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Internationaler Führerschein - How to

Cybersonic

LOS lassen - nicht möglich
Thread Starter
   Autor
Thread Starter
4 Oktober 2010
836
3.394
1.845
Habe über die Suche keinen Treffer zu "Internationaler führerschein" gefunden - daher dieser kleine, kurze Thread als "How to":

Beantragung Internationaler Führerschein

Wo?
Kreisverwaltung / Stadtverwaltung -> dort: Führerscheinstelle

Notwendig:
1. Eigener Führerschein
2. Personalausweis / Reisepass
3. Biometrisches Passbild

Kosten:
Gebühr von € 16,30

Dauer:
Kann sofort mitgenommen werden.
 

Bayern-Pete

And don´t forget the Joker
   Autor
23 März 2013
1.675
4.819
3.415
58
Nähe Passau
Kann ich so exakt bestätigen.

Während ich an der Kasse des Landratsamtes die Gebühr bezahlte, wurde der internationale Führerschein ausgestellt
und konnte sofort mitgenommen werden.
 

7occ7

Rawaianer
    Adult
10 März 2013
1.007
1.200
1.763
Phuket / Rawai
Kann ich so exakt bestätigen.

Während ich an der Kasse des Landratsamtes die Gebühr bezahlte, wurde der internationale Führerschein ausgestellt
und konnte sofort mitgenommen werden.
Schon verrückt , da hast du in D ein modernen Führerschein im Scheckkarten Format und bekommst so ne Papier Fetzen und der ist international gültig ... von fälschungssicher will ich mal garnicht anfangen bei dem Lappen Papier:kk
 

uscmai

Alles wird gut, ganz sicher!!!
   Autor
12 November 2013
1.909
6.122
2.515
von fälschungssicher will ich mal garnicht anfangen bei dem Lappen Papier
Soweit mir bekannt, ist der Internationale Führerschein nur in Verbindung mit dem Nationalen Führerschein gültig, es ist so zu sagen also quasi nur eine beglaubigte Übersetzung gültig, gemäß der unterschiedlichen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Dokumente.

Gruß USCMAI
 
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Reaktionen: Gast_7 und elast.max

grenerg

Member Inaktiv
Inaktiver Member
14 September 2012
1.354
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Lippe
Es ist vor kurzem hier im Forum ausführlich durchgekaut worden das Thema, ist der nur 1 Jahr gültige von 1926 und nicht der üblicherweise ausgestellte für 3 Jahre
 

Kiniau-Lover

Member Inaktiv
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15 April 2009
201
181
923
Hauptstadt-Rand
Es ist vor kurzem hier im Forum ausführlich durchgekaut worden das Thema, ist der nur 1 Jahr gültige von 1926 und nicht der üblicherweise ausgestellte für 3 Jahre

..Doch !!!

Mein internationaler mit 3 Jahren-hatte Beweisstand und Anerkennung auf der Polizeiwache, mit den ranghöchsten Polizisten, mit dem Versicherungs-Schadensaufnehmer-ich bekam recht, nachdem mir Pujing frontal in die Frontschürze krachte auf Koh Chang...

...etliche Grosskonztrollen im Raum Chiang Rai.....alles anerkannt. Und nun wieder Feuer frei....3 Jahre-1926, 1 jahr......oder doch nicht `??:bigsmile:bigsmile:bigsmile
 

grenerg

Member Inaktiv
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14 September 2012
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Lippe
@Kiniau-Lover empfehle Dir trotzdem den Fred zu lesen, auch um mögliche Folgen abzusehen oder einschätzen zu können. Auch bei mir gab es übrigens noch nie Probleme mit dem von 1993, und ich bin sehr oft kontrolliert worden
 
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Reaktionen: Hasi Psong

sb111

Member Inaktiv
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12 Juli 2015
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38.502
4.365
ich glaube aus dem Thread - und aus der gaaaaaaaaaansen Google - Welt ist genau eins klar geworden: Es ist nicht mal ansatzweise etwas klar :)
 

grenerg

Member Inaktiv
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14 September 2012
1.354
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Lippe
Da hast Du wohl recht

Auch meine Anfrage an das Auswärtige Amt wurde diesbezüglich nicht beantwortet, trotzdem ist das Abkommen von 1926 das einzige, dass von beiden Ländern ratifiziert wurde
 

JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
Und nun wieder Feuer frei....3 Jahre-1926, 1 jahr......oder doch nicht `??:bigsmile:bigsmile:bigsmile

Nee, lass mal. Ich hatte bisher auch nie ein Problem, auch wo ich mal selber Schuld war. IMHO ist das eher theoretische Natur, habe bisher noch von keinen Problemen gelesen, sei es in der anderen "Welt", sei es hier, wo auch FS Inhaber der anderen "Welt" fahren.

Richtigerweise gibt es in DE den IntFS nur, wenn man den Kartenführerschein hat.

"EU-Führerschein im Scheckkartenformat: Wenn Sie noch einen alten Führerschein im Papierformat haben, müssen Sie diesen in einen Scheckkartenführerschein umtauschen."

Führerschein (international) beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg

Nebenbei auch interessant dort zum Wohnsitz:

"Wohnsitz in Deutschland an mindestens 185 Tagen im Jahr oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist"