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Joe
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Cosy Beach Club

kamagra

alfred50

Member Inaktiv
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12 Juni 2012
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113
hallo kann mir jemand sagen was einen passiert wenn man von zoll in deutschland mit 100 kamagra pillen erwischt wird danke
 

ChakaKhan

Member Inaktiv
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27 Juni 2014
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Aachen
....wenn nicht kommt es dich halt sehr teuer zu stehen. Bei 25 Blistern wird angenommen, dass du die weiter verscherbeln willst. Rechne da mal mit einem Verfahren und erheblichen Kosten, die möglicherweise im vierstelligen Bereich liegen.
 

Ram0815

Schorsch
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18 April 2009
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Süddeutschland
In der Woche zwier,
schaden weder ihm noch ihr
(Luther).

Dann reichen 24 Tabletten gerade mal für drei Monate. Also 25 Tabletten bringen dich gerade mal in the April. Das würde ich als Hausapotheke ansehen.
 

franky

play you yes not
Verstorben
20 Juni 2009
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am Rande des Wahnsinns
Plister sind so silberne Plättchen mit Vertiefungen in dem Fall 4 mit Tabletten drin also 100 ,nach deiner Berechnung Jahresbedarf.
wie schon gesagt ,wenn sie es ihm glauben ,dann is gut ,Vielleicht noch ein Bild von einer rattenscharfen Braut herzeigen und sagen die will jeden Tag 3 mal.:licht
 

ChakaKhan

Member Inaktiv
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27 Juni 2014
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Aachen

Ein Bekannter von mir hat das Zeugs mitgeschleppt und wurde beim Zoll erwischt, allerdings hatte er größere Mengen dabei. Er musste tief in die Tasche greifen, hat weit über 1000 EUR zahlen müssen (Verfahrenskosten, Strafe und Beschlagnahmung der Ware).

Mehr als das kann ich nicht sagen.

"http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/rummenigge-und-die-rolex-der-zoll-kennt-keine-gnade-a-933217.html"]Spiegel[/URL]

"Alle Arzneimittel, die in Deutschland rezeptpflichtig angeboten werden, sind von der Einfuhr aus dem Ausland ausgeschlossen, sprich verboten"

"http://www.welt.de/reise/article116263335/Jeder-sechste-Urlauber-hat-schon-mal-geschmuggelt.html"]Quelle[/URL]
 

cyberbeno4

Königsblauer
Inaktiver Member
22 Oktober 2008
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Auf Schalke
abgesehen von dem deutschen zoll ( es gibt da schon, überraschenderweise, den ein oder anderen thread zu der thematik ), würde ich mir mal GEdanken darüber machen, was passiert, wenn einen die braunen bei einer kontrolle mit einer derartigen menge aufgreifen.

im nachbarforum wurde ein fall beschrieben, da wurde EIN blister gefunden, kostenpunkt auf der wache 20 k baht.
das dürfte bei der 25zig fachen menge kaum billiger werden.......
 

Pascal

Sushi Lover
    Aktiv
25 August 2013
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Das Bundesministerium für Gesundheit stellt es klar:

"Reisende dürfen Arzneimittel bei der Einreise nach Deutschland in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge mitführen (§ 73 Absatz 2 Nr. 6 oder 7 AMG). In diesem Fall ist weder eine Einfuhrerlaubnis nach Deutschland noch eine Zulassung oder Registrierung der jeweiligen Arzneimittel für Deutschland erforderlich. Unerheblich ist auch, ob es sich um verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Präparate handelt oder nicht. Als „üblicher persönlicher Bedarf“, der bei der Einreise mitgeführt werden darf, ist in der Regel ein Bedarf von maximal drei Monaten, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlung für das jeweilige Arzneimittel anzusehen. "

http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/arzneimittelversorgung/einfuhr-von-arzneimitteln.html
 
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Reaktionen: Rainer57 und Donni

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt es klar:

......

Wirklich?
Die Diskussion hatten wir glaube ich schon einmal.

Ist ein Deutscher, welcher aus dem Urlaub zurück nach Deutschland gekehrt ist, als Reisender anzusehen oder soll das für Ausländer gelten welche Deutschland bereisen wollen?
 

Pascal

Sushi Lover
    Aktiv
25 August 2013
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Ist ein Deutscher, welcher aus dem Urlaub zurück nach Deutschland gekehrt ist, als Reisender anzusehen oder soll das für Ausländer gelten welche Deutschland bereisen wollen?

Mir fiele spontan keinerlei Rechtsgrundlage ein, aufgrund derer zollrechtliche oder arzneimitelrechtliche Vorschriften unterschiedlich für Inländer bzw. Ausländer gelten sollten bzw. es zweierlei Rechtsauslegungen geben könnte.
 
Cosy Beach Club

Carradine

Member Inaktiv
Inaktiver Member
18 Januar 2015
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478
Wirklich?
Die Diskussion hatten wir glaube ich schon einmal.

Ist ein Deutscher, welcher aus dem Urlaub zurück nach Deutschland gekehrt ist, als Reisender anzusehen oder soll das für Ausländer gelten welche Deutschland bereisen wollen?

Beide sind Reisende und bei der zollrechtlichen Bewertung werden sie gleich behandelt. Es gibt diesbezüglich keine unterschiedliche Gesetzesgrundlage. Wäre ja auch irgnedwie diskreminierend.
 

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
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O-Zone in D
hallo kann mir jemand sagen was einen passiert wenn man von zoll in deutschland mit 100 kamagra pillen erwischt wird danke

Laß es einfach darauf ankommen, dann erfährst du es vielleicht und kannst hier Klarheit schaffen...:bigg

Ansonsten hat das BMG in seinen Gesetzestexten schon alles dazu gesagt. Und auch wenn es manche nicht glauben wollen, auch ein Deutscher der wieder einreist ist ein Reisender. Und die Begründung, das ich mir das auch als Deutscher in Deutschland besorgen kann gilt ja wohl auch für z.B. Zigaretten und Alkohol und die darf ich ja auch in gewissen Mengen einführen. Als Begründung wohl eher sehr dünn.
Natürlich wird es hier trotzdem immer verschiedenen Meinungen geben auch wenn der Gesetzestext die eigentlich nicht hergibt.
 

kalle11

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Paradise Isaan
Ich habe mich zu dem Thema Medikamente allgemein voriges Jahr mit einem Zöllner unterhalten. War einer in etwas vorgesetzter Position. Mir ging es vor allem darum meine Situation zu klären. In D abgemeldet und keine KV mehr. Was ist wenn ich nur mit einer Reise-KV nach auf Urlaub komme.

Er sagte mir, wenn ich das so nachweisen kann, dann gelte für mich diese oben schon genannte Regelung 3-Monatsbedarf. Evtl. auch etwas mehr bei Nachweis der Reisedauer.

Für D-Heimkehrer sagte er mir, dass weiterhin das alt bekannte Gesetz gelte von wegen Medikamente nur für akute Erkrankungen und für die Dauer der Reise. Das heißt soviel wie eine angefangene Packung. Man kann sich ja dann in D wieder eindecken.

Er sagte mir auch, dass es eine nicht fest geregelte Toleranz gebe. Liegt im Ermessen des Beamten. Ganz schlecht sieht es aber aus, wenn es sich um Medikamente handelt, die in D nicht zugelassen sind. Da wird das Gesetz sehr eng ausgelegt.

Habe diese Aussage nicht schriftlich. Ich handele jedenfalls danach.

Ich habe einen Bekannten den vor einigen Jahren eine 3-Monats-Antibabypillen-Packung die er für eine Bekannte mitbrachte über 300 € gekostet hat incl. Verfahrenskosten.
 

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
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O-Zone in D
Eben es gilt das Gesetz und das wurde ja hier schon mehrfach zitiert. Und da steht ganz klar, das es keine Rolle spielt ob das Medikament in Deutschland zugelassen ist oder nicht oder ob es verschreibungspflichtig ist oder nicht. Gut das in Deutschland nicht jeder Beamte das Gesetz zu seinen Gunsten auslegen kann (nicht mal einer in höherer Position).
 

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