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Frage zum sogenannten Multi-Visum

matti80

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20 Juni 2016
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Hallo in die Runde!

Bei der Ausfertigung der Verpflichtungserklärung hab ich erfahren, dass es auch ein "Multi-Visum" gibt, d.h. dass meine Freundin in den von mir angestrebten 90 Tagen Visumsdauer mehrfach ein und ausreisen kann und zwar innerhalb eines Kalenderjahres. 180 Tage hätte ich wohl auch beantragen können....
Sie war letztes Jahr schon mal für 5 Wochen in DACH.
Nun muss ja wieder dieser Visa Antrag Online ausgefüllt werden und dort wird erfragt wann denn die Dame voraussichtlich ausreisen wird...
Wenn also die 90 Tage Visum beantragt sind und meine Kleine diese Zeit in 2 Aufenthalte innerhalb eines Jahres splittet, muss nun als voraussichtliches Ausreisedatum das Ende des 2ten Aufenthaltes eingetragen werden? Korrekt???
Danke euch!
 

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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18 März 2009
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Wenn also die 90 Tage Visum beantragt sind und meine Kleine diese Zeit in 2 Aufenthalte innerhalb eines Jahres splittet, ...

Kommt darauf an wie groß deine Kleine ist und wie viele "Große" sie in dem Jahr besuchen möchte.
 

matti80

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na dann gehen wir doch einfach mal davon aus dass sie meine Wenigkeit 2mal heimsuchen möchte...
 

bruno513

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@matti80
Du gibst das Ende des 1. Ausreisetermins an. Vergibt die Botschaft ein Visum mit “Multible Entries” ist es erstmals ein Vertrauensbeweis für den Visum Inhaber. Bedeutet Du bekommst eine Anzahl Aufenthaltstage, welche innerhalb der Visum Gültigkeit bezogen werden können. Letzter Ausreisetag nach dem X’ten Aufenthalt ist das Ablaufdatum des Visums. Die Anzahl der Ein- und Ausreisen spielt keine Rolle. Wichtig die Anzahl Tage innerhalb der Visumgültigkeit und die korrekte Krankenversicherung.
Kommt Deine Freundin aus Myanmar und soll in welches Land einreisen. Für die Schweiz in Myanmar wäre die französische Botschaft zuständig.
 

bruno513

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@Alwaro
Das ist korrekt. Ich habe Erfahrung mit Visum beantragen für die CH (Resp. Schengen) in Myanmar. Unsere Botschaft in Yangon hat diese Aufgabe den Franzosen übertragen.Ohne jetzt nachzuschauen, gehe ich davon aus, dass dies auch 2020 noch der Fall ist.
Ich kann aber noch dazu fügen, es gelten trotzdem die CH-Bestimmungen zum Teil auch die CH-Formulare. Gerade der Fall „Verpflichtungserklärung“ ist da ja nicht unwesentlich.
 

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