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Einladung/Ablehnung/Was tun?

Gast_20

Mopedfahrer
   Ex Member
21 Oktober 2008
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LOS & LS
Die deutsche Botschaft ist eben moralischer als andere in der Welt.

Wo kommen wir denn hin, wenn eine mit einem Farang verheiratete Thai von einem anderen Farang eingeladen wird.

Unzucht - nichts als Unzucht. So etwas wird natürlich nicht untersützt.
 

fastpage

Einhorn-Experte
   Autor
5 September 2009
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Austria,Florida
Interessant ist, dass sie vor neun Jahren oder so problemlos ein Visum über Belgien bekommen hat. Noch vor der Heirat. Eine deutlich erkennbare Rückkehrwilligkeit dürfte damals noch weniger gegeben gewesen sein.

Es gab da paar Vorfälle mit gekauften Visa und seitdem (2009?) wurden die Zügel stramm gezogen.

Mach es wie patty geschrieben, Sie soll angeben zum Ehemann zu reisen in Belgien sofern er dort noch iwo gemeldet ist....Frag nach ob sie ein Verpflichtungserklärung braucht für ein Schengenvisum, für ein Visum D (6-Monatsvisum) zumindest in A nicht.
 

Himbeergeist

Trinkt immer aus
Inaktiver Member
19 Juni 2009
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Irgendwo bei München
Es gab da paar Vorfälle mit gekauften Visa und seitdem (2009?) wurden die Zügel stramm gezogen.

Mach es wie patty geschrieben, Sie soll angeben zum Ehemann zu reisen in Belgien sofern er dort noch iwo gemeldet ist....Frag nach ob sie ein Verpflichtungserklärung braucht für ein Schengenvisum, für ein Visum D (6-Monatsvisum) zumindest in A nicht.

Ja, diesen Weg werden wir uns noch einmal anschauen. Sofern er noch dort gemeldet ist - glaube aber schon, dass das der Fall ist.
 

JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
1. Vollmacht von der Dame geben lassen
2. Damit bei der Botschaft nach dem Ablehnungsgrund erfragen
3. Mit diesen Erkenntnissen dann evtl. in eine Remonstration gehen.


Die Ablehnung ist europaweit im System einsehbar, ebenso hinten im Pass.

"Oder vielleicht gerade, weil die Tochter beim Vater in LOS lebt, nicht bei ihr?"
Kinder sind in der Tat i.d.R. kein Rückkehrgrund mehr, weil diese geparkt werden.
 
Thailernen.net

ariages

Sehr erfahrener Member
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5 März 2012
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Lovely Hill
1. Vollmacht von der Dame geben lassen
2. Damit bei der Botschaft nach dem Ablehnungsgrund erfragen
3. Mit diesen Erkenntnissen dann evtl. in eine Remonstration gehen.
Das ist die Vorgehensweise der Wahl.

Wer auf eine 99% Ablehnung/Bestätigung besteht - gerne.
Von den Kosten und dem Zeitaufwand ganz zu schweigen.

Kann ich so nicht bestätigen. Hatte selber die Situation, mich über ein abgelehntes Besuchsvisum zu ärgern. Erst wollte ich einen RA beauftragen. Der hatte mir aber in einem Telefongespräch so obskure Dinge erzählt, dass ich davon wieder absehen musste. Sein bester Einfall war, eine zusätzliche ““Verpflichtungserklärung““ abzugeben, mit dem Versprechen, das Mädchen persönlich am Flughafen abzuholen und nach 3 Monaten auch wieder dahin zu bringen. Damit sollte die fehlende Rückkehrwilligkeit beseitigt werden.:k Das hat mich wahrlich viel Mühe gekostet, meinen Lachanfall am Telefon zu unterdrücken.:bigg

Letztlich habe ich mich selber hingesetzt und die sieben- oder achtseitige (incl. der Kopien) Remonstration verfasst. Hat mich ausser meiner Zeit und den Faxgebühren also keine müde Mark gekostet und letztendlich zum Erfolg geführt. :yc

Interessant hierbei noch: über die Entscheidung gab es keinen schriftlichen Bescheid. Meine Freundin erhielt lediglich einen Anruf von der Botschaft, dass sie mit Flugticket und Reisepass vorbeikommen soll, um das Visum abzuholen.
 

tongshi

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@ariages ....Kann dich so bestätigen, gleiches Spiel. Vollmacht geben lassen, Gründe erfahren und die Remonstration getan. Bei der Formulierung um die Ablehnungsgründe zu entkräften ,habe ich mir mal wirklich Mühe gegeben.
Ich habe aber ein Schriftstück der Botschaft bekommen, das der Weg nun frei war.
 

Rüssli

Som Tam Experte!
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1 Februar 2009
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Da kann Ich wahrscheinlich nicht gut genug Formulieren!

Bei mir wurde auch die Remonstration abgelehnt.War übrigens die 24 jährige Tochter meiner Frau. Der Arsch von der Botschaft hat jeden meiner Einwände revidiert.

Ehrlich gesagt weiß Ich nicht was der ganze Scheiß soll.Sonst lassen die Deutschen fast jeden Hannelpampel ins Land und dann bekaggen sie sich, wenn man jemanden aus der Familie oder Freundin einlädt.

Wer will das eigentlich nachvollziehen ob jemand Rückkehrwillig ist oder nicht? Bei dem Thema bekomme Ich schon morgens um 6:30 Uhr nen dicken Hals.

Man unterzeichnet eine Verpflichtungerklärung,die besagt,das man für alles aufkommt,was die eingeladene Person ab Einreise in D macht. In gewisser Weise ist man Vogelfrei.Trotzdem wird man bei einer Absage indirekt als Betrüger abgestempelt,da man ja nicht Für die Rückkehrwilligkeit der Eingeladen sorgen könnte,obwohl man dafür Bürgt.:k:k

Wenn die Sache nicht so Traurig wäre müßte man über so viel Behörden Willkür lachen. Aber wir Leben ja in einer Demokratie,wo der Bürger selber Wählen kann und ansonsten wird Ihm quasi vorgeschrieben,wen er Einladen darf und das er mit einem Heiratsvisa innerhalb von 3 Monaten Heiraten muß,damit die Liebste nach bestandenem A1 Test nicht wieder ins gelobte Land zurück muß,haha.

Lasst euch den ganzen Schwachsinn mal langsam im Hirn zergehen.:bigg
 

JT29

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Südbaden

Man unterzeichnet eine Verpflichtungerklärung,die besagt,das man für alles aufkommt,was die eingeladene Person ab Einreise in D macht. In gewisser Weise ist man Vogelfrei.Trotzdem wird man bei einer Absage indirekt als Betrüger abgestempelt,da man ja nicht Für die Rückkehrwilligkeit der Eingeladen sorgen könnte,obwohl man dafür Bürgt.:k:k



Wann kapierst Du endlich mal, dass eine Verpflichtungserklärung nichts, aber auch gar nichts mit einer Rückkehrwilligkeit zu tun hat!!!!!

:k


EINE Voraussetzung - und das gilt weltweit bei anderen Staaten auch - ist, dass man sich so eine Reise finanziell leisten kann. Alternativ kann man das u.a. in DE mit einer VE kompensieren. Daraus aber eine Visumserteilung einzufordern hat das System nicht erkannt.
 

tongshi

คนต่างดาว
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Kleiner Trost für alle die eine Ablehnung erfahren haben.:licht

Im Nachhinein war es gar nicht so gut, das die Remonstration bei uns erfolgreich war. Im Anschluß folgte eine der bittersten Zeiten meines Lebens.:teuflisch

Nie vergessen Männers, manchmal ist so eine Verpflichtungserklärung mit dem scharfmachen einer Bombe durchaus zu vergleichen.:bigg Wünsche anderen mehr Glück. Für mich war es das seitdem .Nie wieder , ehrlich.
 

Rüssli

Som Tam Experte!
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1 Februar 2009
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Wann kapierst Du endlich mal, dass eine Verpflichtungserklärung nichts, aber auch gar nichts mit einer Rückkehrwilligkeit zu tun hat!!!!!

:k


EINE Voraussetzung - und das gilt weltweit bei anderen Staaten auch - ist, dass man sich so eine Reise finanziell leisten kann. Alternativ kann man das u.a. in DE mit einer VE kompensieren. Daraus aber eine Visumserteilung einzufordern hat das System nicht erkannt.

Ich weiß das JT und Ich habs auch Kapiert,trotzdem finde Ich das System Menschlich für den Arsch!:bart:
 

ariages

Sehr erfahrener Member
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5 März 2012
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Lovely Hill
Nie vergessen Männers, manchmal ist so eine Verpflichtungserklärung mit dem scharfmachen einer Bombe durchaus zu vergleichen.:bigg

Sehr bildhaft und sehr treffend beschrieben! Im Nachhinein dachte ich auch oft, hätte mir die Botschaft in Hanoi damals mehr Steine in den Weg gelegt, wäre mir eine zeit-, kraft- und finanzenraubende Scheidung erspart geblieben.
 
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Reaktionen: neitmoj und tongshi

Rüssli

Som Tam Experte!
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1 Februar 2009
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Genossen, ihr sollt mich aufbauen, nicht runterziehen... Aber danke für die Anregung:)


Sicherlich ist es nicht schön für dich so was zu Lesen!

Drum Prüfe was sich ewig Bindet. Es ist nun mal so, das die meisten der binationalen Ehen in die Binsen geht. Aber jeder hier glaubt....Meine ist anders.
:dancing

Trotzdem sollte man es dennoch versuchen,vielleicht ist Sie eine von denen,die anders ist.:licht

Also viel Glück.
:daume
 

Rüssli

Som Tam Experte!
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1 Februar 2009
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Letztendlich ging es nur darum eine Familienangehörige einzuladen!

Das man seine Geliebte nicht so einfach mehr einladen kann, ist ja Klar. Für diejenigen mir kleinem Geld bleibt letztendlich nur der A1 Test der Holden und ein Heiratsvisa.
 

hapeto

Gibt sich Mühe
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29 Juni 2013
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Versucht es doch ml mit einem Asylantrag.Es herrscht Kriegsrecht hier,ist die BRD da nicht zur Aufnahme verpflichtet,zumal wenn es sich um Familienzusammenführung handelt?Ich meine,ich hätte so was mal irgentwo gelesen.
 

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