@Sabaidee
1.) du bist verheiratet mit deiner Ex, aber beschreibst nicht, wo und nach welchem Recht du geheiratet hast (thailändische Bändchenhochzeit/Heirat vor einer D.A.CH-Behörde)
2.) du hast dich getrennt, beschreibst aber nicht, ob du geschieden worden bist nach dem Recht, unter dem die Ehe geschlossen wurde.
3.) du beschreibst nicht, ob du die von dir getrennte Frau nach der Trennung finanziell unterstützt oder abgefunden hast.
A.) wenn du nicht geschieden bist, wird eine 2. Heirat unter Umständen als Bigamie ausgelegt und deine ggfs. Ex = Nochehefrau muss erst von dir geschieden werden.
B.) wenn du nicht geschieden worden bist, ggfs. gemeinsame Kinder haben solltest, hat deine Frau ggfs. Unterhaltsansprüche für sich und ihre Kinder, die ggfs. nachzahlen musst, wenn es eine rechtliche Grundlage nach thailändischem Recht dafür gibt.
C.) ansonsten vorstellbar ist eine Beschuldigung deiner Person als illegal in der Vergangenheit arbeitende Person in Thailand; als Verursacher einer strafbaren Handlung in Thailand, wie z.B. Handel mit Drogen und wenn körperliche Gewalt des Ehemannes gegen seine Ehefrau in Thailand strafbar ist, könnte hieraufhin von deiner Ex ebenfalls etwas konstruiert werden.
@Sabaidee wie du siehst, stehen einige Infos offen, um deine Situation genauer betrachten und einschätzen zu können. Dass ist auch der Grund, warum ich deinen Thread als Häppchen-Thread bezeichnet habe.