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Elumbus Verarschung?????

Dr.House2311

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22 Juli 2011
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NRW
Hab bei Elumbus einen Flug am 26.08.2014 gebucht, die Überweisung ca. 580 Euro erfolgte innerhalb weniger Tage

jetzt kam diese Mail

Sie haben bei uns am 26.08.14 unter der Buchungsnummer xxxx Flüge gebucht. Die Rechnung dazu wurde von uns mit einer Zahlungsfrist versehen:

"26.08.14"

Leider ist der Rechnungsbetrag oder zumindest der geforderte Überweisungsbeleg bisher nicht bei uns eingegangen. Heute müssen wir Ihnen daher mitteilen, dass wir die vereinbarte Leistung nicht mehr zum vereinbarten Preis durchführen können.

Mittlerweile hat sich der Ticketpreis erhöht. Der neue Preis beträgt EUR 670,99 pro Person.

Bitte teilen Sie uns bis zum 31.08.14 18.00H mit, ob Sie den aktuellen Preis akzeptieren. Die Zahlung muss ebenfalls bis zu diesem Datum erfolgt sein. Wir benötigen dazu einen von der Bank angenommenen Nachweis der Zahlung per Fax oder Email.

Wenn Sie weder den neuen Preis akzeptieren, noch an einer Alternative interessiert sind und somit die Buchung stornieren möchten, erlauben wir uns, unsere Bearbeitungsgebühr von EUR 75 pro Person in Rechnung zu stellen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.




Nur weil ich nicht am gleichen Buchungstag gezahlt habe dann so was????
Was kann man da machen ?

Geld ist überwiesen und einen Flug hab ich auch nicht
 

Gast_21

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1 Dezember 2008
2.086
1.038
2.153

Hier ist die Adresse, wenn du aus Berlin bist,
dann starte denen doch mal einen Besuch ab.
Ansonsten wird dir wohl als Alternative nur der Rechtsanwalt bleiben,
ist doch eine Frechheit!
[FONT=&amp]
Elumbus[/FONT]


[FONT=&amp]Elumbus GmbH
Am Friedrichshain 1
10407 Berlin

[/FONT]

Viel Glück Gruß Raini
[FONT=&amp]:wink1 [/FONT]
 

Woller

Aktiver Member
    Adult
1 Oktober 2011
115
53
808
52
Gstaad
Hatte so ein Problem auch schon bei Elumbus das ist ein Richtiger Drecks Laden .
Die wollten von mir auch 180 Euro mehr haben für den Flug
 

Dr.House2311

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22 Juli 2011
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Eben in der Elumbus Hotline durchgekommen

DieAntwort war " Das können wir doch nicht riechen das sie uns das Geld überwiesen haben " da ich nicht den Übrweisungsbeleg gefaxt habe .

Ich muss jezt per email beide Flüge stornieren, kostet 75 euro...

nie wieder über Elumbus

150 Euro Lehrgeld
 

kuki

Gibt sich Mühe
   Autor
24 November 2010
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Frankfurt am Main
Sehr kurios das ganze, weil ich Persönlich noch nie Probleme mit Elumbus hatte bis heute ...

Man müsste vielleicht in den AGBs lesen bis wann die Zahlung erfolgen muss das man den Preis auch bekommt...

Wen ich dort Gebucht habe. Habe ich das immer mit Lastschrift gemacht...

Wie gesagt noch nie Probleme mit Elumbus gehabt...

Die haben da glaub ich auch eine Telefonnummer auf der Homepage. ... Ruf da mal an klär das am Telefon mit den Sachbearbeitern ...
 

Paul

100%
Verstorben
22 Oktober 2008
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75
Heidelberg


Leider ist der Rechnungsbetrag oder zumindest der geforderte Überweisungsbeleg bisher nicht bei uns eingegangen.


Denen belegen (Kopien keine Orginale) dass man fristgerecht bezahlt hat und falls sie dann nicht positiv reagieren bleibt wirklich nur Rainis Vorschlag. Oft weiss in diesen Shops die Linke nicht was die Rechte tut, darum erst friedlich verhandeln, bevor man scharf schiesst.
 

ed

Tipp-Ex
    Moderator
21 Oktober 2008
16.915
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Ironien, nahe der sarkastischen Grenze
Na ja, die AGBs sind ueberschaubar und unter Zahlung steht recht deutlich, dass bei Zahlung per Ueberweisung der Nachweis gefaxt werden soll.
Es ist also nicht deren, sondern dein Fehler.
Einzig die Kulanzbereitschaft koennte man bemaengeln.
 

juhe

작고 달콤하고 면도된 매화를 핥고 싶어요
   Autor
19 Dezember 2012
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4.615
Eben in der Elumbus Hotline durchgekommen

DieAntwort war " Das können wir doch nicht riechen das sie uns das Geld überwiesen haben " da ich nicht den Übrweisungsbeleg gefaxt habe .

Ich muss jezt per email beide Flüge stornieren, kostet 75 euro...

nie wieder über Elumbus

150 Euro Lehrgeld


Was steht denn in deiner Buchungsbestätigung als Zahlungsfrist ??? welcher Hinweis wurde abgegeben für eine verspätete Zahlung ???


Hast du dich im Inet informiert, welche Bearbeitungsgebühren zu akzeptieren sind ??? oder ist das Wild West und legale Nötigung, eine Gebühr zu verlangen, die der halben Flugpreiserhöhung entspricht ???
 

Dr.House2311

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22 Juli 2011
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. . . .
Danke für den Tipp, werds versuchen. Aber sehr ärgerlich.....die einzige Nummer die ich gefunden habe ist die hier





030 - 6098 53 10
























 

Dr.House2311

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22 Juli 2011
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Rein formell ist es meine Schuld, AGBs nicht gelesen aber wer denkt daran das man am gleichen Buchungstag überweisen muss ?
Hab ich so noch nie erlebt
 

twix

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28 April 2011
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Dumm gelaufen. Warum hast du dich überhaupt für Überweisung anstatt Lastschrift entschieden? Ich sehe bei der Überweisung nur Nachteile.
 

Kitmak

Geistig verwirrt und kriminell
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10 November 2010
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Na ja, die AGBs sind ueberschaubar und unter Zahlung steht recht deutlich, dass bei Zahlung per Ueberweisung der Nachweis gefaxt werden soll.
Es ist also nicht deren, sondern dein Fehler.
Einzig die Kulanzbereitschaft koennte man bemaengeln.

Das sehe ich nicht so. Zumindest in Deutschland.

Zunächst müssten AGB vorliegen, § 305 I 1, 2 BGB.

I. AGB sind vom Verwender gestellte vorformulierte Vertragssbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen.

Dann müsste vereinbart worden sein, dass sie Vertragsinhalt werden. § 305 II BGB.

II. Der Verwender muss ausdürcklich darauf hinweisen, dass es AGB gibt, dem Vertragspartner muss zumutbar eine Kenntnisnahme möglich sein und er muss bei Vertragsschluss damit einverstanden sein.

(Hier könnte der ausdrückliche Hinweis auf die AGB gefehlt haben bzw. das Einverständnis des Kunden, wenn wie so oft in Internetshops üblich, die AGB irgendwo im Kleingedruckten oder auf der Shopseite, unter dem Werbebanner, versteckt wurde.)


III. Zudem werden überraschende Klauseln ausgeschlossen. § 305 c I BGB.

Bestimmungen in AGB, die nach den Umständen so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil. Das ist immer der Fall wenn der AGB ein Überrumpelungs bzw. Überraschungseffekt innewohnt und zwischen ihren Inhalt und den Erwartungen des Kunden eine deutliche Diskrepanz besteht. Das ein Überweisungsnachweis gefaxt werden soll ist allgemein unüblich. Ich habe weder bei Amazon, noch bei Ebay, Outfittery oder sonstigen Onlineshops jemals einen Überweisungsnachweis faxen müssen. Ich würde diese AGB als überraschende Klausel ausschließen und würde sehr stark davon ausgehen, dass es ein Richter ähnlich sehen könnte.

IV. Sollte das nicht der Falls sein, müssten die AGB ausgelegt werden. Dies ist grundsätzlich objektiv zu erfolgen, die Individualabrede hat hier vorrang und Auslegungszweifel gehen zu Lasten des Verwenders.

V. Anschließend ist der Inhalt der AGB zu kontrollieren. Das ist nur der Fall, wenn von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen getroffen werden. § 307 II BGB. Ist der Anwendungsbereich eröffnet, kann man den Verbotskatalog der §§ 308, 309 BGB überprüfen. Das Erfordernis eines Faxes ist eine ergänzende Regelung.
Hier könnte die AGB zum einen gem. 308 Nr. 5 unwirksam sein, da sie eine Bestimmung ist, wonach eine Erklärung des Vertragspartners des Verwenders bei Vornahme oder Unterlassung einer bestimmten Handlung als von ihm abgegeben oder nicht abgegeben gilt. Hier könnte das zusätzliche Erfordernis, den Überweisungsvorgang zuzufaxen eine derartige unwirksame Bestimmung sein, da davon die Vertragserfüllung abhängig gemacht wird.
Zum anderen könnte die AGB nach 309 Nr. 13 verboten sein, da sie eine Bestimmung ist, durch die dem Verwender bzw. einem Dritten eine Erklärung abgegeben werden soll, die über die Schriftform hinausgeht. Spätestens hier würde die AGB scheitern, da ein Fax ein strengeres Erfordernis als ein Text ist, den man per Email oder Brief zuschicken kann.

Ich halte deswegen das Erfordernis eine Faxes für eine unwirksame AGB, weil sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen (§ 307 I 1 BGB.)


VI. Rechtsfolge:

- der Vertrag bleibt im übrigen wirksam
- die AGB wird durch gesetzliche Vorschriften ersetzt

D.h. der Vertrag müsste wirksam sein, wenn alle Erfordernisse wie z.B. rechtzeitiger Zahlungseingang erfüllt wurden.
:hut
Die Frage ist nun, wie man angemessen reagiert. Grundsätzlich würde ich wie Paul es schon sagte, versuchen freundlich auf den rechtzeitigen Zahlungseingang hinzuweisen und auf Vertragserfüllung bestehen.
Sollte sich der Shop querstellen würde ich zunächst Hilfe bei der örtlichen Verbraucherzentrale holen. Diese ist in der Regel kostenfrei und die dort Beschäftigten sind jedenfalls Juristen.
Ein Gang zum Anwalt lohnt eigentlich erst ab einem Streitwert ab 1000 €. Anderenfalls ist das Prozessrisiko, die verlorene Zeit und die Anwaltskosten zu hoch.
 

Dr.House2311

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22 Juli 2011
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Soooo zwischenzeitlich habe ich eben folgende Mail abgeschickt::

Sehr geehrte Damen und Herren
Sehr geehrtes Elumbus – Team
Bezüglich der folgenden Buchungen
Buchungscode lautet xxxxxxxxxx
.

Die Überweisung von EUR 589,84 erfolgte unsererseits relativ zügig nach der Buchung
Aufgrund der Tatsache, dass die Überweisung nicht am GLEICHEN Tag wie die Buchung und /oder kein Überweisungsbeleg eingereicht wurde
Kam es trotz Einzahlung der o.g. Summe zu folgendem Schriftverkehr:



Sehr geehrte Frau xxxx

Sie haben bei uns am 26.08.14 unter der Buchungsnummer xxx Flüge gebucht. Die Rechnung dazu wurde von uns mit einer Zahlungsfrist versehen:
"26.08.14"
Leider ist der Rechnungsbetrag oder zumindest der geforderte Überweisungsbeleg bisher nicht bei uns eingegangen. Heute müssen wir Ihnen daher mitteilen, dass wir die vereinbarte Leistung nicht mehr zum vereinbarten Preis durchführen können.
Mittlerweile hat sich der Ticketpreis erhöht. Der neue Preis beträgt EUR 670,99 pro Person.
Bitte teilen Sie uns bis zum 31.08.14 18.00H mit, ob Sie den aktuellen Preis akzeptieren. Die Zahlung muss ebenfalls bis zu diesem Datum erfolgt sein. Wir benötigen dazu einen von der Bank angenommenen Nachweis der Zahlung per Fax oder Email.
Wenn Sie weder den neuen Preis akzeptieren, noch an einer Alternative interessiert sind und somit die Buchung stornieren möchten, erlauben wir uns, unsere Bearbeitungsgebühr von EUR 75 pro Person in Rechnung zu stellen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
 
Mit freundlichen Grüßen
Florian Wettinger
-----------------------------------------------------------
Hiermit bitte ich Sie den Flug mit der Buchungsnummer xxxx zu stornieren

Des weiteren bitte ich Sie die bereits Ihnen überwiesene Summe von EUR 589,84
Abzüglich der Stornogebühr mir zurück zu erstatten.
Da die Bearbeitungskulanz bei Elumbus deutlich unter dem Niveau zu sein scheint die ich von anderen Dienstanbietern gewohnt bin werde ich auch in Zukunft von weiteren Buchung über Elumbus absehen.
Mit freundlichen Grüssen
M.xxxx
 

sangsom

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   Autor
6 Januar 2011
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Das selbe Problem hatte ich auch schon,Flug gebucht und Geld überwiesen.
Das mit dem Beleg faxen hab ich übersehen,Mail bekommen das mein Angebot
in 2 Stunden abläuft,Scheiße keine Möglichkeit was zu machen,da ich auf Arbeit war.
Angerufen und dem Mitarbeiter erklärt was Sache ist,der meinte zwar normal
müßte ich stornieren oder den höheren Preis zahlen,aber er schickt mir mein E Ticket.
Glück gehabt das er so kulant war.
 

Dr.House2311

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@sangsom

auch ich habe wegen Arbeit usw...nicht mehr auf die Mails geachtet.leider erst nach einigen Tagen die Mails gelesen,,tja, zu spät ....

hab was dazu gelernt
 

Dr.House2311

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@kitmak

hast recht aber ich weis weder ein noch aus zeitlich gesehen.

Hab den Kopf für so einen Scheiss nicht frei....
 

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