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Joe

Kein Sprachtest in der EU bei Familienzusammenführung von Türken

krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
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Bang Saray
Die Sprache ist ein Teil der Integration, aber durch den Zwang eine Sprache lernen zu muessen wird sich nichts aendern. Nur durch Zwang kann man keine Integration erreichen. Integration muss auch von dem Menschen gewollt sein. Sprachkenntnisse erleichtern dies, aber nur wenn man auch gewillt ist diese Sprache zu lernen und ganz wichtig - dann auch anzuwenden.
Es gibt genuegend Beispiele in Deutschland, wo auslaendische Mitmenschen trotz guter deutscher Sprachkenntnisse keinerlei Interesse zeigen sich zu integrieren.
 
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juhe

작고 달콤하고 면도된 매화를 핥고 싶어요
   Autor
19 Dezember 2012
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1.) der Threadtitel sollte in Anbetracht des im Thread abgebildeten
Urteils angepasst werden in: "Kein Sprachtest in der EU bei Familienzusammenführung von Türken".


2.) Es sollte auf der Basis der Informationen des EUGH-Urteils diskutiert werden. Der Text des Urteils ist lang und anscheinend zu lang zum Lesen.


3.) es geht nicht um "gute Ausländer" oder "schlechte Ausländer", sondern darum, dass für einzelne Länder vertragliche Sonderregelungen in Deutschland oder der EU gelten. Es gibt z.B. auch unterschiedliche Visa- bzw. Aufenthalt-Regelungen für Thais und Brasilianer in Deutschland.

Für die Türken gibt es eine vertragliche Sonderregelung in der EU.

Es gibt ebenso eine vertragliche Sonderregelungen für Bürger von EU-Staaten ggü. Nicht-EU-Staaten.
 

schamotti

Gehirnathlet!
Inaktiver Member
26 August 2012
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esslingen
Dreadhead , Krimibiker Sterntaste gedrückt. Nur wir ändern das nicht mehr, in Dach gibts schon genügend Viertel / Gettos wo man Ohne ein Wort deutsch " locker über die Runden kommt " !!
 

Dredhead

vor JohnSmithX...ätsch :)
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27 November 2011
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Hamburg
Also ich hab mir nun ernsthaft die Mühe gemacht, den Urteilstext zwei Mal in kompletter Länge zu lesen.
Normalerweise kann ich Urteile als auch Gesetze und Verordnungen gut lesen und verstehen.

In diesem Fall muss ich zugeben, einiges nicht verstanden zu haben. Insbesondere, da man dann auch noch die beiden Zusatzvereinbarungen (eine Zusatzvereinbarung und dann noch die Stillhaltevereinbarung) komplett lesen müsste.

Um ehrlich zu sein, habe ich doch etwas besseres zu tun.

10
In Art. 7 der Richtlinie 2003/86 heißt es:
....
(2) Die Mitgliedstaaten können gemäß dem nationalen Recht von Drittstaatsangehörigen verlangen, dass sie Integrationsmaßnahmen nachkommen müssen.

Hier wird also klar gesagt, dass Integrationsmaßnahmen nachgekommen werden müssen.

15
In § 30 („Ehegattennachzug“) AufenthG heißt es:
„(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
...
2. der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und
....2. der Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen,

Auch damals schon geregelt: die einfachsten Sprachkenntnisse

Selbst wenn sie Analphabetin wäre, würde Punkt 2 Krankheiten und Behinderungen nicht in Frage kommen.

23
Frau Dogan ist der Auffassung, sie verfüge über die geforderten Sprachkenntnisse, und im Übrigen verstoße der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse gegen das assoziationsrechtliche Verschlechterungsverbot. Sie erhob daher gegen den Bescheid vom 24. Januar 2012 Klage beim Verwaltungsgericht Berlin.

Das finde ich schon ne dreiste Aussage. Wenn das stimmt, dann könnte doch dieser Punkt auch auf alle anderen Länder angewendet werden - ODER????


35
Auf die Entscheidung eines türkischen Staatsangehörigen, sich in einem Mitgliedstaat niederzulassen, um dort dauerhaft einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, kann es sich nämlich negativ auswirken, wenn die Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats die Familienzusammenführung erschweren oder unmöglich machen und sich der türkische Staatsangehörige deshalb unter Umständen zu einer Entscheidung zwischen seiner Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat und seinem Familienleben in der Türkei gezwungen sehen kann.

Dieser Absatz ist typisch Deutsch. Und da bekomme ich echt schlechte Laune. Wenn sich hier jemand niederlassen möchte um zu arbeiten, dann sollte ihm vorher klar sein, unter welchen Voraussetzungen er seine Familie nachholen kann. Dass nun der Staat sagt: Wenn Du hier arbeiten willst, dann muss ich als Staat alles ermöglichen, damit Du Dich hier wohl fühlst. Das ist für mich der falsche Ansatz.

Edit:/ mir ist im übrigen die Nationalität eines jeden vollkommen egal!!!! Es geht ums Prinzip.

Wenn ich nach Kanada gehe um zu arbeiten und denen sage: Meine Frau braucht auch ein dauerhaftes Visum (und meine drei Kinder auch), sonst fühle ich mich nicht wohl und muss zurück nach Deutschland, dann werden die Behörden in Kanada sagen:

"Geh doch - ist nicht unser Problem"

So wirds in 99% der restlichen Länder auch sein.

Ich bin doch für mich selbst verantwortlich und muss selbst die Voraussetzungen schaffen, damit ich und meine Familie in einem anderen Land arbeiten und leben kann.
Zusammenfassend: Der letzte Absatz läuft einer Eigenverantwortung komplett contraire.

Sehe ich das irgendwie falsch? Bin ja für Kritik offen.
 
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ChakaKhan

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27 Juni 2014
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Dieser "Mist" hatte Deutschland davor bewahrt dass Analphabeten ohne Deutschkenntnisse in ihr Hartz IV-Paradies dürfen.

Du scheinst nicht begriffen zu haben, dass es hier um Familienzusammenführung geht und nicht um Hinz und Kunz aus der Türkei mit einem Einreisebegehren!

Nun ist dieser Art von Mensch Tür und Tor geöffnet. Ein Armutszeugnis für unsere links-verdrehte Nation.

Das Stimmt nicht, sieh oben. Und wie kommst du darauf, dass wir eine links-verdrehte Nation sind. Verfolgst du das politische Geschehen in Deutschland udn Europa nicht. In den letzten 10 bis 20 Jahren wurden die linken immer bedeutungsloser und man kann eher davon sprechen, dass die Tendenz schwach rechts von der Mitte liegt. Mit der Agenda 2010 unter Schröder hat das begonnen. Und noch mal explizit angemerkt: Das Urteil wurde vom EuGH gesprochen und nicht von einer links-.verdrehten Nation, die es nicht ist.

In deutschen Großstädten haben wir dazu schon eine Ghettobildung in denen Migranten aus den ost- und südeuropäischen Ländern für eine Verwahrlosung ganzer Stadtteile verantwortlich sind. Wieso also dieses Elend noch mit einem Freibrief begünstigen?

Auch wieder falsch, es betrifft ja nur eine Minderheit, nämlich die der Familiennachzügler.[/QUOTE]


Wie dem auch sei, mit diesem Gerichtsurteil "bomben" wir uns auf Kuckst-DU und Anatolien-Niveau!

Unfug, Populismus pur!

Zur Erinnerung, was da noch drübersteht:

Art 1**

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


Art 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Diese Zwangsvoraussetzung (A1) verstößt gegen beide Artikel und somit nicht nur gegen EU-Recht.

"http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf"]Grundgesetz[/URL]

Und vielleicht noch einmal zur Erinnerung: Der A1 und der B1 inkl. Orientierungskurs müssen auf jeden Fall gemacht werden. Wenn es jetzt nicht mehr vor der Familienzusammenführung geht, dann zwangsläufig nach der Familienzusammenführung. Ohne A1 gibt es nämlich keine Niederlassungserlaubnis.
 
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Slift

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Mal eine ganz banale Frage; wie will man ohne Sprachkenntnisse in Deutschland Arbeit finden?

Wenn ich davon ausgehe, dass die Arbeitssuche an dieser Grundvoraussetzung schon scheitert, kann ich hier einen gewissen Unmut nachvollziehen.
 

Gast_20

Mopedfahrer
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Importiere Türkinnen wirst Du nicht auf dem Arbeitsmarkt finden - nur am Herd.
 

ChakaKhan

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Mal eine ganz banale Frage; wie will man ohne Sprachkenntnisse in Deutschland Arbeit finden?

Wenn ich davon ausgehe, dass die Arbeitssuche an dieser Grundvoraussetzung schon scheitert, kann ich hier einen gewissen Unmut nachvollziehen.

Hast du immer noch nicht begriffen, dass bei Familiennachzug der A1 trotzdem gemacht werden muss? Zusätzlich noch der B1 und abschließend der Orientierungskurs. Ohne A1 gibt es keine Niederlassungserlaubnis. Also was sollen dann diese Äußerungen mit deinen daraus resultierenden Rückschlüssen? Auch mal so eine banale Frage!

Nur noch einmal als Erinnerung: Es geht hier um Familienzusammenführung!

Die Kurse zu belegen ist Verpflichtung. Verweigerer können mit Bußgeld belegt werden. Meine Frau und ich mussten das damals unterschreiben, dass sie das verstanden hat. Höhe des Bußgeldes lag bei 1.500 EUR.
 

Gast_20

Mopedfahrer
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LOS & LS
Auch dagegen kann man klagen - und vielleicht Recht bekommen. In D ist alles möglich.
 

Slift

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28 Mai 2013
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Hast du immer noch nicht begriffen, dass bei Familiennachzug der A1 trotzdem gemacht werden muss? Zusätzlich noch der B1 und abschließend der Orientierungskurs. Ohne A1 gibt es keine Niederlassungserlaubnis. Also was sollen dann diese Äußerungen mit deinen daraus resultierenden Rückschlüssen? Auch mal so eine banale Frage!

Ich kann lesen :daume

Ich bezweifle, dass das ausreichend und immer von Erfolg gekrönt ist.

Du kannst ja gerne mal die oben genannten Kurse in einer Sprache deiner Wahl belegen und anschließend versuchen einen Job damit zu bekommen. Viel Erfolg.

Am Ende kommt dann wieder der Staat für einen auf.

Mir geht es hier hauptsächlich um's Prinzip; erst die Sprache lernen und dann Aus-/Zuwandern.

Wenn ich mir diese Versager, aus den VOX-Sendungen anschaue die kein Wort der Landessprache sprechen, kriege ich genauso das Kotzen :k
 

Fretsche

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Bin dafür das im Norden Pattayas ab sofort nur noch Thai gesprochen wird:ironie
 

ChakaKhan

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Dort wurde völlig zu Recht entschieden.
Der EuGH entscheidet wieder einmal zum Nachteil unseres Landes.

Daraus geht doch eindeutig hervor, dass diese "Bereicherung" für unsere Gesellschaft nach Erfahrung der deutschen Botschaft 3 Standard-Phrasen dümmlicher Analphabeten verwendete.

Die Entscheidung der Deutschen Botschaft war nicht rechtens. Die Entscheidung wurde mit dem Urteil des EuGH aufgehoben. Das mag höchstens deine subjektive Einschätzung sein.

Ich mag deine Wertungen nicht, die du einbringst. Analphabeten lasse ich noch stehen. Aber dümmlich halte ich für daneben. Es gibt immer noch viele Ecken auf der Welt, in denen die Möglichkeit zur Bildung gerade mal den Status rudimentär, wenn überhaupt, verdient. So ist es heute noch in vielen Ecken von Thailand (Dorfschulen), dort aber wahrscheinlich besser als in Anatolien (meine Ansicht). Menschen, die nicht den Zugang zu Bildung haben wie unsereins und diese dann als dümmlich zu bezeichnen, halte ich für ziemlich überheblich.

Dann freut es mich immer umso mehr, wenn diese Überheblichen von den ach so dummen Thais bis auf den letzten Pfennig ausgenommen werden :bigg :ironie
 

ChakaKhan

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27 Juni 2014
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@Slift: Grundsätzlich hast du ja Recht, wer in einem fremden Land leben will, benötigt auch Sprachkenntnisse der Landessprache oder zumindest eine gemeinsame Sprache um Kommunikation bewerkstelligen zu können. Aber letztendlich betrifft der Nachweis von A1 ja nur eine kleine Gruppe. Die Intergrationskurse müssen ja besucht werden. Und das findet dann in Deutschland statt. In unserer Nachbarschaft wohnen einige Türken, deren Frauen ebenfalls die Kurse (A1, B1 und OK) besucht und abgeschlossen haben. Bei meiner Frau waren zahlreiche Türken in der Klasse, die alle das Ziel hatten, diese Kurse zu bestehen. In meinen Augen sieht das nach Integrationswunsch und -willigkeit aus.
 

blokk

CNX-Feteschist
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28 Januar 2011
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da, wo es flach wird in D
Also ich hab mir nun ernsthaft die Mühe gemacht, den Urteilstext zwei Mal in kompletter Länge zu lesen.
Normalerweise kann ich Urteile als auch Gesetze und Verordnungen gut lesen und verstehen.

In diesem Fall muss ich zugeben, einiges nicht verstanden zu haben. Insbesondere, da man dann auch noch die beiden Zusatzvereinbarungen (eine Zusatzvereinbarung und dann noch die Stillhaltevereinbarung) komplett lesen müsste.

Um ehrlich zu sein, habe ich doch etwas besseres zu tun.

Dann fehlt dir letztlich doch der Durchblick.

Verträge sind dazu da, auch eingehalten zu werden. Und wenns dem einen nicht mehr passt, kann man nicht einfach hergehen und einen rechtsgültigen Vertrag mal eben einseitig zu kündigen.

Letztendlich will auch niemand den von Schwarz/gelb mit den Türken geschlossenen Vertrag kündigen - jedenfalls nicht den Part, der D Vorteile bringt. Nur den Part, den D jetzt in Zugzwang bringt möchte man etwas zu Gunsten D modifizieren.
 

ariages

Sehr erfahrener Member
   Autor
5 März 2012
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Dann fehlt dir letztlich doch der Durchblick.

Verträge sind dazu da, auch eingehalten zu werden. Und wenns dem einen nicht mehr passt, kann man nicht einfach hergehen und einen rechtsgültigen Vertrag mal eben einseitig zu kündigen.

Letztendlich will auch niemand den von Schwarz/gelb mit den Türken geschlossenen Vertrag kündigen - jedenfalls nicht den Part, der D Vorteile bringt. Nur den Part, den D jetzt in Zugzwang bringt möchte man etwas zu Gunsten D modifizieren.

Als Unbeteiligter an der Diskussion sage ich mal "Vielen Dank für die Zusammenfassung und die erklärenden Worte. Nun habe ich es auch verstanden. Mir war das Thema eh viel zu tief-, weit- und vielschichtig."
 

Dredhead

vor JohnSmithX...ätsch :)
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27 November 2011
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Dann fehlt dir letztlich doch der Durchblick.

Das ist durchaus möglich. Ich bin ja kein studierter Anwalt und allwissend bin ich auch nicht.
(dem bin ich mir durchaus bewusst :) )

Verträge sind dazu da, auch eingehalten zu werden. Und wenns dem einen nicht mehr passt, kann man nicht einfach hergehen und einen rechtsgültigen Vertrag mal eben einseitig zu kündigen.

Letztendlich will auch niemand den von Schwarz/gelb mit den Türken geschlossenen Vertrag kündigen - jedenfalls nicht den Part, der D Vorteile bringt. Nur den Part, den D jetzt in Zugzwang bringt möchte man etwas zu Gunsten D modifizieren.

Natürlich kann man Verträge einseitig kündigen. Das macht jeder von uns wahrscheinlich etliche Male pro Jahr. Das mal so nebenbei..

Weiterhin muss man sich natürlich auch an Verträge halten - sowohl als Privatperson als auch Unternehmen oder halt die Bundesrepublik.
Meine Frage bzw mein Unverständnis bezieht sich eher darauf, dass zum einen gesagt wird, dass rudimentäre Grundkenntnisse der Sprache vorhanden sein müssen aber auf der anderen Seite gesagt wird, dass der Nachzug von Familienangehörigen nicht ...durch irgendwelche Maßnahmen... erschwert werden darf.

Das passt irgendwie für mich logisch nicht so.

Ich könnte jetzt den Vergleich zur EU-Osterweiterung ziehen - möchte ich aber nicht.
Davon abgesehen finde ich es wichtig, dass Familien zusammen leben können. Nur ist für mich die Eigenverantwortung der jeweiligen Personen wichtig. Diese wird offensichtlich von den Verträgen absolut ausgenommen.

Nebenbemerkung: Gleiches würde ich von mir selbst im Übrigen auch verlangen. Nicht dass irgendwer auf die Idee kommt, dass ich hier mit zweierlei Maß rechne.
 

JT29

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Ja, blokk bringt es auf den Punkt. Auch alte Verträge sind gültg, selbst wenn eine Partei dies auch mal "vergisst". So war vor gut 20 Jahren der König von Tonga auf Staatsbesuch und erwähnte einen alten Vertrag aus Zeiten Kaiser Wilhelms, der hier vergessen war, aber noch immer gültig ist bis heute.

Es wundert mich, dass das Thema hier in einem Fickforum so Wellen schlägt :frech . Ich habe diese Thematik in einem anderen Forum vor Jahren bis zum Erbrechen durchdiskutiert, tue ich mir nicht mehr an:bigg


Zum GG: Das GG ist lediglich ein Fundament für unsere Gesetze und eine Schranke für einen staatlichen Eingriff. Der Art. 6 besagt auf einfach reduziert nichts anderes, dass man überhaupt heiraten darf ohne wie früher den Fürst um Erlaubnis zu bitten und dieser noch von seinem Recht auf "prima noctis" Gebrauch macht.

Dazu die Auffassung des BVerwG:

Der Art. 6 GG gewährt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keinen Anspruch auf Einreise und Aufenthalt zu einem hier lebenden Familienangehörigen, sondern verpflichtet zu einem schonenden Ausgleich des privaten Interesses an einem ehelichen und familiären Zusammenleben im Bundesgebiet mit gegenläufigen öffentlichen Interessen. Dem wird die gesetzliche Regelung, die ein Zusammenleben im Bundesgebiet regelmäßig nur für einen überschaubaren Zeitraum verhindert, gerecht. Die Vorschrift ist auch nicht deshalb verfassungswidrig, weil sie keine allgemeine Ausnahmeregelung für Härtefälle enthält. Falls die deutschen Sprachkenntnisse aus nicht zu vertretenden Gründen innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht erworben werden können und keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Lebensgemeinschaft im Ausland herzustellen, kann der verfassungsrechtlich gebotene Interessenausgleich einfachgesetzlich auf andere Weise, etwa durch die Erteilung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Spracherwerbs (§ 16 Abs. 5 AufenthG) herbeigeführt werden. (BVerwG 1 C 8.09 30.03.2010)

Der nächste Schritt wäre zum EGMR nach Strasbourg, da liegt aber noch nichts vor, und ob diese Regelung sich mit europäischem Recht (hier die Richtlinie 2003/86/EG) verträgt, soll ja nächstes Jahr entschieden werden, der Vorgang liegt ja bereits bei der EU vor.
 
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Leebanon

Member Inaktiv
Inaktiver Member
15 Juni 2009
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Dark Side zwischen floating market & Phönix Golf
Klar bringt das urteil verschiedene Gemüter zum kochen.

Da sind zum einen die Berliener, die extrem unter Ausländerkriminalität leiden.
Doch sie sind der Propaganda aufgesessen, die der Berliner Senat verbreitet.
Dort lautet das Problem eher,
- man kommt seinen Sicherheitspflichten nicht ausreichend nach,
lässt gefährliche Freiräume entstehen, hat in der bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit total versagt,
wobei das Versagen parteiübergreifend ist, und von ganz wenigen, die sich bereichert haben, verursacht wurde.

zur Erinnerung
Die juristische Aufarbeitung des Bankenskandals läuft noch, aber das Land Berlin ist durch die Kapitalzuführung von 1,7 Milliarden Euro sowie durch die Übernahme von bis zu 21,6 Milliarden Euro an Immobilienrisiken mittlerweile finanziell stark belastet. Wie mit den angehäuften Kreditrisiken, die die zweite Ursache für die Schieflage der Bankgesellschaft waren, umzugehen ist, wird sich wohl im anstehenden Veräußerungsverfahren zeigen.
Die Konsequenz ist eine „extreme
"http://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsnotlage"]Haushaltsnotlage[/URL]“, wie der Senat per Beschluss schon im November 2002 feststellte. Der Bund lehnte im April 2003 ab, dem Land Schuldenhilfe zu gewähren. Daraufhin reichte Berlin im Herbst Klage beim "http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht"]Bundesverfassungsgericht[/URL] ein; in einer Erklärung des Senats heißt es, das Land erfülle die Kriterien, wie sie im Urteil zur Haushaltsnotlage der Länder "http://de.wikipedia.org/wiki/Saarland"]Saarland[/URL] und "http://de.wikipedia.org/wiki/Bremen"]Bremen[/URL] 1992 festgestellt wurden. Man erhoffte sich Hilfen zum Schuldenabbau in Höhe von 35 Milliarden Euro, jedoch wurde die Klage am 19. Oktober 2006 mit der Begründung, das Ausbleiben der Sanierungshilfe sei mit der Verfassung vereinbar, abgelehnt. Dem Urteil zufolge könne Berlin sein Finanzproblem aus eigener Kraft überwinden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Bankenskandal

Wer hier unter Ausländerkriminalität leidet, bekommt ganz klar den Tunnelblick,
und sieht nicht die Leute auf ihren Yachten, die das Geld abgezogen haben,
was Berlin braucht, um normale Verhältnisse zu haben.

Dann haben wir diejenigen, die sich gewissermassen die Meinung des Arischen Wiederstandes angenommen haben,
wo man eine Zunahme vom Ausländeranteil in Deutschland als eine Bedrohung der eigenen Kultur sieht.

Ist ein schwieriges Thema, wieviel Ausland ein Land verträgt,
doch unabhängig von diesem gefühlten Ideal oder Misszustand,
haben wir das rein mathematische Staatsrecht,
wo sich ein Land durch Verträge bindet, für deren Folgen es finanziell haftbar ist.
Klar kann man Verträge einseitig kündigen, aber um welchen Preis ?
Ich kann zB. einen 10 jahres Mietvertrag einseitig kündigen, und trage je nach Vertragsrecht und nationalem Mietrecht, die Folgen für die Kündigung.

Deutschland ist in so einer Situation gebunden durch die Regelungen im Völkerrecht,
wo im Bereich ---Völkervertragsrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Völkerrecht
das weitere geregelt ist.

Man kann sich aus völkerrechtlichen verträgen nur auf einem Weg kostenfrei heraus begeben,
durch Gründung eines neuen Staates, der sich nicht als Rechtsnachfolger der vorherigen Staates auf dem gebiet bekennt,
aber ob der dann anerkannt wird, und von welchen Ländern ???

(sehen wir gerade im Irak, - bei den USA und anderen, durch die Kriegsfolgen auf über 100 Milliarden US $ Schulden dazu verdonnert,
auf Jahrzente sein Öl zur Schuldentilgung zu verwenden.
Jetzt schnappt sich die Kurdenregion im Nordost Irak wesentliche Ölquellen, im Nordwest Irak schanappt sich die ISIS Ölquellen,
beide wollen unabhängige Staaten sein, die die Öleinnahmen für sich selber verwerten wollen - was die US Banken natürlich nicht zulassen können ...)