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Joe
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Thailand Flugticket

floodland

leck mich doch...........
   Autor
9 April 2009
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November 18 bis Januar 19 (Nur ein One Way Ticket gebucht) und jetzt Juni 19 bis August 19 (auch nur ein One Way Ticket).

Warum bucht ihr denn lieber One Way? Ich sehe da auf Anhieb keinen Vorteil da in den meisten Fällen die Einzelflüge zusammen teurer sind als Hin und Zurück auf einem Ticket.

Und wenn man nicht grad den allerbilligsten Flug bucht kann man meistens für moderate Gebühren im Notfall den Rückflug umbuchen.
 

PotatoeJoey

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Beim ersten längeren Aufenthalt war es nicht sicher ob wir die drei Monate überhaupt zusammen am Stück durchhalten.

Bei ihrem jetzigen Aufenthalt war es angedacht, dass wir eventuell zusammen nach Thailand fliegen. Bei mir waren aber noch einige Termine angesetzt, deren exakte Daten ich zum Buchungszeitraum noch nicht fix hatte.
 

Fazer 700

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Ruhrpott
Die Thai Immigration gibt dir das Visum (für 30 Tage) bei Ankunft; nennt sich "Visa on arrival".
Die Thai Immigration stempelt dir bei Ankunft eine 30Tage Aufenthaltsgenehmigung in deinen Pass. Für Deutsche Staatsbürger gibt es in Thailand kein Visa on Arival.
Und die Fluggesellschaft wird dir ohne Touristvisa oder besser Non- O und ohne Rückflugtiket den Check in ,wegen des dann drohendem Fall das sie dich kostenfrei? zurücktransportieren müssen ,verweigern.
 

PotatoeJoey

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Und die Fluggesellschaft wird dir ohne Touristvisa oder besser Non- O und ohne Rückflugtiket den Check in ,wegen des dann drohendem Fall das sie dich kostenfrei? zurücktransportieren müssen ,verweigern.

Ich vermute, dass das schon hin und wieder vorkommen mag aber doch immer wieder eine Einzelfallentscheidung ist und man nicht pauschal sagen kann: Nur One Way Ticket = keine Personenbeförderung.

Jemandem, der tropnass ist und nach Benzin stinkt würde ich auch kein Feuer geben.
 

Fazer 700

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Ruhrpott
ch vermute, dass das schon hin und wieder vorkommen mag aber doch immer wieder eine Einzelfallentscheidung ist

Diesem Risiko , jemanden zu befördern, der am Zielort keine Chance auf Einreise hat,wird sich keine Airline aussetzen. Bei einem one Way Tiket brauch man ohne jegliches Visa mindestens eine gebuchte Beförderung in ein Drittland. Dies kann auch ein Bustiket nach Kambotcha, Laos oder sonst wo sein. Die Immigration kann bei der Einreise ohne Visa diesen Nachweis verlangen, tut es meist aber nicht,da Sie sich auf den vorherigen Airlinecheck verläßt. Hier geht es immer um die Anreise aus dem Heimatland( Deutschland).Möglich das einige Billigairlines ( Air Asia o.ä ) bei anreise aus den umliegenden Ländern dort nicht so genau kontrollieren. Dann liegt es an der Immigration diese Kandidaten ohne Rückflugtiket/ Weiterreisebeleg auszusortieren.
 
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Fazer 700

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Ruhrpott
@Thai-S Lesen und verstehen ist nicht so deine Stärke,oder?
Wenn der Reisende einen Rückflug oder ein Weiterreisetiket vorlegt kann die Airline den Check In auch bei One Way Tiket nicht verweigern.

Ebenso erteilt die Immigration dann die 30 Tage Aufenthaltserlaubnis, da ja eine Weiterreise geplant ist.
 

JT29

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Südbaden
Und ein Blick in die AGBs hilft ungemein, bei vielen Airlines wird da der Passus abgeklickt, dass man bei Zurückweisung die Kosten für den Rückflug und die Strafe für die Airline übernimmt. Wahrscheinlich klappt es deswegen nun mit den o/w Tickets.
 
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neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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18 März 2009
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Was schreibst du eigentlich für einen Quatsch? Welche unsinnigen Gesetze meinst du eigentlich?

Einfach mal das Kleingedruckte im AGB der Airline lesen hilft ungemein. :)

Wenn du das Ticket für deine Freundin gebucht hast und ihr Visum auf eine Einladung von dir (nebst Verpflichtungserklärung) beruht, muss sich die Airline keine Sorgen machen auf die Kosten für einen direkten Rücktransport im Falle einer verweigerten Einreise sitzen zu bleiben.

Du, bzw. sie ha(s)t jedoch trotz Visum keine unbedingte Sicherheit das ihr die Einreise gestattet wird.
Wenn sie schon ein paar Mal in Deutschland war und es nie Probleme gab ist die Wahrscheinlichkeit zwar sehr hoch, aber wenn der Grenzer die Einreise verweigert, habt ihr Pech gehabt. Für ihn könnte ein one-way Ticket ein hinreichender Grund sein. Genauer Ausgedrückt: Er hat die Entscheidungsgewalt nach seinem eigenen Ermessen.
Das Wort "Ermessen" lässt sich auch durch "Gefühl", "Verdacht".... oder "Willkür" ersetzen.
Er ist nichtmal verpflichtet Gründe für seine Entscheidung zu nennen. Eigenes Ermessen ist grundsätzlich nicht anfechtbar.
 

PotatoeJoey

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So langsam scheinst du zu verstehen um was es im Thread geht und das "Kleingedruckte" (Allgemeine Beförderungsbedingungen und nicht Geschäftsbedingungen) habe ich dir ja sogar verlinkt. ;)

Der Grenzbeamte KANN die Einreise verweigern aber auch er braucht Gründe dafür. So einfach zu sagen: ne, dem seine Nase gefällt mir nicht. Das geht halt leider auch nicht so einfach. Das klappt halt meist nur weil die Meisten "obrigkeitshörig" sind und schlicht glauben was der Beamte ihnen erzählt.

Übrigens, einer meiner Onkel hat einige Jahrzehnte als Grenzbeamter gearbeitet, daher kenne ich das Prozedere ein klein wenig.

Mich amüsiert es doch immer wieder wenn Privatpersonen glauben ein Beamter würde nach Recht und Gesetz Dienst schieben WEIL er Beamter ist. Als Jugendlicher warf mir ein Polizist mal vor, dass ich ohne Führerschein fahren würde. Ich musste der Polizei hinterher zur Wache fahren. Mein Fahrzeug wurde beschlagnahmt und nach dem Protokoll anschliessend ein paar KM nach Hause laufen. Ich denke für die meisten wäre das dann wohl auch "gelaufen". In meinem Fall war das eine "Anstiftung zur Straftat" die ich auch zur Anzeige brachte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen mich ein, übernahm sogar die Anwaltskosten und der Polizist hatte dafür eine fünfjährige Beförderungssperre.

Während meiner Ausbildung hatte ich es in einem sehr sensiblem Bereich mit sehr vielen Beamten - auch im Ausland - zu tun. Da gab es einige Fälle wo Dokumente nicht sofort ausgestellt wurden weil wir sie so ausgefüllt ablehnen mussten und erst mit Hinweis auf die Rechtslage und Diskussion mit dem Amtsleiter korrekt bekamen.

Aber es geht gar nicht um die Nichteinrese an der Grenze sondern um den Sachverhalt, dass ein Angestellter am Check In eben nicht so ohne weiteres die Personenbeförderung verweigern kann weil es nur ein One Way Ticket gibt.
 

PotatoeJoey

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Und ein Blick in die AGBs hilft ungemein, bei vielen Airlines wird da der Passus abgeklickt, dass man bei Zurückweisung die Kosten für den Rückflug und die Strafe für die Airline übernimmt. Wahrscheinlich klappt es deswegen nun mit den o/w Tickets.

So richtig verstanden hast du das Thema anscheinend auch nicht? Die ABB habe ich in meinem Beitrag #52 sogar verlinkt. Der von dir genannte Passus ist unter Punkt 13.2.2 zu finden. https://www.eurowings.com/de/rechtliches/allgemeine-befoerderungsbedingungen.pdf

Aber nochmal: darum geht es gar nicht! Keine Airline darf den Check In verweigern NUR weil es ein One Way Ticket gibt! Relevant ist, dass die legale Einreise gewährleistet ist. Die Einreisebestimmung ist von Land zu Land unterschiedlich. Die kann man auch gar nicht alle auswendig im Kopf haben und ändern sich auch permanent. Deswegen halte ich, wie @neitmoj mir fälschlicherweise unterstellt hat die Angestellten am Check In Schalter auch nicht für blöd. Wenn ich eine Schlange am Check In Schalter hätte, die ich fix abarbeiten müsste würde ich da jetzt auch nicht die Einreisebestimmung nochmal studieren. Dafür gibt es den Supervisor.

Für Deutschland braucht es NUR ein Visum und nicht zusätzlich den Nachweis für die Ausreise (Rückflugticket) sondern die Bereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen. Diese "Bereitschaft" wird schon während der Visabearbeitung geprüft. Bei negativer Prüfung würde ja dann auch kein Visum ausgestellt. Und auch gegen eine Visaablehnung - wegen fehlender Rückkehrbereitschaft - kann man remonstrieren. Das habe ich in der Vergangenheit auch schon erfolgreich für meine damalige Schwägerin aus Südamerika gemacht!

Auswärtiges Amt - Visabestimmungen

Ob der Grenzbeamte willkürlich dann die Einreise verweigert ist was ganz anderes. Das kann KEINER wissen ob die Einreise - trotz eines Visums - verweigert wird. Und auch in dem Fall kann man sich wehren. Eine Willkür des Grenzbeamten ist per Gesetz auch gar nicht möglich.
 

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