Hat die nicht Deine Frau mitgenommen?Dann klopp ich meine schwarze Amex Karte in die Tonne
Hat die nicht Deine Frau mitgenommen?Dann klopp ich meine schwarze Amex Karte in die Tonne
Bis gestern wusste hier in Forum keiner incl. Deiner Wertigkeit, das derjenige der eine Verpflichtungerklärung abgibt, überhaupt im VIS gespeichert wird, incl. JT 29. Auch nicht, dass die Bundespolizei da Zugang zu hat. Wahrscheinlich noch nicht mal, das es ein umfangreiches EU weites Visa-Informationssystem überhaupt gibt.
Es gibt auch Schnittstellen in der EU-Verordnung (für Anhänge, Anlagen, etc.). In der Regel wird heute, bei modernen Verwaltungen (die Bundesländer sind verschieden) eine elektronische Akte geführt, wo dann alles digital gespeichert wird. Jedes Schriftstück.
Schon klar, das ich "nur Grütze" schreibe,
Expertenlevel fängt für mich dann an, wenn einer zusätzlich zum Ausländer- und Visarecht, die Durchführungsverordnung/Erlass für die Visaerteilung für Thailand kennt bzw. die Erlasse für die Einreise (z.B. wie viel Geld einer nachweisen muss) - hier Experte zu sein, da brauchte es jahrelange Erfahrung. Meine Expertise als Staatsbürger reicht nur soweit, dass das Visum rechtlich korrekt erteilt wurde und es keinen substanziellen Grund gab die Einreise zu verweigern.
Alle bewilligt, aber es gab immer neue Hürden, mal bei der Ausländerbehörde mal auf der Botschaft
Ein Visum kann jederzeit auch wieder entzogen werden, sowohl vor als auch nach der Einreise.Natürlich berechtigt ein Visa generell zur Einreise.
wow, ihr schweift aber weit aus.........lasst uns mal wieder auf den Punkt zurückkommen "ficken"
Ach ja, das ist ja der Grund weshalb importiert wird. Ob alle Zollpapiere stimmen ist bloss nebensächlich
Wenn´s eh nur ums vögeln geht, auch egal...Wobei natürlich bei der Jahreszeit und dem verhängten Lockdown die beste Reisezeit für ne' Thai nach DACH ist.
Es ging nur darum, dass der Verpflichtende im VIS zentral gespeichert wird (was hier keiner wusste !) - für 5 Jahre ! Ich kann Dir jetzt sogar sagen wo und wie - also in welcher Datei das alles gespeichert wird ! Manche sind hier wohl noch davon ausgegangen, dass die nur analog, d.h. mit Schreibmaschine arbeiten.Glaubst du wirklich, dass alle Daten bloss in einer Fiche auf dem entsprechenden Amt abgelegt werden und nicht zentral abgespeichert werden.
Sukirle Frage eines Ahnungslosen ! Der ausschlaggebende Schengen Grenzkodex wurde von der EU erlassen, dass ist auch wenn für anderen Länder wie Schweiz, einbezogen sind eine EU Verordnung, also kein bilaterales Abkommen mit diesen Ländern, diese unterwerfen sich quasi den EU Regeln. Der Schengenraum ist eines der Kernstücke der EU !Was hat Schengen mit einer EU-Verordnung am Hut?
Ich sprach von meinen Praxiserfahrungen - jeder Bürokrat kann Dir eine neue Hürde hinstellen. Verordnungen für Hürden gab es damals schon genug. Da gab es wirklich die verrücktesten Fälle - ich sag nur mal Visaverweigerung aus welchen idiotischen Gründe auch immer z.B. wenn einer seine Flamme heiraten wollte (Scheineheverdacht) !.Nicht neue Hürden, die Verordnungen wurden im Laufe der Jahre angepasst.
Ich kann meine Behauptungen alle belegen, ich hab mittlerweile vieles was hier rechts-relevant ist, vorliegen, inklusiv die internen Unterlagen des AA zur Visabearbeitung mit allen Detailvorschriften bis hin zur Datenspeicherung, Einbindung der Geheimdienste, etc.. - wenn Du was wiederlegen willst dann mit Belegen.Sodele, ich mach mal einen auf @KingKong2017 und zitiere mal einwenig quer durch den Gemüsegarten mit teilweise haltlosen behauptungen.
Das ist in der Tat richtig. Was das Sorgfaltsproblem betrifft so kann dies aber die Bundespolizei nur sehr schwer überprüfen. Nach den internen Unterlagen des AA ist selbst eine Bonitätsprüfung nie wirklich sicher. Einreiseverweigerungen sind mit gültigen Visum relativ selten, da müssen dann manifeste Gründe vorliegen.Das Visum kann auch jederzeit für ungültig erklärt werden, wenn festgestellt wird, dass die für die Visumserteilung vorgelegten Unterlagen falsch waren oder gar die Behörde, die das geprüft hat, nicht die notwendige Sorgfalt für die Prüfung der vorgelegten Unterlagen walten lies.
Es geht hier gar nicht um Erfolg, sondern um das mögliche Ärgerpotential für den vollziehenden Beamten - jeder Prozess ist verwaltungsintern kein Zuckerschlecken, mit vielen internen Fragen verbunden, etc..wenn er schief läuft hat der Beamte durchaus Nachfolgeprobleme. Allein die Androhung, mit Dienstaufsichtsbeschwerde kann vor Willkür schützen und den Ermessensspielraum erweitern. Meine Erfahrung.Dem von Dir vorgeschlagenen Weg, dann einen Anwalt einzuschalten und auf Schadensersatz und was weiss ich nicht noch alles zu klagen sage ich schonmal voraus, dass das keinen Erfolg haben wird.
Wie gesagt irgendwelche Hürden -lassen sich immer schnell finden. Da scheint wohl so eine Masche zu sein. Schikanelogik. Vielleicht fliegen derzeit viele zu ihren Sponsoren, weil in Thailand arbeitslos, wäre logisch......Die suchen derzeit wohl wirklich ein Grund um abzulehnen. Hab aus den letzten Monaten häufiger sowas chaotisches gehört
wow, ihr schweift aber weit aus.........lasst uns mal wieder auf den Punkt zurückkommen "ficken
Die Bundespolizei entscheidet das auch nicht. Wenn sie Zweifel hat, dann müssen sie nachprüfen. Die entsprechenden Stellen (AA oder wer auch immer) geben dann das ok oder lehnen ab. Das kann Stunden oder Tage dauern. Da müssen die Einreisenden durch!Das ist in der Tat richtig. Was das Sorgfaltsproblem betrifft so kann dies aber die Bundespolizei nur sehr schwer überprüfen. Nach den internen Unterlagen des AA ist selbst eine Bonitätsprüfung nie wirklich sicher. Einreiseverweigerungen sind mit gültigen Visum relativ selten, da müssen dann manifeste Gründe vorliegen.
Das ist Quatsch. Bundes-, Landes-, Kommunalbeamte werden ständig "bedroht", dass man ihre Namen oder ihre Dienstnummer haben möchte und man ihnen dann mittels Dienstaufsichtsbeschwerde die Hölle heiss machen würde.Es geht hier gar nicht um Erfolg, sondern um das mögliche Ärgerpotential für den vollziehenden Beamten - jeder Prozess ist verwaltungsintern kein Zuckerschlecken, mit vielen internen Fragen verbunden, etc..wenn er schief läuft hat der Beamte durchaus Nachfolgeprobleme. Allein die Androhung, mit Dienstaufsichtsbeschwerde kann vor Willkür schützen und den Ermessensspielraum erweitern. Meine Erfahrung.
Es ging nur darum, dass der Verpflichtende im VIS zentral gespeichert wird (was hier keiner wusste !) - für 5 Jahre !
Bei den Behörden in Bangkok sitzen ähnlich kluge Leute.
Mein Mädel ist für 62 Tage eingereisst. Wollten sie in BKK nicht in Flieger lassen, da ihre Krankenversicherung für 90 Tage gültig ist.
wow, ihr schweift aber weit aus.........lasst uns mal wieder auf den Punkt zurückkommen "ficken"
Anhang anzeigen 1667310
Kann ich schlecht beurteilen, da es schwer ist aus meinem Mädel brauchbare Informationen rauszubekommen. Sie sagt immer nur: es gibt ein Problem. Ohne genauere BeschreibungDas war wohl am Check-In Schalter und das sind keine Beamte sondern ganz normale Mitarbeiter einer Fluggesellschaft. Das ist ein komplett ganz anderes Thema, wurde hier im Forum auch schon drüber diskutiert.
Schau vorne nach. Ich hab ja diese Belehrung hier selbst verlinkt - dass dies dann in das Visa Informationssystem, zentral für den ganzen Schengenraum 5 Jahre gespeichert wird, nicht nur lokal bei der Ausländerbehörde, wo auch alle Visaabteilungen der EU, zugreifen können ist, der Verpflichtende - das war hier nicht jeden klar. Wer ließt schon die Belehrungen und kann das wirklich verstehen ? Du bist eine der Ausnahmen, aber bei Dir bin ich auch nicht sicher ob Du weißt was die genau speichern !Natürlich weiss man, dass die Daten gespeichert werden
Du bist SO ein Laberkopf!
Das weiß nur der nicht, welcher nicht lesen kann, die anderen unterschreiben dafür in der Verpflichtungserklärung die Belehrung darüber.Es ging nur darum, dass der Verpflichtende im VIS zentral gespeichert wird (was hier keiner wusste !) - für 5 Jahre !