Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Joe
Smurf Bar
Cosy Beach Club

Arbeitserlaubnis auch bei internet- Tätigkeit?

jomtien69

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
17 November 2010
13
14
263
Ja.

ohne Wenn u. Aber hat dies vor ein paar Tagen die Phuket immigration deutlich gemacht, Zusammenfassung:

wer als Ausländer in Th. arbeitet oder ein Geschäft eröffnet (auch im internet) muß im Besitz einer Arbeitserlaubnis sein, ansonsten Verhaftung u. Gerichtsverfahren

“Any foreigners working or starting a business in Thailand, online or off, need to first get a proper visa. They can apply for a Non-Immigrant B visa at a Royal Thai Embassy in their home country.

Once they get it they can come to Thailand and apply for a work permit with the Department of Employment. If we find out that a foreigner is doing business online without a work permit, we will arrest them and take legal action through the court.”

Thursday, November 25, 2010 Pol Col Panuwat Ruamrak, Superintendent of Phuket Immigration
 

Bulli

old man good haat
Inaktiver Member
26 Oktober 2008
954
556
1.433
Vielen Dank für die juristische Beratung!

Ich hoffe Du befindest Dich gerade nicht in Thailand :ironie
 

Donlord

Member Inaktiv
Inaktiver Member
28 Oktober 2008
1.988
346
873
Dann darfst Du nämlich nicht ins Forum und emails, die deine Arbeit betreffen, darst du auch nicht beantworten. :k
 

Donlord

Member Inaktiv
Inaktiver Member
28 Oktober 2008
1.988
346
873
@Donlord

Falls er Geld dafuer bekommt, haste recht. ;)

das hat bei Thais nichts mit Geld zu tun. Arbeit ist es auch, wenn ich meinem Nachbarn beim Zaun ziehen helfe. Zumindest im juristischen Sinne des Thaigesetzbuches.

Du darst nicht mal an einer Besprechung ohne Business Visa teilnehmen. Die haben solche Angst, dass jemand mehr Geld verdienen könnte, dass die schon völlig paranoid sind.