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Doppelte Staatsbürgerschaft - Deutsches Recht

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Habe die Suchfunktion betätigt, aber nix passendes gefunden.

Meine Frage:

Soweit ich informiert bin duldet Deutschland keine doppelte Staatsbügerschaft für erwachsene Ausländer mehr.

Hier der aktuelle Fall: Leibliche Mutter: Thai! Leiblicher Vater: Deutsch.

Das Kind ist noch minderjährig und lebt in Thailand.

Durch die Vaterschaftsanerkennung des deutschen Vaters bekommt das Kind zusätzlich einen deutschen Pass. (Antrag über deutsche Botschaft in Bkk usw.)

Ist es richtig, daß sich das Kind mit Volljährigkeit entschiden muß, ob es den deutschen oder Thai-Pass behalten will?

Mir geht es hier um die generelle Regelung.

Mir ist bekannt, daß es Ausnahmeregelungen gibt, daß das Kind den Thai-Pass zusätzlich zum deutschen behalten darf, wenn es z. B. um Grundbesitz in Th geht.

Ich möchte gerne wissen, wie die generelle Regelung ist ohne vielleicht diese Ausnahmeregelung.

Gibt doch sicher Members hier, die persönliche Erfahrungen haben oder juriostisch voll informiert sind.
 

LoS

Es kann nur einen geben.
   Autor
21 Oktober 2008
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Flinger Broich
Mutter Thai,Vater deutsch. Vaterschaftsanerkennung mit allem Bimborium in Deutscher Botschaft nebst Übersetzung und Beglaubigung.
Kind(er)- nämlich meine :bigg, müssen sich in der Tat entscheiden,ob sie Thai oder deutsche bleiben wollen.
So der Stand heute. Was in zig Jahren ist,weiß natürlich kein Mensch. ;)
Also: Kiddys müssen sich dann entscheiden was sie sein wollen,Minderjährige werden 2 Pässe anerkannt.
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Mutter Thai,Vater deutsch. Vaterschaftsanerkennung mit allem Bimborium in Deutscher Botschaft nebst Übersetzung und Beglaubigung.
Kind(er)- nämlich meine :bigg, müssen sich in der Tat entscheiden,ob sie Thai oder deutsche bleiben wollen.
So der Stand heute. Was in zig Jahren ist,weiß natürlich kein Mensch. ;)
Also: Kiddys müssen sich dann entscheiden was sie sein wollen,Minderjährige werden 2 Pässe anerkannt.

Danke! War auch mein Wissensstand, war mir nur nicht sicher!

Meld dich, wenn du wieder hier bist! Ich geb einen aus!

Bring ne Pulle Killepitsch mit, wenns geht! Natürlich gegen Bezahlung!
 

Jens M

Member Inaktiv
Inaktiver Member
6 Januar 2009
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Mutter Thai,Vater deutsch. Vaterschaftsanerkennung mit allem Bimborium in Deutscher Botschaft nebst Übersetzung und Beglaubigung.
Kind(er)- nämlich meine :bigg, müssen sich in der Tat entscheiden,ob sie Thai oder deutsche bleiben wollen.
So der Stand heute. Was in zig Jahren ist,weiß natürlich kein Mensch. ;)
Also: Kiddys müssen sich dann entscheiden was sie sein wollen,Minderjährige werden 2 Pässe anerkannt.

Jetzt bin ich aber doch mal neugierig - ein "fachgebiet" was LOS etc.betrifft wo ich mich fast nicht auskenne ...Obwohl vor über 10 jahren ein freund in Samui grob mal den ablauf mir erläutert hat,anhand seines sohnes ...Meinerseits mangeles praktiger umsetzung - dadurch etwas in vergessenheit geraden ... Was ist alles "Bimborium" - evtl. mal nen link posten bzw.haben die deutschen botschaften nen infoblog etc. - bin neugierig :echt ...Kann mirs zwar grob zusammenreimen - z.b. macht die botschaft bzw. lässt nen DNA - test machen od. respektieren die nen DNA Test von ner beliebigen klinik and and and - Thanks -...:hut... So long Jens
 

Gast_20

Mopedfahrer
Inaktiver Member
21 Oktober 2008
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3.665
LOS & LS
Jetzt bin ich aber doch mal neugierig - ein "fachgebiet" was LOS etc.betrifft wo ich mich fast nicht auskenne ...Obwohl vor über 10 jahren ein freund in Samui grob mal den ablauf mir erläutert hat,anhand seines sohnes ...Meinerseits mangeles praktiger umsetzung - dadurch etwas in vergessenheit geraden ... Was ist alles "Bimborium" - evtl. mal nen link posten bzw.haben die deutschen botschaften nen infoblog etc. - bin neugierig :echt ...Kann mirs zwar grob zusammenreimen - z.b. macht die botschaft bzw. lässt nen DNA - test machen od. respektieren die nen DNA Test von ner beliebigen klinik and and and - Thanks -...:hut... So long Jens
Und was willst Du uns hiermit sagen????? bzgl. des Threads?????
 

Jens M

Member Inaktiv
Inaktiver Member
6 Januar 2009
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1.253
Und was willst Du uns hiermit sagen????? bzgl. des Threads?????

Ehrlich von meiner seite nixs - sondern von "wissenden" sozusagen paar ergänzende infos - nicht mehr und nicht weniger - das dürfte ja den threadsstarter u.a. auch interessieren ...:hut...

So long Jens
 

Wattwurm

Member Inaktiv
Inaktiver Member
13 Oktober 2009
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Zunächst einmal stimmt das mit der doppelten Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen.
Wenn sich das Kind dann für den deutschen Pass entscheiden sollte, solltest Du mit der folgenden Aussage vorsichtig sein.
(...)Mir ist bekannt, daß es Ausnahmeregelungen gibt, daß das Kind den Thai-Pass zusätzlich zum deutschen behalten darf, wenn es z. B. um Grundbesitz in Th geht.

Für die thailändische Seite kann die Aussage gesetzeskonform sein, aber erfährt die deutsche Seite von einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit, ist die deutsche Staatsangehörigkeit sofort verloren.

Viele Ausnahmen sind Ende der 90er Jahre abgeschafft worden
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Für die thailändische Seite kann die Aussage gesetzeskonform sein, aber erfährt die deutsche Seite von einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit, ist die deutsche Staatsangehörigkeit sofort verloren.

Viele Ausnahmen sind Ende der 90er Jahre abgeschafft worden

Meine Aussage bezog ich auf Erfahrungsbericht, die ich irgendwo hier im Forum gelesen habe. Scheinbar gestatten auch die deutschen Behörden in Härtefällen auf Antrag und im Einzelentscheid doppelte Staatsbürgerschaften.

Ein Thai, der z.B. in Th Grundbesitz hat, hat riesige Probleme, wenn er den Th-Pass abgeben würde.

Zu der Frage von Jens: In dem Bereich kenne ich mich nicht so aus. Habe aber kein Problem, wenn die Diskussion hier jetzt etwas von meinem Thema abweicht. Ich betrachte meine Frage als beantwortet, wenn nicht jemand andere Erfahrungen posten kann.
 

Liggi

Ein Mensch
   Autor
21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
Zunächst einmal stimmt das mit der doppelten Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen.
Wenn sich das Kind dann für den deutschen Pass entscheiden sollte, solltest Du mit der folgenden Aussage vorsichtig sein.


Für die thailändische Seite kann die Aussage gesetzeskonform sein, aber erfährt die deutsche Seite von einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit, ist die deutsche Staatsangehörigkeit sofort verloren.

Viele Ausnahmen sind Ende der 90er Jahre abgeschafft worden



Laut schriftl. Auskunft der für uns zuständigen Ausl. Behörde vom 07. 09. 2009, ich zitiere:

"Nach §12 Abs. 1 Nr. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz behalten thailändische Staatsangehörige Ihre Staatsangehörigkeit nach Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit (Doppelstaatler)."

Hier der ganze § des seit 01. 09. 2009 geltenden Gesetzes:

§ 12
(1) Von der Voraussetzung des "http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag.htm#10"]§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4[/URL] wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn
1. das Recht des ausländischen Staates das Ausscheiden aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht vorsieht,
2. der ausländische Staat die Entlassung regelmäßig verweigert,

3. der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit aus Gründen versagt hat, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, oder von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht oder über den vollständig und formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit entschieden hat,
4. der Einbürgerung älterer Personen ausschließlich das Hindernis eintretender Mehrstaatigkeit entgegensteht, die Entlassung auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stößt und die Versagung der Einbürgerung eine besondere Härte darstellen würde,
5. dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen, oder
6. der Ausländer einen Reiseausweis nach Artikel 28 des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) besitzt. (2) Von der Voraussetzung des "http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag.htm#10"]§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4[/URL] wird ferner abgesehen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzt.
(3) Weitere Ausnahmen von der Voraussetzung des "http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag.htm#10"]§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4[/URL] können nach Maßgabe völkerrechtlicher Verträge vorgesehen werden.
 

LoS

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21 Oktober 2008
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Flinger Broich
Also: Damit ein Kind,welches in Thailand geboren wurde,die deutsche Staatsangehörigkeit erhält,ist die Vaterschaftsanerkennung dazu eine Vorraussetzung.
Also hin zur Botschaft und:

"http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/__Merkblaetter/vaterschaftsanerkennung__downloaddatei%2Cproperty=Daten.pdf"]http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/__Merkblaetter/vaterschaftsanerkennung__downloaddatei,property=Daten.pdf[/URL]

Damit es aber auch den Thaipass erhält:

"http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/__Merkblaetter/geburt__downloaddatei%2Cproperty=Daten.pdf"]http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/__Merkblaetter/geburt__downloaddatei,property=Daten.pdf[/URL]

Antrag auf Beurkundung der Geburt:
"http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/__Merkblaetter/geburt__antrag__downloaddatei%2Cproperty=Daten.pdf"]http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/__Merkblaetter/geburt__antrag__downloaddatei,property=Daten.pdf[/URL]

Auch muß das alles wieder Legalisiert werden:

"http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/__Merkblaetter/legalisation__downloaddatei%2Cproperty=Daten.pdf"]http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/__Merkblaetter/legalisation__downloaddatei,property=Daten.pdf[/URL]

"http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/__Merkblaetter/legalisation__kostenuebernahmeerklaerung__downloaddatei%2Cproperty=Daten.pdf"]http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/__Merkblaetter/legalisation__kostenuebernahmeerklaerung__downloaddatei,property=Daten.pdf[/URL]

Bei dem Endtermin ist zwingend ein dolmetscher erforderlich,sofern die Thai oder der Thai :bigg des deutschen nicht mächtig ist.

Fragt mich jetzt bitte nicht nach den Kosten,ich habs vergessen ist ja schon über 5 Jahre her.
Wer aber nen Kind zeugen kann,kann bestimmt auch die Gebühren zahlen. :frech

Nochwas: Sobald alles hieb und stichfest ist,hat die Thai natürlich ein Nachzugsrecht,auch,wenn die Partner noch nicht verheiratet sind. Eben wegen dem deutschen Kind. Da spielt es keinerlei Rolle,ob Madame deutsch kann oder nicht,denn sie darf einreisen,weil das Kind deutscher Staatsbürger ist und deutschen wird niemals die einreise verweigert.Auch muß sie dann später nicht den A1 Test absolvieren,sie bekommt in ihren Aufenthaltstitel dann einen anderen Kennbuchstaben,der zeigt an,daß sie den aufenthaltstitel wegen einem deutschen Kind hat.
Das Ausländeramt muß!!!! sie nach Vorliegen der Tatsachen einreisen lassen. Laßt euch also kein K(öln) für ein D(üsseldorf) vormachen.:bigg

Es werden gerne gegen Bezahlung auch Steintischsäufer als Väter herangezogen,aber die Botschaft verlangt dann in solchen Fällen,die ersichtlich sind,einen Gentest. :flipa
Ansonsten nicht.
 
Thailernen.net

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Ältere Herrschaften...:bigg stehen eben früher auf als ich Jungspund. ;)

War nicht auf dich bezogen sondern auf meinen eigenen Post. Hatte auch den Paragraph rausgesucht. Aber als ich ihn gepostet hatte war der schon bei Liggi da.

sohm naam naa :D
 

LoS

Es kann nur einen geben.
   Autor
21 Oktober 2008
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Flinger Broich
Mit älteren Herrschaften meinte ich auch nicht mich. :bigg

Liggi möge mir verzeihen...:p
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
@Liggi

Danke für die neue Info! Aber weißt du zufällig, wie das dann in der Praxis ausschaut?

Wird das Thai-Kind bei Volljährigkeit erst gar nicht mehr aufgefordert, sich zu deutscher oder thai Staatsbürgerschaft zu äußern, oder muß das Kind dann mit Hinweis auf diesen Paragraphen erst noch aktiv werden und den erhalt der doppelten Staatsbürgerschaft beantragen?
 
Thailernen.net

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Mal eine doofe Frage zwischendurch.
Meine Tochter hat einen Deutschen Pass da in Deutschland geboren und einen Thailändischen.
Woher wissen denn die Deutschen Behörden das sie auch einen Thailändischen hat und vice versa?
Sie reist in Thailand mit dem Thailändischen ein und in Deutschland mit dem Deutschen.
 

Wattwurm

Member Inaktiv
Inaktiver Member
13 Oktober 2009
117
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Na Hoppla, da scheint sich ja was getan zu haben und das Ganze sehr positiv, ohne das die Bayern mit einem Volksentscheid dazwischen gefunkt haben.

@ Liggi & LoS
Ich bin ein Deutscher mit Migrationshintergrund. Musste bei der Einbürgerung, neben den Eid auch Schriftstück unterschreiben, welches mich auf die Folgen einer Doppelstaatsbürgerschaft hinwies.
Von einer "http://www.istanbul.diplo.de/Vertretung/istanbul/de/04/Rechts__und__Konsularservice/Beibehaltungsgenehmigung__Antrag__DD%2Cproperty=Daten.pdf"]Beibehaltungsgenehmigung [/URL] war nie die Rede. Das scheint sich seit 2007 geändert zu haben.

Auch wenn es diese Option jetzt gibt, sollte man den "http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag.htm#10"] §29 StAG [/URL] nicht außer Betracht lassen.
 

Jens M

Member Inaktiv
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6 Januar 2009
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"LOS" - thanks für dein ausführlichres statement ...:daume:hut...

so long Jens
 

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