Alles wird gut, ganz sicher!!!
   Autor
12 November 2013
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also in den Unterlagen (hier Merkblatt) welche ich / wir von der Ausländerbehörde bekommen habe, wird man sogar extra darauf hingewiesen, das diese Möglichkeit zur Verkürzung der Wartezeit auf das Visum besteht und das dafür genau die von @Beetrayed genannten Dokumente erforderlich sind. Ich hatte schon an anderer Stelle hier im Forum erwähnt, das ich sehr von der Freundlichkeit und kompetenten Abwicklung unserer Ausländerbehörde überrascht war.
Das mag natürlich ggf. auch wieder nicht von Behörde zu Behörde aber evtl. von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.....

Gruss USCMAI
 

Beetrayed

Nur der KSC
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22 April 2015
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Karlsruhe
Ich hatte schon an anderer Stelle hier im Forum erwähnt, das ich sehr von der Freundlichkeit und kompetenten Abwicklung unserer Ausländerbehörde überrascht war.

Kann ich nur bestätigen. Habe echt gute Erfahrungen mit der AB gemacht. Sei es wegen Besuchervisums oder jetzt Ehegattennachzug. Der Tip für die Vorabgenehmigung kam von unserer Sachbearbeiterin.

Allerdings hat @JT29 natürlich recht mit seiner Aussage. Es besteht kein Anspruch darauf. Mit Freundlichkeit und gutem Zureden sollte es jedoch klappen....

@Thaitouri schön von dir zu lesen. Sehen uns ja im Herbst wieder :) Waren 2 wilde Monate mit dir...:bigsmile Grüss mir dein Herzblatt
 
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mike6988

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22 März 2014
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Gute Idee! Ich muss leider erst warten bis meine Verlobte den neuen Reisepass mit geänderten Nachnamen hat. Dann werde ich auch mal anrufen und noch der Vorabgenehmigung fragen. Danke!
 

Mister Alf

Nieder-Sachse
    Aktiv
23 Mai 2016
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Freundlich war unsere AB auch immer. Man muss bei uns aber immer im Vorfeld ein Termin absprechen.

Zum Hohzeitsvisum hatte wir all diese Unterlagen per Post nach Thailand geschickt und dann bei der Botschaft eingereicht. Ich hatte dann nach ein paar Tagen vorsichtig bei unserer AB angefragt, ob noch weitere Unterlagen von mir nötig sind. Als Antwort kam, das sie den Visumsantrag schon Online von der Botschaft bekommen hätten, aber bearbeiten könnten Sie Ihn erst, wenn er in Papierform bei ihnen vorliegt. :echt

Weitere Unterlagen oder anfragen an mich kamen nicht und nach ca. 3 Wochen hatte Frauchen dann den Anruf von der Botschaft das das Visum genemigt ist. Als Gültigkeitsdatum wurde dann das Flugdatum eingetragen. Dazu mussten wir dann eine Reservierung vorlegen.
 
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weckmy

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11 März 2010
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Mainhardt, Schwäbisch Hall, Deutschland
Hallo
Ich selbst hatte das Glück eine Vorabgenehmigung zu bekommen ( 10 Jahre her ).

.......Allerdings ...... der einfache Sachbearbeiter darf dir so eine Vorabgenehmigung gar nicht ausstellen. ( ist zumindest bei uns so ) Das darf nur der cheff ( Abteilungsleiter)

Hat sich letztes Jahr wieder bestätigt...... Frau hat im Heimaturlaub ihre Niederlassungungserlaubniss verlegt. Ohne " Vsum" kein Rückflug. Habe mich der Behörde in Verbindung gesetzt und habe wegen der Dringlichkeit
eine Vorabzustimmung erhalten.Die Sachlage musste vom Sachbearbeiter dem Abteilungleiter zur Entscheidung vorgelegt werden.

Für " normale Fälle " heißt es, zumindest bei unserer Behörde : die Spielregeln gelten für alle gleich, keine Sondergenehmigungen.


....Aber Fragen kostet ja nichts !
 
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Gast_33

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14 Januar 2016
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Vorabgenehmigung? A1 Deutsch Kurs und BlaBlaBla? - Nein danke, hab das folgendermaßen gemacht:
1. Heirat in LOS und Eheurkunde auf dt. Botschaft übersetzt und beglaubigt auf deutsch
2. Kam mir ganz unverhofft die Idee, meiner Frau die deutsche Heimat zu zeigen.
3. Dazu Besuchs- Touristen Visa für D für 3 Wochen beantragt.
4. Nach D verreist und nach Ankunft auf die Einwohnermeldebehörde
5. Dort meine Frau auf meine Wohnadresse mit Vorlage Heiratsurkunde angemeldet.
6. Ausländerbehörde meine Frau mit Heiratsurkunde und Meldeadresse in D vorgestellt.
7. Die sagten mir, sie müsse wieder ausreisen A1 nachweisen und mit Ehegattennachzugsvisa wieder einreisen.
Ich darauf HAHAHA:
Meine Frau ist wie sie sehen mit einem dt. Staatsangehörigen rechtkräftig verheiratet. Wenn sie ihr keine Aufenthaltsgenehmigung erteilen, so what, ausreisen wird sie nicht. Dann müssen sie sie abschieben. Eine Abschiebung einer Ausländerin, die mit einem Deutschen verheiratet ist wegen falschem Visa gab es aber noch nie, ist auch nicht möglich. Aritkel 6 des GG schützt die Ehe und Familie.
Also was nurn?
Ausländerbehörde erteilte Aufenthaltserlaubnis, sie solle aber noch A1 machen, ich sagte ja und U35 auch noch. Danke und schönen Tag noch.
 

Beetrayed

Nur der KSC
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22 April 2015
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Eigentlich bekommt eine Thai kein Besuchsvisum mehr , wenn sie verheiratet ist, da ja klar ist, daß sie nicht mehr zurückkehrt.

Und wegen der Abschiebung:

Es git genügend Fälle wo die Frau raus musste, zb. Heirat in Dänemark etc.

Deine Behauptung, daß noch nie jemand das Land verlassen musste wegen falschem Visa ist schlichtweg falsch.
Es ist fast aussichtslos eine Besuchsvisum zu bekommen, wenn man offiziell verheiratet ist.
 
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Gast_33

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Eigentlich bekommt eine Thai kein Besuchsvisum mehr , wenn sie verheiratet ist, da ja klar ist, daß sie nicht mehr zurückkehrt.

Und wegen der Abschiebung:

Es git genügend Fälle wo die Frau raus musste, zb. Heirat in Dänemark etc.

Deine Behauptung, daß noch nie jemand das Land verlassen musste wegen falschem Visa ist schlichtweg falsch.
Es ist fast aussichtslos eine Besuchsvisum zu bekommen, wenn man offiziell verheiratet ist.

Sorry, da habe ich andere Erfahrungen. Kenne mehrere Deutsche, die in Thailand leben, verheiratet sind und mit ihrer Thaifrau ein Besuchsvisa erhalten haben.

Habe vergessen folgendes mit in die Vorgehensweise einzufürgen:
Vor Abreise aus D zwecks Eheschließung in Thailand, war ich natürlich auf der Meldebehörde und habe mich von meinem Wohnsitz in D abgemeldet. "Werde nach Thailand ins Ausland verziehen"! Diese Abmeldebescheinigung habe ich auf der Bkk dt. Botschaft noch vor meiner Eheschließung bei einem Termin vorgelegt und mich auf die Liste von Auslandsdeutschen in Thailand setzen lassen.
Habe bei der Gelegenheit gleich gesagt, dass ich nach meiner Eheschließung in LOS wiederkomme, um die Urkunde auch auf deutsch und beglaubigt zu erhalten.

Erst dann, bin ich wie oben beschrieben vorgegangen und als Auslandsdeutscher durfte ich doch meiner Frau die Heimat zeigen...
In D habe ich mich selbst ja auch wieder anmelden müssen, noch vor meiner Frau. Übrigens mit der Bemerkung: "Stellen sie sich mal vor, dort darf ich gar nicht arbeiten". Die Meldebehörde war auch ganz erstaunt obgleich dieser Verhältnisse - naja Beamte...

Und nun zur Abschiebung wegen falschem VISA. Ich kenne keinen Fall, wo ein Ausländer/in der/die mit dt. Staatsangehörigen verheiratet ist eine Vollziehung einer Abschiebung erfahren hätte. Ausreiseaufforderungen usw., Schikane usw. schon, aber wenn eine Drohung zur Durchführung einer Abschiebung kommt, hilft nur eines: Das dt. Justizsystem mit Hinweis auf Artikel 6 des Grundgesetzes.
So eine Abschiebung wird nicht vollzogen, könnte man sich ja fast wünschen mit RTL TV dabei...

ÜBRIGENS:
Da war nicht eine einzige illegale Handlung dabei. Man muss sich an Gesetze halten, gehört sich jedenfalls für mich. Nur kann es nicht schaden, die Gesetze richtig auszunutzen. Wenn die da was vergessen haben, so what...
 
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JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
Sorry, da habe ich andere Erfahrungen. Kenne mehrere Deutsche, die in Thailand leben, verheiratet sind und mit ihrer Thaifrau ein Besuchsvisa erhalten haben.

Das ist aber nun eine ganz andere Baustelle, ansonsten ist es in der Tat so, dass es fast aussichtslos ist, wenn eine Heirat geplant ist und der Zukünftige in DE weilt (liegt u.a. am LEG Stempel im Pass),

Dir ist hoffentlich schon klar, dass durch solche Vorgehensweisen die i.d.R. einfache Visavergaben zukünftig für andere erschwert werden kann.

Ich kenne keinen Fall, wo ein Ausländer/in der/die mit dt. Staatsangehörigen verheiratet ist eine Vollziehung einer Abschiebung erfahren hätte. Ausreiseaufforderungen usw., Schikane usw. schon, aber wenn eine Drohung zur Durchführung einer Abschiebung kommt, hilft nur eines: Das dt. Justizsystem mit Hinweis auf Artikel 6 des Grundgesetzes.

Es gibt schon einige Fälle, waren früher in der Juris Datenbank zur Genüge zu finden - werden halt nicht publik gemacht.
Allerdings sind die meisten spätenstens nach nach dem Urteil des VGH freiwillig ausgereist und ist anschließend problemlos mit dem Visum zur Familienzusammenführung wieder eingereist.

Dein Verweis auf das GG hilft Dir da nicht weiter, da damit was ganz anderes gemeint ist.
 

Gast_33

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14 Januar 2016
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Aufenthaltstitel wurde erteilt, nachdem mein Anwalt auf GG Art. 6 verwiesen hatte, weiß auch nicht was dort gemeint sein soll. Mein Anwalt bezog sich darauf was dort steht:
"(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."
Hab das Telefonat von Anwalt und Ausländerbehörde ja mitgehört.
Und wenn meine Frau gar nicht an Deutsch lernen interessiert ist und ich auch nicht?
Dürfen wir mit dieser Einstellung gar nicht zusammen leben in Deutschland? In Thailand bekomme ich ja gar keinen Residentstatus sondern nur einen VISA Status mit max. 1 Jahr, der dann verlängert wird oder auch nicht.

Naja klappt ja alles, wenn man will. Und wer sich gern von den Bürokraten vorschreiben lassen will wie alles zu gehen hat, bitte. Und alles schön nachmachen was gefordert wird von A1 bis Z365.
 

Beetrayed

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Wie @JT29 schon ausführte....es ist ein Unterschied ob du in LOS lebst und mal kurz mit der Mia nach Deutschland willst. Da steht vermutlich nichts im Wege wegen Besuchsvisa.

Aber in Deutschland leben und die Ehefrau mit Besuchsvisum holen....fast unmöglich.

Letztendlich sind die Kriterien für Besuchsvisa mittlerweile so hart, weil eben solche Dinge passieren wie du sie gemacht hast.
Und wenn meine Frau gar nicht an Deutsch lernen interessiert ist und ich auch nicht?

Sprache ist der wichtigste Aspekt für Integration.
 

Gast_33

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14 Januar 2016
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Das sehe ich auch. Um so besser Sie die Sprache beherrscht, umso leichter fällt es Ihr um Freunde zu finden und am Gesellschaftlichen Leben Teilzunehmen:daume
Wenn man das so will, ja. Darf das noch jeder für sich selbst entscheiden oder wird das auch schon von der Regierung festdgelegt?
Gesellschaftliches Leben ja, nur wenn man irgendwo auf der Provinz wohnt dazu noch in Sachsen. Da will nicht jeder Ausländer an diesem gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
 
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Patty

😜
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22 Dezember 2011
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Austria
Was für ein Schwachsinn @luckybaby :kk
Genau solche Leute fördern die nicht Integration von Ausländen , aber vielleicht willst ja , dass deine Frau unselbstständig ist , könnte sich ja einen Anderen anlachen !
 

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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18 März 2009
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Das stelle sich mir ungemein interessant vor, egal ob in Sachsen oder Thailand, weder miteinander noch mit anderen reden können, noch TV schauen, noch am öffentlichen Leben teilnehmen zu können.

Das ist allerdings keine neumodische Erfindung: Willkommen

Jedoch haben die Kartäuser einen klaren Vorteil: Vordem deren Hirnsicherung durchgebrannt ist, lernten sie wie jeder normale Mensch, hören, sprechen, lesen und schreiben.

Wer stolz darauf ist den sinnvollen Vorgaben der Ausländerbehörde ein juristisches Schnäppchen zu schlagen, soll aber bitte keine Kinder in die Welt setzen, denn die kosten der Allgemeinheit viel Geld: Sonderschule, Behindertenwerkstatt und betreutes wohnen, da sie kaum Möglichkeiten haben, eine normale Intelligenz zu entwickeln.
 

Gast_33

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14 Januar 2016
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...den sinnvollen Vorgaben der Ausländerbehörde
War ja wohl ein Witz oder?
Wer für alles selbst aufkommt ohne den Steuerzahler in Anspruch zu nehmen, muss ich von diesen Bürokraten/Beamten noch Vorschriften machen lassen? Manche merken wohl gar nix mehr mit ihrem Multikulti Grünen Wahn.
Hier kannst Du Millionär sein und so ein Knalla entscheidet dann, dass du diese Person auf deine eigenen Kosten nicht nach D einladen darfst. Gleichzeitig holen Politiker und von ihnen bezahlte Beamte Millionen Fremde hier rein ohne Sprachtest, ohne Geld auf Kosten der Steuerzaher.
Kann man ja nur hoffen, dass sich in diesem Land bald was ändert.
Aber wir sind ja auf einem guten Weg in Europa, wie man am BREXIT sieht, hoffentlich ist für EU und EURO bald Game over.

Thais kennen übrigens keine Mülltrennung und leben auch. Ohne Integration lernt mein Schatz das nun auch nicht. Ich halts nicht mehr aus...
 
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