Theoretisch vielleicht - das ist eine sehr spezielle Problematik, die die Juristen noch gar nicht abschließend geklärt haben (=Urteile). Theoretisch könntest Du ja dann auch fordern, dass Kunden nur noch mit 2 G plus, roten Schuhen oder Burka in Deinen Laden kommen. Aber wer baut sich schon eigene Hürden auf ?
Ist schon klar, daher habe ich mich auf die EU bezogen. Kaum eine Airline (außerhalb der EU) wird über nationales Recht hinausgehen - von sowas hab ich nix gehört. Wir debattieren hier über ungelegte Eier.
...nicht nur Theoretisch. Gut das du das Studium abgebrochen hast, wahrscheinlich hat das auch seinen Grund.
Du kennst sicherlich , das Verbot von Essen und Trinken mit in den Bus zu nehmen, oder in ein Shop. Das ist nicht anderes.
Ich als Inhaber, habe das Grundrecht, auf Unverletzlichkeit der Wohnung, was auch Gewerbeflächen mit einschließt.
Somit kann ich verbieten, dass mit in den Shop genommen wird, Essen und Trinken. Kommt nun so ein Dussel an, werden wir ihn höflichst bitten, den Shop zu verlassen, erst aufzuessen und dann den Laden neu zu betreten.
Weigert er sich, erteile ich ihm ein Hausverbot...was letztendlich, wenn derjenige nicht freiwillg geht, durch die Polizei durchgesetzt wird.
...und so ist es auch mit Masken. Wenn ich sage, dass wir nur noch Menschen mit FFP2 Masken in den Shop lassen, dann haben wir das Recht dazu. also, wenn eine grundsätzliche Maskenfreiheit besteht.
Andersrum geht es nicht. Es ist Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, und ich sage....alle ohne Masken hier rein.
Das wäre dann gegen das Gesetz, somit müsste ich mich daran halten...und auf die Maskenpflicht bestehen.
Aber auch hier, kommt ein Kunde ohne Maske rein, kann ich ihn auffordern eine Maske aufzusetzen, folgt er dem nicht, kann ich ihm Hausverbot erteilen, dass ggf. wieder durch die Polizei durchsetzen lassen.
Anpacken darf ich solche Leute leider nicht. Festhalten, nachdem ich das Hausverbot erteilet, er diesem nicht folgte, ja....zum Beispiel , wenn ich die Polizei schon geordert habe.
Da ein Straftatbestand vorliegt, Hausfriedensbruch, darf ich diesen Mörder auch noch festhalten...da ich ein Festnahmerecht habe.