Hallo in die Runde!
Bei der Ausfertigung der Verpflichtungserklärung hab ich erfahren, dass es auch ein "Multi-Visum" gibt, d.h. dass meine Freundin in den von mir angestrebten 90 Tagen Visumsdauer mehrfach ein und ausreisen kann und zwar innerhalb eines Kalenderjahres. 180 Tage hätte ich wohl auch beantragen können....
Sie war letztes Jahr schon mal für 5 Wochen in DACH.
Nun muss ja wieder dieser Visa Antrag Online ausgefüllt werden und dort wird erfragt wann denn die Dame voraussichtlich ausreisen wird...
Wenn also die 90 Tage Visum beantragt sind und meine Kleine diese Zeit in 2 Aufenthalte innerhalb eines Jahres splittet, muss nun als voraussichtliches Ausreisedatum das Ende des 2ten Aufenthaltes eingetragen werden? Korrekt???
Danke euch!
Bei der Ausfertigung der Verpflichtungserklärung hab ich erfahren, dass es auch ein "Multi-Visum" gibt, d.h. dass meine Freundin in den von mir angestrebten 90 Tagen Visumsdauer mehrfach ein und ausreisen kann und zwar innerhalb eines Kalenderjahres. 180 Tage hätte ich wohl auch beantragen können....
Sie war letztes Jahr schon mal für 5 Wochen in DACH.
Nun muss ja wieder dieser Visa Antrag Online ausgefüllt werden und dort wird erfragt wann denn die Dame voraussichtlich ausreisen wird...
Wenn also die 90 Tage Visum beantragt sind und meine Kleine diese Zeit in 2 Aufenthalte innerhalb eines Jahres splittet, muss nun als voraussichtliches Ausreisedatum das Ende des 2ten Aufenthaltes eingetragen werden? Korrekt???
Danke euch!