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Einfuhr von Thailand nach Deutschland

Thaifriend

Member Inaktiv
Thread Starter
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Thread Starter
14 Juli 2012
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Hallo,
wer weiß genau was an Gewürzen und Gemüse von Thailand nach Deutschland eingeführt ( also ich meine die Zollbedingungen 55555+) werden darf ? und in welcher Form (getrocknet) ?

Vielen Dank im voraus für die Antworten.

Gruß
Thaifriend
 

goldimann

Hat nix anderes zu tun
   Autor
16 November 2011
1.089
2.738
1.813
Berlin
vorbildlich, wenn man alle Einfuhrgesetze befolgt.
Konsequent umsetzen= bei Zollbehörden erkundigen.

"http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Lebensmittel/Lebensmittel-nichttierischen-Ursprungs/lebensmittel-nichttierischen-ursprungs_node.html"]http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Lebensmittel/Lebensmittel-nichttierischen-Ursprungs/lebensmittel-nichttierischen-ursprungs_node.html[/URL]

Ich habe kürzlich eine 3.5kg Durian im Koffer gehabt. Auf die Idee, dass mir hier Probleme bei Zoll entstehen bin ich nicht gekommen. Aber die Mitreisenden in Bus und Bahn, das hätte schief gehen können.
Fastzinierend wie Durian durch den Koffer müffeln kann.

vg goldi
 

Patty

😜
   Autor
22 Dezember 2011
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5.568
Austria
Habe auch mal die getrockneten Shrimps und Fisch , für das Somtam Thai mitgenommen, ok ist verboten ,aber hatte ja auch Mia im Koffer :bigg
Einzig das Bara machte mir Sorgen, wegen dem Gestank , also wenn die den Koffer geöffnet hätten und dann auch noch die Plastiktüte, dann ab in die Irrenanstalt :bigg
 

Pumpuang1

WAT-Liebhaber
Inaktiver Member
7 Januar 2009
2.184
2.238
2.163
Isaan / Berlin
Wir sind im November das erste mal in TXL gefilzt worden. Hatten diverses Obst und Gemüse bei.
Gab deshalb aber keine Probleme. Nix gesagt.

Nur wegen den 2 !!! Schachteln Zigaretten mehr als erlaubt hat er mich ermahnt. Eigentlich nicht erlaubt, müsste nachzahlen bla bla bla.
Gnädigerweise durfte ich straffrei gehen. :cool:
 

bintang

Gibt sich Mühe
    Aktiv
10 Januar 2014
332
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42
NRW
Habe auch mal die getrockneten Shrimps und Fisch , für das Somtam Thai mitgenommen, ok ist verboten ,aber hatte ja auch Mia im Koffer :bigg
Einzig das Bara machte mir Sorgen, wegen dem Gestank , also wenn die den Koffer geöffnet hätten und dann auch noch die Plastiktüte, dann ab in die Irrenanstalt :bigg

Shrimps und Fisch sind nicht verboten, nur Milch und Fleischprodukte :p
 

bintang

Gibt sich Mühe
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NRW
vorbildlich, wenn man alle Einfuhrgesetze befolgt.
Konsequent umsetzen= bei Zollbehörden erkundigen.

"http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Lebensmittel/Lebensmittel-nichttierischen-Ursprungs/lebensmittel-nichttierischen-ursprungs_node.html"]http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Lebensmittel/Lebensmittel-nichttierischen-Ursprungs/lebensmittel-nichttierischen-ursprungs_node.html[/URL]

Ich habe kürzlich eine 3.5kg Durian im Koffer gehabt. Auf die Idee, dass mir hier Probleme bei Zoll entstehen bin ich nicht gekommen. Aber die Mitreisenden in Bus und Bahn, das hätte schief gehen können.
Fastzinierend wie Durian durch den Koffer müffeln kann.

vg goldi

Du könntest eher Probleme mit der Feuerwehr bekommen. In Düsseldorf gabs es deswegen mal einen Einsatz, da die Frucht im Frachtraum Gase entwickelt und so beim Piloten Alarm geschlagen hat. Nach der Landung kam dann ein ganzer Zug... Bezahl das mal!
 

Thaifriend

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
14 Juli 2012
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Huhu,
ja die Beispiele aus der Praxis sind hilfreich ... was genau kann mitgenommen werden
und sollte im Handgepäck oder Koffer verstaut werden.

Gruß
Thaifriend
 

JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...ittel/lebensmittel-und-futtermittel_node.html

http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...en-erzeugnisse-tierischen-ursprungs_node.html


"Ausgenommen von diesen Regelungen sind z.B. die nachfolgenden Waren. Sie können daher im Rahmen der angegebenen Höchstmenge bedenkenlos durch Reisende mitgebracht werden:

Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung in ungeöffneten Verkaufsverpackungen bis zu zwei Kilogramm,

Nahrungsmittel, die nur in geringen Mengen Milch oder Sahne enthalten, wie zum Beispiel Sahnebonbons, Schokolade oder Kekse,
andere tierische Erzeugnisse als Fleisch oder Milch bzw. daraus hergestellte Waren bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm (z.B. Honig) sowie

Fischereierzeugnisse (z.B. frischer, gekochter oder geräucherter Fisch sowie bestimmte Krustentiere wie Garnelen und Hummer), deren Gesamtgewicht 20 Kilogramm oder das Gewicht eines Fisches (maßgeblich ist der höhere der beiden Werte) nicht übersteigt."
 

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