Ja es ist viel komplizierter als in Deutschland, echt behämmert. Mir war nicht bewusst, dass das erst nach x Tagen zugeschickt wird und nicht direkt herausgegeben wird.
Ich muss hier unterzeichnen lassen, den Einkommensnachweis vorweisen und dann geht es nach Thailand.
Das Formular will ich hier nicht posten wenn sie da so ein Geheimnis daraus machen. Ausserdem bin ich zu faul zum Schwärzen...
Aaalso: ich zitiere vom Beiblatt, man beachte: kein Gendern:
Wird im Rahmen des Überprüfungsprozesses festgestellt, dass der Antragsteller nicht genügend finanzielle Mittel vorweisen kann oder bestehen Zweifel daran, muss wie folgt vorgangen werden:
Schritt 1:
Stellen Sie dem Gastgeber (Garanten) mittels Post, Email oder Fax sowohl die drei Seiten des Formulars "Verpflichtungserklärung" als auch eine Kopie dieses Informationsschreibens zu, damit er die notwendingen Schritte gemäss der Angaben veranlassen kann.
Schritt 2:
Nach ungefähr 15 Tagen (scheisse Tor Liverpool) erhält der Gastgeber (Garant) vom zuständigen Migrationsamt ein Schreiben mit dem Resultat der Verpflichtungserklärung. Dieses Schreiben sollte entweder auf postalischem Weg, mittels E-Mail oder Fax an den Antragsteller weitergeleitet werden.
Wenn der Gastgeber 15 Tage nach der Einreichung der Verpflichtungserklärung bei der zuständingen Behörde noch keinen Bescheid über das Resultat erhalten hat, kann er sich direkt an das kantonale Migrationsamt wenden.
Schritt 3:
Der Antragsteller oder eine Drittperson kann während der Öffnungszeiten, Montag - Freitag 9:00 - 11:30 Uhr , ohne vorherige Terminvereinbarung, folgende Dokumente beim Regionalen Konstularcenter Bangkok unterbreiten;
- Fotokopie des positiven Entscheids des Migrationsamtes
- gültiger Pass
Muss die Reise anch Erhalt des positiven Entscheids zur Verpflichtungserklärung neu geplant werden, müssen folgende Dokumente zusätzlich unterbreitet werden:
- Falls notwendig Reiseversicherung mit den neuen Aufenthaltsdaten (Original und Fotokopie)
- Flugreservation (Fotokopie)
Schritt 4:
Der Pass mit dem augestellten Visum oder der Verweigerungsbescheid, falls die Verpflichtungserklärung negativ ist, kann am nächstten Arbeitstag vom Antragsteller oder einer Drittperson während der Öffnungszeiten abgeholt werden.