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Thailand Anforderungen für das Ehegattennachzugsvisum

Tightfish

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    Neuling
Thread Starter
2 März 2019
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Hallo Leute :)

Könnt ihr mir mit eure Kenntnisse bitte helfen? Ich habe verschiedene Informationen gelesen, also frage ich lieber auch hier.
Ich komme aus der Slowakei und meine Frau aus Thailand. Ich arbeite und wohne in Deutschland. Wir haben in Thailand geheiratet. Wenn sie/ich für ein langfristiges Visum für sie beantragen und nach Deutschland ziehen möchte, muss ich beweisen dass:

1. ich ein bestimmtes Nettogehalt (z.b. mindestens 1300 Eur) habe? Oder dass ich eine Arbeit habe ( + zeigen Gehaltsabrechnungen von den letzten 3 Monaten, oder sowas...)? (Sicherung des Lebensunterhaltes)
2. meine Wohnung eine bestimmte Mindestwohnfläche hat?
(Ausreichender Wohnraum)

Es wurde hier schon mal gesagt, dass A1 Anforderung entfällt wenn ich ein Slowakischer Bürger bin. Stimmt das?

Danke :)
Erik
 
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heinzzhao

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
26 Oktober 2012
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Hallo,
als EU Bürger der in Deutschland lebt entfällt der A1 Test für deine Frau. Ich hoffe es hat sich daran nichts geändert.

Als Deutscher braucht man für den Familienzusammenzug kein Einkommensnachweis und auch keine Wohnung in ner bestimmten Größe. Wie das mit EU Bürgern aussieht die in Deutschland leben kann ich nicht genau sagen, ich meine das der Unterhalt gesichert sein muss. Frag einfach beim der Ausländerbehörde nach.
 

Mescalero

Aktiver Member
   Autor
3 Oktober 2015
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Als Deutscher braucht man für den Familienzusammenzug kein Einkommensnachweis und auch keine Wohnung in ner bestimmten Größe.
Diese Aussage ist zu 100% falsch!!!!
Als Deutscher hast du sehr wohl einen Einkommensnachweis vorzulegen und zwar beim Ausländeramt
deiner Stadt, sie verlangen meist die Lohn Nachweise der letzten 6 Monate (bei Arbeitnehmern) oder
den Einkommensteuerbescheid (bei Selbstständigen). Außerdem musst du einen Mietvertrag mit
ausreichend Wohnraum vorlegen, oder Nachweis über Wohneigentum!!!!
 

uscmai

Alles wird gut, ganz sicher!!!
   Autor
12 November 2013
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Erkundige dich am besten bei der zuständigen Ausländerbehörde deines Wohnortes in Deutschland. Die Anforderungen sind nicht einheitlich geregelt und von Kreis zu Kreis unterschiedlich.
Der Lebensunterhalt muss gesichert und außreichend Wohnraum vorhanden sein, A1 wird in deinem Fall nicht benötigt.

Gruß USCMAI
 
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Friese

เงินคือปัญหาใหญ่ของชีวิตคู่ ถึงปากจะพูดว่าไม่สำคัญ
   Autor
2 November 2013
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Jever
Als Deutscher hast du sehr wohl einen Einkommensnachweis vorzulegen und zwar beim Ausländeramt
deiner Stadt,
Richtig, ohne diesen Nachweis geht es nicht.
sie verlangen meist die Lohn Nachweise der letzten 6 Monate (bei Arbeitnehmern)
Das ist unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern sind die letzten 3 Monate ausreichend.
Außerdem musst du einen Mietvertrag mit
ausreichend Wohnraum vorlegen,
Und genau deshalb machen sich auch einige, völlig unbegründet, zu viele Gedanken.
Auch in einer sehr kleinen Wohnung ist das möglich.
In Frankfurt werden 9 qm pro Person gefordert.
 
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Friese

เงินคือปัญหาใหญ่ของชีวิตคู่ ถึงปากจะพูดว่าไม่สำคัญ
   Autor
2 November 2013
7.954
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Jever
Ich wohne in Bayern, bei mir (letztes Jahr) da Selbstständig der Einkommensteuerbescheid, bei meinem Freund (vor 3 Wochen) 6 Lohnnachweise.
Wie gesagt leider nicht einheitlich geregelt.
Richtig lustig wirds dann beim Aufenthaltstitel.
In Frankfurt bekommt das Mädel 3 Jahre, ein paar Kilometer weiter in Bad Homburg, nur 1 Jahr ;)
 
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Travis Scott

Gibt sich Mühe
    Aktiv
4 Januar 2015
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Sakon Nakhon
771907B5-DA00-406F-B2B5-942118BDAF2F.png
Habe mich zwecks Aufenthaltstitel beim Ausländeramt gemeldet und siehe da, die sagen was sie haben möchten + Termin..
Daher wie schon angesprochen, am besten E-Mail an deutsche Botschaft Bangkok, so erfährst du genau was sie möchten
 
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