Erst als ich massiv mit der Polizei gedroht hatte, kam er in Bewegung.
Dann habe ich mich mit dem richtigen ursprünglichen Verkäufer getroffen. Der war zum Glück kooperativ.
Da hast du echt Glück gehabt, denn wenn der Verkäufer nicht (unter Druck) kooperativ geworden wäre und der eingetragene Eigentümer nicht mitgemacht hätte, müsstest du dein Geld vermutlich unter der Rubrik Lehrgeld (aka Leergeld) abschreiben.
Die Polizei kann oder könnte zwar helfen, dies aber oft abhängig davon wer die höheren Beziehungen hat (du als Ausländer vermutlich nicht).
====> In Thailand kann die Polizei bei Streitigkeiten sämtliche Instanzen und Positionen ausfüllen<=====
(Rechtsberater - Vermittler - Richter - Gefängnisbetreiber - Erpresser - Freund und Helfer ...)
Die lokalen Gerichte sind daher erst die zweite Instanz.
Hier gibt es offiziell keine Bevorzugung von Einheimischen und manchen Richtern wird sogar nachgesagt das sie im Zweifelsfall ausländerfreundlich urteilen, aber es gibt einen fetten Pferdefuß:
Wenn man als Ausländer in Thailand jemanden (egal ob Thai oder ebenfalls Ausländer) verklagt, kann das Gericht
Anwesenheitspflicht für die Beteiligten anordnen.
Das Gericht behandelt den Fall natürlich nicht am nächsten Tag sondern vielleicht in 6 oder XX Monaten und dabei handelt es sich lediglich um die Verlesung der Anklage.
Sofern der Beklagte einen "
Gesichtsverlust" im Falle einer Verurteilung erleiden könnte, dies ist insbesondere bei Betrug, Diebstahl und theoretisch bei (fast) allen möglichen anderen Anschuldigungen denkbar, kann der Richter den Reisepass eines ausländischen Klägers bis zum Ende der Verhandlungen einziehen (du bekommst dann unbegrenztes Aufenthaltsrecht ohne Visagebühren, aber erkläre das mal deinen Arbeitgeber
).
Sofern kein möglicher Gesichtsverlust droht, besteht keine Gefahr das der Kläger im Land des Lächelns bleiben muss, aber der Richter kann bestimmen das der Kläger persönlich Aussagen/erscheinen muss.
Das kann mitunter schwierig und teuer sein, denn die Gerichtstermine werden oft kurzfristig verschoben.
Da ist das thailändische Strafrecht (aus unserer Sicht) echt kurios:
- Der Kläger kann für nicht-Abwesenheit bestraft werden.
- Der Beklagte kann bei nicht-Anwesenheit,
sofern die Klage einen Gesetzesverstoß beinhaltet, nicht verurteilt werden.
===> Siehe dazu den Fall des Red Bull Erben.
Nach und nach verfallen sämtliche Anklagepunkte gehen ihn, da er nicht vor Gericht erscheint. Eine Verurteilung in Abwesenheit ist nur bei rein zivilrechtlichen Fällen möglich.
Der Hintergrund davon liegt im thailändischen (britischen) Strafrecht.
Ein nicht anwesender Angeklagter kann sich weder schuldig noch unschuldig bekennen. Sofern er sich schuldig bekennt wird die Strafe halbiert aber es darf ihm nicht angelastet werden das er keine Aussage macht weil er nicht bei der Verhandlung dabei ist.