@otto3 Das kann man so pauschal nicht sagen, soweit mir bekannt ist, dürfen Condos nur monatsweise vermietet werden aber da kennen sich...
Die dürfen auch für nen ganzes Jahr vermietet werden. Und natürlich auch kürzer@otto3 Das kann man so pauschal nicht sagen, soweit mir bekannt ist, dürfen Condos nur monatsweise vermietet werden aber da kennen sich...
Auf jeden Fall ist immer wieder die spannende Frage, wer denn die Meldepflicht bei der Immigration hat (innerhalb von 48 Std nach Ankunft), der Mieter oder der Vermieter. Wenn man im Hotel wohnt, macht das automatisch das Hotel und man merkt davon gar nichts.
Wenn die Thais einen erwischen und gerade wieder einmal ein Exempel statuieren wollen, dann werden im Zweifel auch einmal gleich beide Parteien mit 2000 Bath Strafe oder so belegt. Häufig geht es aber auch gut. Also nur Mut, sagt der Owi
Die Pflicht obliegt dem Vermieter.
Kann oder will er es nicht, aus welchen Gründen auch immer, ist der Mieter dazu selbst verpflichtet.
Wie kann jemand, also hier der Mieter, zu etwas verpflichtet sein, wenn der eigentlich Verpflichtete, also der Vermieter, seiner Pflicht nicht nachkommt.
Das ist selbst für thailändische Verhältnisse unlogisch ...
... und unwahrscheinlich.
Wie sieht das ganz praktisch aus wenn man kein Hotel hat und seiner Pflicht nachkommen will, was macht man da?
Auch in deutschen Gesetzbüchern steht "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"
Das ist selbst für thailändische Verhältnisse unlogisch und unwahrscheinlich.