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Beckster

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25 März 2012
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NRW
Über 90 Tage unmöglich
Das ist ja der Punkt. wir haben extra nur 59 Tage beantragt, weil es für sie das erste mal war und wir keine Ablehnung riskieren wollten. Meines Wissens kann die Ausländerbehörde hier vor Ort bei guter Begründung auf die 90 Tage verlängern. :unsure:
 
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Uptoyou

Gibt sich Mühe
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7 März 2017
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NRW
Meines Wissens kann die Ausländerbehörde hier vor Ort bei guter Begründung auf die 90 Tage verlängern.

Die Gültigkeitsdauer und/oder die Aufenthaltsdauer eines erteilten Visums:

  • werden verlängert, der Inhaber oder die Inhaberin des Visums nachweislich wegen höherer Gewalt oder aus humanitären Gründen gehindert ist, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums bzw. vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer zu verlassen
  • können verlängert werden, wenn schwerwiegende persönliche Gründe eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer oder der Aufenthaltsdauer rechtfertigen.
Eine Verlängerung kann dann auch nur für den erforderlichen Zeitraum vorgenommen werden. Der gesamte Aufenthalt innerhalb der letzten 180 Tage darf 90 Tage nicht übersteigen.

Quelle
 
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