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Fly Kingfisher - kennt die jemand..?

lmb1

Schalker
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
19 Juni 2011
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Ich gugg gerade mal nach Flügen von DUS nach BKK
fpür Ende Februar:

Swoodoo zeigt als günstigsten Anbieter Fly Kingfisher,
mit geschmeidigem zweimaligem Umsteigen (LHR und BOM)
und das Ganze für "günstige" 777 Euro.

Natürlich kommt das nicht wirklich in Frage, aber
kennt jemand Kingfisher..?
 

Joerg N

Bitte keine Kohlenhydrate
   Sponsor 2024
21 Oktober 2008
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Waterkant
Eine private indische Fluggesellschaft - gehört einem indischen Milliadär,

aber 2 mal Umsteigen ?

Das würde ich mir nicht antun
 

Frank

Soldier Of Fortune
   Autor
6 Juni 2011
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Theolingen
Zumal bei Verspätungen kein Anspruch darauf besteht, dass der verpasste Flug ersetzt wird.
Also max. 1 Umsteigen, besser noch Non-Stop.
 

se.basti.an

Heiland von Thailand
   Autor
21 Juli 2009
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mitteldeutschand
Vermutlich Düsseldorf-London-Mumbai-Bangkok oder so ähnlich.
Kingfisher gehört lt. Umfrage mit zu den besten Airlines der Welt. Bei diesen Test fließen jedoch nur die Flugzeuge und das Personal in das Ergebnis mit ein. Das restliche Publikum wird bei solchen Tests nicht beücksichtigt. :bigg
Hatte die des öfteren mal bei orbitz.com in der Übersicht, aber preislich immer etwas über dem Durchschnitt.

Jetzt schon für Februar buchen? Erfahrungsgemäss bekommt man ca. 2-3 Monaten vor Abflug das günstigste Angebot.
 

tom089

EscortLover
   Sponsor 2024
7 Februar 2010
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du scheinst dich ja auszukennen, schick mir mal die entspr. Passage.

Mo Fan hat Recht.
Reicht ein BGH Urteil ?

http://news.travel24.com/reiserecht/verpasster-anschlussflug-bgh-staerkt-fluggastrechte/332732.html

hatten wir aber auch schon hier im Forum, die Rechte hier:

https://www.pattayaforum.net/forum/showthread.php?t=12037

Bei einer Verspätung von 5 Stunden und mehr ist der Ticketpreis zu erstatten und gegebenenfalls ein kostenloser Rückflug zu stellen.
Vorsicht allerdings wenn für Flugabschnitte bei 2 verschiedenen Gesellschaften gebucht wird (Ausnahme über einen Reiseveranstalter wird eine Gesamtreise gebucht), da kann dann ggf. ein Anschlussflug 2 oder 3 Stunden später verpaßt werden. Die erste befördernde Fluggesellschaft ist dann nicht für den verpaßten 2. Flug verantwortlich und muss nichts leisten (außer Zusatzverpflegung wie Getränke oder eine Mahlzeit).

Eine Verspätung von 5 Stunden und mehr ist nicht hinnehmbar und einer Annulierung des Fluges gleichzusetzen.
 
Thailernen.net

Frank

Soldier Of Fortune
   Autor
6 Juni 2011
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Theolingen
Mo Fan hat Recht.
Reicht ein BGH Urteil ?

http://news.travel24.com/reiserecht/verpasster-anschlussflug-bgh-staerkt-fluggastrechte/332732.html

hatten wir aber auch schon hier im Forum, die Rechte hier:

https://www.pattayaforum.net/forum/showthread.php?t=12037

Vorsicht allerdings wenn für Flugabschnitte bei 2 verschiedenen Gesellschaften gebucht wird (Ausnahme über einen Reiseveranstalter wird eine Gesamtreise gebucht), da kann dann ggf. ein Anschlussflug 2 oder 3 Stunden später verpaßt werden. Die erste befördernde Fluggesellschaft ist dann nicht für den verpaßten 2. Flug verantwortlich und muss nichts leisten (außer Zusatzverpflegung wie Getränke oder eine Mahlzeit).

Eine Verspätung von 5 Stunden und mehr ist nicht hinnehmbar und einer Annulierung des Fluges gleichzusetzen.

Eine "Entschädigung" bedeutet aber nicht, dass die Kosten voll erstattet werden.
 

tom089

EscortLover
   Sponsor 2024
7 Februar 2010
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Eine "Entschädigung" bedeutet aber nicht, dass die Kosten voll erstattet werden.

Doch.
Siehe http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:046:0001:0007:de:pDF

Artikel 6, Verspätung

wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt, die
Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe
a) angeboten.



Artikel 8, Anspruch auf Erstattung

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können
Fluggäste wählen zwischen
a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen
Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7
Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem
der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte
Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte,
wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen
Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist,
gegebenenfalls in Verbindung mit
— einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen
Zeitpunkt,


Man bekommt also entweder anteilig den Reisepreis zurück wenn man die Reise an der Stelle mit der Verspätung abbricht und kann dann mit einer anderen Gesellschaft weiterfliegen ODER (wenn die Reise zwecklos geworden ist) die vollständige Erstattung des Reisepreises und den kostenlosen Rückflug an den Abflugsort verlangen.

Zusätzlich hat man aber auch Anspruch auf Schadenersatz sofern ein Verschulden der Fluggesellschaft vorliegt (die Fluggastrechteverordnung schließt keine anderen Anspruchsgrundlagen aus) UND Ausgleichsentschädigung nach Artikel 7. Der BGH hat festgestellt, dass eine Verspätung von mehr als 5 Stunden zwar im technischen und rechtlichen Sinne keine Annulierung des Fluges darstellt aber die Passagiere nicht schlechter gestellt werden dürfen als die bei denen eine Annulierung vorliegt. Und so dem Gestaltungsmissbrauch der Fluggesellschaften vorzubeugen.

"http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/fluggastrecht-bgh-schliesst-sich-eugh-an"]http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/fluggastrecht-bgh-schliesst-sich-eugh-an[/URL]


Wenn ich zum Beispiel bei einem Zwischenstop und 5 Stunden Wartezeit eine andere Fluggesellschaft wähle, muss die ursprüngliche Fluggesellschaft den notwendigen Ticketpreis übernehmen (die Leistungen müssen vergleichbar sein, ich kann also nicht bei A mit Economy buchen und dann bei B First Class fliegen) plus Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 600,00 (Entschädigung bei Flugstrecken > 3500 km).

Die Ausgleichszahlung in voller Höhe ist selbst dann fällig, wenn der Reisepreis für die zu erstattende Gesamtstrecke oder Teilstrecke weniger ist und schließt grundsätzliche keine weiteren Schadenersatzansprüche aus.



Im Prinzip bekommt man kostenlos einen Weiterflug mit einer anderen Gesellschaft nach Wahl plus EUR 600,00 für die Urlaubskasse (pro Person wohlgemerkt) um beim Thema Thailand zu bleiben. :bigg
Frag mal Aldi-Joerg.
 

bkkdanger

Member Inaktiv
Inaktiver Member
22 November 2010
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ehe. eisener Vorhang
Ich bin des öftern mit denen geflogen, da ich einige Zeit geschäftlich in Indien zu tun hatte.

Haben für ind. Verhältnisse neu Maschinen und die Saftschubsen schauen deutlich besser als bem Kranich. Aber das war es auch schon ....


  • Verspätungen ab ind. Flughäfen - darauf kannst du wetten
  • ind. Flughäfen - dreckig und Mumbai ist nicht mein Favorit
  • Service & Futter: Naja - Selbstverpflegung ist besser oder steht auf ind. Pampe
    (hab mal auf einem Flug mit der Thai nach Indien von Bangkok die Verpflegung verweigert, weil die netten Inder alle Thai-food wollten und plötzlich gab es nur ind. Pampe. Ich hab dann gesagt, das esse ich nicht und wenn ich ind. Futter flieg ich mit ner fuxxing ind. Airline. Der Trubanträger nehmen mir hat geschaut, als ob ihn der Blitz getroffen hätte. 2 Minuten später fragte die Purserin warum ich nichts esse, ich wieder meinen Spruch aufgesagt. Die meinte "No Plomblem Sir, you like meat from the business class? " - Und jetzt haben die Inder richtig geschaut und ich meinte zu denen DAS IST SERVICE und nicht den schei.. was es in Indien gibt)

  • Und dann ein Vogel voll mit Indern .... da ist nichts mit pennen, die Kids schreien und von Benehmen und Anstand haben die nichts gehört
Das Inseat Entertainment Programm ist ok - Aber ich persönlich würde es nicht machen.
Aus dem Flughafen kannst du nicht raus, weil man für Indien ein Visum braucht und das gibt es nicht am Flughafen (Visa on arrival). Zu sehen gibt es eh nix und der verkehr ist Chaos
 

Frank

Soldier Of Fortune
   Autor
6 Juni 2011
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Theolingen
Danke für die Aufklärung Tom089, Waage ging leider nicht, hab dich schon zu oft bewertet :echt

Dann hat ja Mo Fan doch recht gehabt :yc
 

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