Habe die Suchfunktion betätigt, aber nix passendes gefunden.
Meine Frage:
Soweit ich informiert bin duldet Deutschland keine doppelte Staatsbügerschaft für erwachsene Ausländer mehr.
Hier der aktuelle Fall: Leibliche Mutter: Thai! Leiblicher Vater: Deutsch.
Das Kind ist noch minderjährig und lebt in Thailand.
Durch die Vaterschaftsanerkennung des deutschen Vaters bekommt das Kind zusätzlich einen deutschen Pass. (Antrag über deutsche Botschaft in Bkk usw.)
Ist es richtig, daß sich das Kind mit Volljährigkeit entschiden muß, ob es den deutschen oder Thai-Pass behalten will?
Mir geht es hier um die generelle Regelung.
Mir ist bekannt, daß es Ausnahmeregelungen gibt, daß das Kind den Thai-Pass zusätzlich zum deutschen behalten darf, wenn es z. B. um Grundbesitz in Th geht.
Ich möchte gerne wissen, wie die generelle Regelung ist ohne vielleicht diese Ausnahmeregelung.
Gibt doch sicher Members hier, die persönliche Erfahrungen haben oder juriostisch voll informiert sind.
Meine Frage:
Soweit ich informiert bin duldet Deutschland keine doppelte Staatsbügerschaft für erwachsene Ausländer mehr.
Hier der aktuelle Fall: Leibliche Mutter: Thai! Leiblicher Vater: Deutsch.
Das Kind ist noch minderjährig und lebt in Thailand.
Durch die Vaterschaftsanerkennung des deutschen Vaters bekommt das Kind zusätzlich einen deutschen Pass. (Antrag über deutsche Botschaft in Bkk usw.)
Ist es richtig, daß sich das Kind mit Volljährigkeit entschiden muß, ob es den deutschen oder Thai-Pass behalten will?
Mir geht es hier um die generelle Regelung.
Mir ist bekannt, daß es Ausnahmeregelungen gibt, daß das Kind den Thai-Pass zusätzlich zum deutschen behalten darf, wenn es z. B. um Grundbesitz in Th geht.
Ich möchte gerne wissen, wie die generelle Regelung ist ohne vielleicht diese Ausnahmeregelung.
Gibt doch sicher Members hier, die persönliche Erfahrungen haben oder juriostisch voll informiert sind.