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Joe
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Cosy Beach Club

Info Dringende Warnung E Zigarette in Thailand

Thaitouri

Bin raus [2.0] New Life
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
20 April 2012
306
462
1.053
Münsterland
www.emsliga.de
Es gibt zwar kein Gesetz zum Eigengebrauch aber es wird als Zoll vergehen eingestuft !!!
In der Thai Vaper Community wurden auch einige erwischt und mussten ordentlich abdrücken ( bis zu 150K ) !!!
Hier ein Link zum Nicht Gesetzt :

E-cigarettes - "light up" and face years in jail

see ya
Rob
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
   Ex Member
2 November 2011
2.431
5.973
2.265
Da hilft auch wieder mal ein Blick auf die Seite des Auswärtigen Amts...also unseres:

"Zigaretten
Zigaretten dürfen nur bis zu max. 200 Stück pro Person in Thailand eingeführt werden. Bei Überschreiten der Höchstgrenze kann eine Geldstrafe in zehnfacher Höhe des Warenwerts verhängt und die Ware konfisziert werden.
Die Einfuhr von sog. Verdampfern, z.B. E-Zigaretten, E-Barakus, und Zubehör nach Thailand ist verboten und kann mit Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren bestraft werden. Der Verkauf oder Kauf von E-Zigaretten oder sonstigen Verdampfern kann mit einer hohen Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden".

Allerdings wäre ich nie auf die Idee gekommen, wenn ich E-Ziggi-Raucher wäre, da mal nachzugucken, ob das in oder für Thailand ok ist.Ist halt wirklich so: man muss nicht alles verstehen, aber alles wissen.
 
Zuletzt bearbeitet:

hajo34

Gutmensch :-)
   Autor
26 Mai 2015
232
1.097
1.493
Oh , im April habe ich meine E Zigarette noch dabei gehabt. Vielleichr nächstes Mal doch lieber daheim lassen?
 

hamham

Hat nicht gepasst
   Ex Member
9 Juli 2016
51
55
698
Bis zu 10 Jahre für eine E-Zigarette? Soll das ein Witz sein?
Ohh man soll ich die jetzt ernsthaft Zuhause lassen?
:mad:
 
Cosy Beach Club

Bearchen

Lady Drink King
   Autor
22 Oktober 2008
2.011
10.700
3.415
62
Leverkusen
m.E. ist dies mal wieder nur ein Versuch der Zigarettenindustrie wieder kundschaft zu generieren - ich werde weiterhin meine Verdampfer mitnehmen aber dann eben nur
in meinen Zimmer verdampfen
 

hamham

Hat nicht gepasst
   Ex Member
9 Juli 2016
51
55
698
Nach etwas Recherche: Es geht anscheinend tatsächlich um die Steuerhinterziehung die dadurch entsteht.

Es gibt einen "Reverse Charging Adapter" den man anstelle des Verdampfers aufschrauben kann und die E-Zigarette zu einer Powerbank umfunktioniert... die mögliche Höchststrafe steht halt in keinerlei Bezug zum vergehen, bin noch unschlüssig, die Informationslage ist dazu sehr undurchsichtig. Das Gesetz gibt es anscheinend schon länger, war vor einem halben Jahr noch selber unwissend mit E-Zigarette in Thailand unterwegs und habe auch öffentlich gedampft...hmmm, knifflig wirds nur am Zoll bei der Einfuhr.
 

Porks

Gibt sich Mühe
    Aktiv
17 Januar 2010
403
1.043
893
hi
Kaufen kann man viel . Auch Drogen zB und die sind Verboten. Das ist nun mal so wenn die das so wollen .

Wenn man in einem Land Urlaub macht oder dort leben möchte hat man sich halt an deren Gesetze zu halten ob die Sinnvoll sind oder nicht .

Nur hier in D kann ja jeder aus anderen Ländern fast alles machen und es passiert nicht viel .Aber in TH würde ich das nicht so herausfordern und dann wenn was ist mit so lächerlichen strafen wie hier rechnen.
 
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hamham

Hat nicht gepasst
   Ex Member
9 Juli 2016
51
55
698
hi
Kaufen kann man viel . Auch Drogen zB und die sind Verboten. Das ist nun mal so wenn die das so wollen .
Wenn man in einem Land Urlaub macht oder dort leben möchte hat man sich halt an deren Gesetze zu halten ob die Sinnvoll sind oder nicht .

Prostitution ist in Thailand illegal! o_O
 

Cybersonic

LOS lassen - nicht möglich
   Autor
4 Oktober 2010
836
3.394
1.845
[...]
Die Einfuhr von sog. Verdampfern, z.B. E-Zigaretten, E-Barakus, und Zubehör nach Thailand ist verboten und kann mit Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren bestraft werden.
Der Verkauf oder Kauf von E-Zigaretten oder sonstigen Verdampfern kann mit einer hohen Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden".

Danke für den Hinweis!

[...]

[...]
ich werde weiterhin meine Verdampfer mitnehmen aber dann eben nur
in meinen Zimmer verdampfen

Es dreht sich um das "Mitnehmen" = Einführen - nicht um das "Wo" Du dampfst. :eek:
Öhm, nicht aber motzen oder beklagen, wenn ein Exempel statuiert wird.

soi buakhao market kannste noch alles kaufen !
Am Ende des Markets sind die FressStände 2te oder 3te Reihe davor verkauft ein Thai alles was zum Dampfen benötigt wird ( ist aber bissel teurer als in D )

[...]



Ich kann auch mein "Gras" mit nah LOS nehmen - ich rauche es dann halt nur auf meinem Zimmer.
Und wenn das alle ist, na dann
kaufe ich neues Gras in der Walking Street, da kann ich alles kaufen.

:jerry
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
   Ex Member
2 November 2011
2.431
5.973
2.265
Es dreht sich um das "Mitnehmen" = Einführen - nicht um das "Wo" Du dampfst. :eek:
Öhm, nicht aber motzen oder beklagen, wenn ein Exempel statuiert wird.

Da muss kein Exempel statuiert , nur das in Thailand geltende Recht angewandt werden.

Dann heulen die Touris aber wieder rum, wenn sie erwischt werden. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", gilt überall, auch bei uns. Muss man sich vorher informieren, nachher jammern bringt nichts....außer, dass man dann nach seiner Strafe überall mitteilen kann, was für ein blödes und böses Land das wohl sei...wo man bei dort illegalem Treiben erwischt wurde.
 
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Mjerumani

Hat viel zu tun....
   Ex Member
2 November 2011
2.431
5.973
2.265
Dann erkläre mal “das in Thailand geltende Recht“ betreffend Touristen im Besitz von e-Zigaretten.

Ich wette das du es nicht kennst, sondern dich nur aufblasen möchtest. ;)

Bist Du bescheuert oder was? Wenn das Auswärtige Amt darauf hinweist, wird es wohl geltendes Recht in Thailand sein. Soll ich das jetzt überprüfen?

Aber Du weist ja wahrscheinlich wieder alles besser...bis Du Dich aus den Threats wortlos verabschiedest, weil es sich herausgestellt hat, dass Du halt doch keine Ahnung hast.
 
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neitmoj

Ladydrink iss nicht!
   Autor
18 März 2009
11.638
35.995
5.215
Soll ich das jetzt überprüfen?

Selbstverständlich, denn du behauptest schließlich das es geltendes Recht ist.

Das Auswärtige Amt lehnt sich nicht so weit aus dem Fenster. Siehe:

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Quelle: Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweise - Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise
 
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