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KingKong2017

make the girls happy....
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10 September 2017
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Omikron ist der Gamechanger - diese Variante ist im Grunde harmloser als eine gefährliche Grippe und Regeln u. Masken, auch Quarantäne werden derzeit überall weltweit abgeschafft. Gestern erstmals ohne Maske ins Geschäft....war wie im alten Leben.

Mit Omikron ist die Coronavirus-Pandemie erstmal vorbei. Alle Fluggesellschaften u.a. Thailand wird hier sicher nachziehen - müssen. Wo die Regeln im Land nicht gelten können die auch nicht im Flieger gelten. Hoffen wir das es dabei bleibt.
 
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KingKong2017

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Das ist ein Irrglaube.
Die Airlines haben ein Hausrecht.

Natürlich können die Airlines entscheiden wer mitfliegen kann, aber das geht nicht willkürlich, da müssen manifeste = "rechtssichere Gründe" vorliegen z.B. Passagier ist Gefahr für die Flugsicherheit etc. nach dem Fluggastrecht - fliegen ist kein rechtsfreier Raum mit X globalen und nationalen Regeln.

Ein explizites "Hausrecht" - gibt es soweit nicht ! Es gibt Regeln bei Überbuchung, etc. - für Corona ist mir das nicht bekannt. Das gilt derzeit bei uns...


Viele Airlines sind Staatsairline (z.B. Emirates) richten sich nach den staatlichen Vorgaben in dem Land oder zwischen den Länder wo sie operieren. Und auch Corona-Vorgaben im Flieger kommen vom Staat - wie ich selbst in Thailand erlebt habe.

In der Regel sind die Airlines nicht strenger als die Staaten.
 
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21 Juni 2019
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Ich glaube kaum dass es eine Airline gegen wird, die Masken verlangt wenn es nicht rechtlich notwendig ist. Aber möglich ist es natürlich, wie das auch jedes Geschäft kann.
 
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Hammer67

Reisesüchtig
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1 Juli 2015
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Ich glaube kaum dass es eine Airline gegen wird, die Masken verlangt wenn es nicht rechtlich notwendig ist.
Kommt wahrscheinlich, wie bei anderen Geschäften auch, auch auf die Rechtslage VS Personaldecke an.

Keine Maskenpflicht aber weiterhin Quarantäne ( und somit Arbeitsausfall) bei Positiv getestet ist etwas was in D derzeit viele Arbeitgeber zu Recht kritisieren...
 

KingKong2017

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Regeln die über die Gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen kann man über sein Hausrecht aufstellen, die "Hausordnung" des jeweiligen Betreibers ist bindend, auch bei Airlines.

Wo ist dieses "Hausrecht" für Airlines gesetzlich verankert - in jedem Staat bzw. international ? Außerdem kenne ich keine Fluggesellschaft die eine "Hausordnung" hat - ich habe noch nie eine gesehen (Sollte an der Tür hängen :) ). Sicher es gibt AGBs, aber Hausordnung.....? Zeig mal ein Beispiel !

Natürlich haben Fluggesellschaften eine gewisse Entscheidungsfreiheit - aber diese ist faktisch an Gesetze bzw. int. Regeln (WHO) orientiert bzw. gebunden.


AIRFRANCE

Gilt die Maskentragepflicht für alle Fluggesellschaften?​


Die Entscheidung für eine Maskentragepflicht wird von der Regierung der jeweiligen Länder getroffen. Sie gilt für alle Fluggesellschaften. In vielen Ländern gilt eine Maskentragepflicht an den Flughäfen, in den öffentlichen Verkehrsmitteln oder selbst in der Öffentlichkeit. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Reiseantritt mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen und sich über die Hygienemaßnahmen zu informieren, die in Ihrem Abflug-, Ziel- und Transitland gelten.
 

teletubbi

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Wenn eine Airline entscheidet nur noch geimpfte mitzunehmen ist dies ihr gutes Recht.
Genauso kann eine Airline darüber entscheiden nur noch getestete mitzunehmen.
Die Nutzung von elektrischen Zigaretten zu untersagen ist auch eine Entscheidung der Airlines und nicht gesetzlich verankert.
 

KingKong2017

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10 September 2017
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Wenn eine Airline entscheidet nur noch geimpfte mitzunehmen ist dies ihr gutes Recht.
Genauso kann eine Airline darüber entscheiden nur noch getestete mitzunehmen.

Ihr "gutes Recht" - ich denke, dass Airlines nicht befugt sind, wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben, empfohlen oder erlaubt ist, Impf- oder Testnachweise vor Abflug einzufordern oder zu kontrollieren (z.B. in der EU/Deutschland). Datenschutz/Schutz der Privatsphäre, etc.. Warten wir mal ab, ob das zukünftig noch passiert....

Die Bahn könnte keine Maskenpflicht nach ihren "Hausrecht" einfordern - ohne gesetzliche Grundlage (daher ist das so verankert), auch kein Einkaufszentrum, etc...

Die Airlines werden hier sicher nicht mehr einfordern als gesetzlich nötig, weil jede Hürde ihr Geschäft schädigt. Ich kann mir das nicht vorstellen, da die sich freiwillig Wettbewerbsnachteile auferlegen z.B. - 2 G mit Booster plus FFP2 Maske (als Verpflichtung) - dann machen andere das Geschäft.

Selbst der Pilot kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen und einem Passagier den Flug verweigern.

Das geht nur wenn z.B. die Flugsicherheit nicht gegeben ist (Betrunken, Randalierer, will Aussteigen, etc.) - einen Passagier einfach so rausetzen bzw. den Flug verweigern, weil dem Kapitän, dem Personal - z.B. die Nase bzw. Kleidung nicht passt - kann massive Schadensersatzzahlungen zur Folge haben (da gibt es eine Reihe Fallbeispiele...).

Es gibt auch zahlreiche Fluggastrechte https://eur-lex.europa.eu/resource....a7-8bf4-b0f60600c1d6.0002.02/DOC_1&format=PDF

Das gilt für jeden Flug aus der EU.....wo umfangreich das Problem der Nichtbeförderung geregelt ist (wegen Überbuchung, was denke ich heute selten ist..)
 
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Hammer67

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1 Juli 2015
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Ihr "gutes Recht" - ich denke, dass Airlines nicht befugt sind, wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben, selten ist..)
"Ein Hausrecht" gibt es für den immer, egal wo, auch im Flieger.

Im Einzelhandel entscheide ganz klar ich als Betreiber darüber ob Maske ja oder nein.

Du sprichst vermutlich die Personenbeförderungsgesetze bezüglich Beförderungspflicht im speziellen an...

Ob sich dies im Einzelnen beißt ist eine Frage die ich nach Deutschem Recht insbesondere auf innerdeutschen Flügen nicht einwandfrei beantworten kann, sollten sich die aktuellen Gesetze ändern.... Schließe aber nicht aus das es wegen der Bevörderungspflicht diesbezüglich schwierig werden kann...



Bei internationalen Flügen wird es je nach Abflugsort allerdings deutlich anders, selbst innerhalb von Europa unterscheiden sich die Richtlinien...
 
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KingKong2017

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"Ein Hausrecht" gibt es für den immer, egal wo, auch im Flieger.

Im Einzelhandel entscheide ganz klar ich als Betreiber darüber ob Maske ja oder nein.

Ein sog. "Hausrecht" das ein Kapitän machen kann was er will - gibt es nicht ! Der ist an ein sehr engen Korsett an Regelungen (Fluggastrechte, Infektionsschutzgesetz, etc.) gebunden im Rahmen dessen entscheiden kann. Gibt es keine Vorgabe für Masken vom Staat bzw. Airline (nach staatlichen Recht) - kann ein Kapitän diese von Passagieren nicht fordern geschweige durchsetzen ! Das wäre sein letzter Flug...

Kein Einzelhändler kann eine Maskenpflicht verordnen - wenn der Staat diese nicht empfiehlt bzw. verpflichtend macht. Punkt ! Hausrecht hin oder her - so ein Eingriff ist rechtlich im Hausrecht nicht abgedeckt. Ich hab ein paar Semester Jura studiert - so einfach wie Du Dir das vorstellst ist es nicht....
 

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Die Bahn könnte keine Maskenpflicht nach ihren "Hausrecht" einfordern - ohne gesetzliche Grundlage (daher ist das so verankert), auch kein Einkaufszentrum, etc...


Ich kann für mein Unternehmen entscheiden, wer den Shop betritt oder nicht und/oder ob die, die eintreten möchten eine Maske tragen müssen oder nicht..Das nennt man Hausrecht.
Ich darf nur nicht gegen Gesetze verstossen. Also, Masken keine Pflicht mehr, kann ich trotzdem das an der Shoptür kontrollieren und ungeliebte Personen, welche gegen die "Hausordnung" Maskenpflicht verstossen, den Zutritt verweigern.....das obliegt meiner Willkür . Ggf. habe ich auch schon die Polizei rufen müssen, damit Personen entsorgt wird...zum Beispiel Betrunkene oder Jugendlich Raubauken Das nennt man Hausrecht und demjenigen wird von der Polizei zugetragen, dass diese Person ab sofort Hausverbot hat udn ihm nahegelegt, dass unbedingt zu beachten.

...und so haben Airlines auch Hausrecht....auch im Flieger....und wenn eine Airline sich gegen die Maskenfreiheit entscheidet, kann man nur entscheiden, das zu akzeptieren oder nicht einzusteigen und eine andere Airline zu buchen.
 

teletubbi

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Ich hab ein paar Semester Jura studiert -
Dann sollte dir aber auch klar sein das du dich bei deinen Aussagen auf deutsches Recht beziehst.
Deutsches Recht ist aber nicht überall auf der Welt anwendbar.

Einige Airlines kippen die Maskenpflicht.
Andere hingegen behalten sie bei.
Und dabei ist mit Sicherheit keine Empfehlung der BRD schuld.
 

KingKong2017

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Ich kann für mein Unternehmen entscheiden, wer den Shop betritt oder nicht und/oder ob die, die eintreten möchten eine Maske tragen müssen oder nicht.Das nennt man Hausrecht.
Ich darf nur nicht gegen Gesetze verstossem
Theoretisch vielleicht - das ist eine sehr spezielle Problematik, die die Juristen noch gar nicht abschließend geklärt haben (=Urteile). Theoretisch könntest Du ja dann auch fordern, dass Kunden nur noch mit 2 G plus, roten Schuhen oder Burka in Deinen Laden kommen. Aber wer baut sich schon eigene Hürden auf ?
Deutsches Recht ist aber nicht überall auf der Welt anwendbar.
Ist schon klar, daher habe ich mich auf die EU bezogen. Kaum eine Airline (außerhalb der EU) wird über nationales Recht hinausgehen - von sowas hab ich nix gehört. Wir debattieren hier über ungelegte Eier.

..und so haben Airlines auch Hausrecht....auch im Flieger....und wenn eine Airline sich gegen die Maskenfreiheit entscheidet, kann man nur entscheiden, das zu akzeptieren oder nicht einzusteigen und eine andere Airline zu buchen.

Das ist hoch kompliziert, in der EU würde das mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungs-grundsatz, evtl.. auch gegen die EU-Diskriminierungs-Richtlinie kollidieren verstoßen (wenn es keinen Anlass gibt !). Wie gesagt das sind ungelegte Eier. Die Airlines, soweit ich das gesehen habe setzen nationales Recht (Ankunft- u. Abflugsland) um.
 
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HamburgerJung

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Theoretisch vielleicht - das ist eine sehr spezielle Problematik, die die Juristen noch gar nicht abschließend geklärt haben (=Urteile). Theoretisch könntest Du ja dann auch fordern, dass Kunden nur noch mit 2 G plus, roten Schuhen oder Burka in Deinen Laden kommen. Aber wer baut sich schon eigene Hürden auf ?

Ist schon klar, daher habe ich mich auf die EU bezogen. Kaum eine Airline (außerhalb der EU) wird über nationales Recht hinausgehen - von sowas hab ich nix gehört. Wir debattieren hier über ungelegte Eier.

...nicht nur Theoretisch. Gut das du das Studium abgebrochen hast, wahrscheinlich hat das auch seinen Grund.

Du kennst sicherlich , das Verbot von Essen und Trinken mit in den Bus zu nehmen, oder in ein Shop. Das ist nicht anderes.
Ich als Inhaber, habe das Grundrecht, auf Unverletzlichkeit der Wohnung, was auch Gewerbeflächen mit einschließt.

Somit kann ich verbieten, dass mit in den Shop genommen wird, Essen und Trinken. Kommt nun so ein Dussel an, werden wir ihn höflichst bitten, den Shop zu verlassen, erst aufzuessen und dann den Laden neu zu betreten.
Weigert er sich, erteile ich ihm ein Hausverbot...was letztendlich, wenn derjenige nicht freiwillg geht, durch die Polizei durchgesetzt wird.

...und so ist es auch mit Masken. Wenn ich sage, dass wir nur noch Menschen mit FFP2 Masken in den Shop lassen, dann haben wir das Recht dazu. also, wenn eine grundsätzliche Maskenfreiheit besteht.

Andersrum geht es nicht. Es ist Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, und ich sage....alle ohne Masken hier rein.
Das wäre dann gegen das Gesetz, somit müsste ich mich daran halten...und auf die Maskenpflicht bestehen.

Aber auch hier, kommt ein Kunde ohne Maske rein, kann ich ihn auffordern eine Maske aufzusetzen, folgt er dem nicht, kann ich ihm Hausverbot erteilen, dass ggf. wieder durch die Polizei durchsetzen lassen.

Anpacken darf ich solche Leute leider nicht. Festhalten, nachdem ich das Hausverbot erteilet, er diesem nicht folgte, ja....zum Beispiel , wenn ich die Polizei schon geordert habe.
Da ein Straftatbestand vorliegt, Hausfriedensbruch, darf ich diesen Mörder auch noch festhalten...da ich ein Festnahmerecht habe.
 

KingKong2017

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...nicht nur Theoretisch.

Glaub mir das Recht ist kompliziert - z.B. hast Du wahrscheinlich jetzt kein "Kontrollrecht" mehr, ob und wie einer geimpft ist oder nicht (wenn der Gesetzgeber das nicht vorsieht) und Deinen Laden betritt. Und auch die Maskenpflicht als Hausrecht wird z.T. wie in NRW über das Landesrecht geregelt bzw. erlaubt. Ob das ohne Recht möglich ist wage ich zu bezweifeln.

Eines ist sicher: Die einfache Gleichung Hausrecht Shop = "Haushaltrecht" Flieger ist Humbug, der Unterschied ist, dass Du als Passagier Dir eine Beförderungsverpflichtung mit Vertrag erwirbst (=Fluggastrechte), damit auch ein Betretungsrecht zum Flieger des Vertrags - was einem nicht willkürlich entzogen werden kann und darf.... das ist dann ein Vertragsbruch (und da gilt das Recht wo der Vertrag abgeschlossen wurde).
 

Hammer67

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Kein Einzelhändler kann eine Maskenpflicht verordnen -
Wie schon geschrieben, da irrst Du.


Zitat:

Hausrecht erlaubt viel, aber nicht alles​

Denn trotz Hausrecht könnten bestimmte Vorgaben zur Maskenpflicht gegen das Gesetz verstoßen, genauer gesagt: gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dort ist unter anderem geregelt, dass beim "Zugang zu Waren und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen", nicht diskriminiert werden darf. Eine Diskriminierung im Sinne dieses Gesetzes ist allerdings nur die "Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität".

Rechtswidrig wäre es danach also nur, wenn ein Supermarkt-Betreiber wegen eines dieser Merkmale bei der Maskenpflicht Unterschiede macht. Etwa indem er nur Personen einer bestimmten Altersgruppe oder ethnischen Herkunft zum Maskentragen verpflichtet. Eine generelle Maskenpflicht für alle Kundinnen und Kunden wäre aber kein Verstoß gegen das AGG.


Quelle:



Ich habe zwar nicht studiert bin aber Selbständig und muss mich deshalb zwangsläufig damit auseinandersetzen....
 
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Glaub mir das Recht ist kompliziert - z.B. hast Du wahrscheinlich jetzt kein "Kontrollrecht" mehr, ob und wie einer geimpft ist oder nicht (wenn der Gesetzgeber das nicht vorsieht) und Deinen Laden betritt. Und auch die Maskenpflicht als Hausrecht wird z.T. wie in NRW über das Landesrecht geregelt bzw. erlaubt. Ob das ohne Recht möglich ist wage ich zu bezweifeln.

Eines ist sicher: Die einfache Gleichung Hausrecht Shop = "Haushaltrecht" Flieger ist Humbug, der Unterschied ist, dass Du als Passagier Dir eine Beförderungsverpflichtung mit Vertrag erwirbst (=Fluggastrechte), damit auch ein Betretungsrecht zum Flieger des Vertrags - was einem nicht willkürlich entzogen werden kann und darf.... das ist dann ein Vertragsbruch (und da gilt das Recht wo der Vertrag abgeschlossen wurde).


Entweder versteht du es nicht oder willst es nicht verstehen.

Im Flieger gilt ebenfalls das Hausrecht....der Airline....und in den Beförungsbedingungen steht sicherlich auch, das den Anweisungen des Personal folge zu leisten ist und : Dieses übt auch das Hausrecht für das Verkehrsunternehmen aus!

..und mit Abschluss des Vertrages akzeptierst du es. Es ist auch nicht willkürlich, sondern die Bedingungen zum Betreten des Fliegers.

Du versteift dich, dass man das per Gesetz festlegt. Nämlich wie die Maskenpflicht, eine gesetzliche Maskenfreiheit. Es wird aber kein Gesetz geben, dass es ein Maskenfreiheit gibt.
es wird nur die aktuelle gesetzliche Maskenpflicht gestrichen. Somit kann jeder selbst entscheiden, was er macht und das ist auch gut so.