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Andere Ärger bei der Einreise in Deutschland

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
   Autor
25 Juli 2011
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zu Hause
Sodele, ich mach mal einen auf @KingKong2017 und zitiere mal einwenig quer durch den Gemüsegarten mit teilweise haltlosen behauptungen.

Bis gestern wusste hier in Forum keiner incl. Deiner Wertigkeit, das derjenige der eine Verpflichtungerklärung abgibt, überhaupt im VIS gespeichert wird, incl. JT 29. Auch nicht, dass die Bundespolizei da Zugang zu hat. Wahrscheinlich noch nicht mal, das es ein umfangreiches EU weites Visa-Informationssystem überhaupt gibt.

Glaubst du wirklich, dass alle Daten bloss in einer Fiche auf dem entsprechenden Amt abgelegt werden und nicht zentral abgespeichert werden. Je nach Berechtigung hat ein Beamter Zugriff auf die ihm zur Ausübung seines Auftrages notwendigen Daten.

Es gibt auch Schnittstellen in der EU-Verordnung (für Anhänge, Anlagen, etc.). In der Regel wird heute, bei modernen Verwaltungen (die Bundesländer sind verschieden) eine elektronische Akte geführt, wo dann alles digital gespeichert wird. Jedes Schriftstück.

Was hat Schengen mit einer EU-Verordnung am Hut? z.B.

GB, immer noch EU Mitglied ist nicht Schengen-Mitglied

Lichtenstein, Norwenen und Island sind bloss EWR Mitglieder und keine EU Mitglieder, jedoch Schengen Mitglieder

Die Schweiz ist weder EWR noch EU Mitglied jedoch dem Schengener Abkommen beigetrete.

Das Schengen Abkommen ist von einer EU Mitgliedschaft und somit deren Verordnungen, Anhängen und Ablagen unabhängig, Einfach gesagt, es ist eine andere Baustelle :bigsmile

Wenn du deiner Lady einen Dienst erweisen willst, kauf ihr eine Malteser Staagsbürgerschaft, mit der ist sie Bürgerin eines Schengenstaates :weg


Schon klar, das ich "nur Grütze" schreibe,

Selbsteinsicht ist der beste Weg zur Besserung :biggrin:
Expertenlevel fängt für mich dann an, wenn einer zusätzlich zum Ausländer- und Visarecht, die Durchführungsverordnung/Erlass für die Visaerteilung für Thailand kennt bzw. die Erlasse für die Einreise (z.B. wie viel Geld einer nachweisen muss) - hier Experte zu sein, da brauchte es jahrelange Erfahrung. Meine Expertise als Staatsbürger reicht nur soweit, dass das Visum rechtlich korrekt erteilt wurde und es keinen substanziellen Grund gab die Einreise zu verweigern.

Warum bauscht du dich hier denn so auf:bigsmile

Alle bewilligt, aber es gab immer neue Hürden, mal bei der Ausländerbehörde mal auf der Botschaft

Nicht neue Hürden, die Verordnungen wurden im Laufe der Jahre angepasst.
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
   Ex Member
2 November 2011
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Natürlich berechtigt ein Visa generell zur Einreise.
Ein Visum kann jederzeit auch wieder entzogen werden, sowohl vor als auch nach der Einreise.

Dieses Recht behält sich jeder souveräne Staat vor, dafür gibt es keine internationale Vorgaben. Ein Staat kann sogar ein Visum für ungültig erklären, wenn er zwischen Visumserteilung und Einreise seine Gesetze ändert. Da hat der Einreisende Pech.

Das Visum kann auch jederzeit für ungültig erklärt werden, wenn festgestellt wird, dass die für die Visumserteilung vorgelegten Unterlagen falsch waren oder gar die Behörde, die das geprüft hat, nicht die notwendige Sorgfalt für die Prüfung der vorgelegten Unterlagen walten lies.

Auch da hat man Pech!

Dem von Dir vorgeschlagenen Weg, dann einen Anwalt einzuschalten und auf Schadensersatz und was weiss ich nicht noch alles zu klagen sage ich schonmal voraus, dass das keinen Erfolg haben wird. Ich hatte in meiner beruflichen Tätigkeit schon einige Fälle, in denen durch das Nichtstun oder durch falsche Entscheidungen von Behörden sehr großer Schaden angerichtet wurde. Einen Schadensersatz gibt es dafür aber nicht (evt. wenn man bereit ist, das bis zum Ende, also zur "letzten Instanz", durchzufechten. Das macht aber keine Rechtschutzversicherung mit und das kostet richtig Geld. Habe ich nie gemacht, denn das Prozesskostenrisiko übersteigt dann den eigentlichen Schaden um ein Vielfaches).

Auch bei uns in DE ändern sich die Einreisebedingungen häufiger. Da muss sich halt der Einreisende nochmal kurz vor der Einreise schlau machen, ob sein Visum noch Gültigkeit hat oder haben kann und sich ggf. nochmals bei den Behörden erkundigen. Das macht aber wohl jeder Staat auf der Erde genau so. Und wer versucht, über ein Schlupfloch der Einreisebedingungen einzureisen (ohne Verpflichtungserklärung oder einer, die nicht geprüft wurde), der muss halt damit rechnen, dass er wieder nach Hause geschickt wird. Da hält sich mein Mitleid dann doch ziemlich in Grenzen.
 

Pattaya1988

Kein Bock mehr... bessers mit meiner Zeit zu tun
   Autor
10 Februar 2019
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Bei den Behörden in Bangkok sitzen ähnlich kluge Leute.

Mein Mädel ist für 62 Tage eingereisst. Wollten sie in BKK nicht in Flieger lassen, da ihre Krankenversicherung für 90 Tage gültig ist. 5 min vor Ende des Boardings kam dann plötzlich irgend eine Bestätigung der Botschaft und sie durfte fliegen.

Die suchen derzeit wohl wirklich ein Grund um abzulehnen. Hab aus den letzten Monaten häufiger sowas chaotisches gehört
 

KingKong2017

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Glaubst du wirklich, dass alle Daten bloss in einer Fiche auf dem entsprechenden Amt abgelegt werden und nicht zentral abgespeichert werden.
Es ging nur darum, dass der Verpflichtende im VIS zentral gespeichert wird (was hier keiner wusste !) - für 5 Jahre ! Ich kann Dir jetzt sogar sagen wo und wie - also in welcher Datei das alles gespeichert wird ! Manche sind hier wohl noch davon ausgegangen, dass die nur analog, d.h. mit Schreibmaschine arbeiten.
Was hat Schengen mit einer EU-Verordnung am Hut?
Sukirle Frage eines Ahnungslosen ! Der ausschlaggebende Schengen Grenzkodex wurde von der EU erlassen, dass ist auch wenn für anderen Länder wie Schweiz, einbezogen sind eine EU Verordnung, also kein bilaterales Abkommen mit diesen Ländern, diese unterwerfen sich quasi den EU Regeln. Der Schengenraum ist eines der Kernstücke der EU !
Nicht neue Hürden, die Verordnungen wurden im Laufe der Jahre angepasst.
Ich sprach von meinen Praxiserfahrungen - jeder Bürokrat kann Dir eine neue Hürde hinstellen. Verordnungen für Hürden gab es damals schon genug. Da gab es wirklich die verrücktesten Fälle - ich sag nur mal Visaverweigerung aus welchen idiotischen Gründe auch immer z.B. wenn einer seine Flamme heiraten wollte (Scheineheverdacht) !.

Sodele, ich mach mal einen auf @KingKong2017 und zitiere mal einwenig quer durch den Gemüsegarten mit teilweise haltlosen behauptungen.
Ich kann meine Behauptungen alle belegen, ich hab mittlerweile vieles was hier rechts-relevant ist, vorliegen, inklusiv die internen Unterlagen des AA zur Visabearbeitung mit allen Detailvorschriften bis hin zur Datenspeicherung, Einbindung der Geheimdienste, etc.. - wenn Du was wiederlegen willst dann mit Belegen.
Das Visum kann auch jederzeit für ungültig erklärt werden, wenn festgestellt wird, dass die für die Visumserteilung vorgelegten Unterlagen falsch waren oder gar die Behörde, die das geprüft hat, nicht die notwendige Sorgfalt für die Prüfung der vorgelegten Unterlagen walten lies.
Das ist in der Tat richtig. Was das Sorgfaltsproblem betrifft so kann dies aber die Bundespolizei nur sehr schwer überprüfen. Nach den internen Unterlagen des AA ist selbst eine Bonitätsprüfung nie wirklich sicher. Einreiseverweigerungen sind mit gültigen Visum relativ selten, da müssen dann manifeste Gründe vorliegen.
Dem von Dir vorgeschlagenen Weg, dann einen Anwalt einzuschalten und auf Schadensersatz und was weiss ich nicht noch alles zu klagen sage ich schonmal voraus, dass das keinen Erfolg haben wird.
Es geht hier gar nicht um Erfolg, sondern um das mögliche Ärgerpotential für den vollziehenden Beamten - jeder Prozess ist verwaltungsintern kein Zuckerschlecken, mit vielen internen Fragen verbunden, etc..wenn er schief läuft hat der Beamte durchaus Nachfolgeprobleme. Allein die Androhung, mit Dienstaufsichtsbeschwerde kann vor Willkür schützen und den Ermessensspielraum erweitern. Meine Erfahrung.
Die suchen derzeit wohl wirklich ein Grund um abzulehnen. Hab aus den letzten Monaten häufiger sowas chaotisches gehört
Wie gesagt irgendwelche Hürden -lassen sich immer schnell finden. Da scheint wohl so eine Masche zu sein. Schikanelogik. Vielleicht fliegen derzeit viele zu ihren Sponsoren, weil in Thailand arbeitslos, wäre logisch......
wow, ihr schweift aber weit aus.........lasst uns mal wieder auf den Punkt zurückkommen "ficken

Ich denke, wenn die in der heißen Aufmachung (BiId) eingereist ist, als erkennbares Bargirl oder sonst als Bargirl erkennbar war - dann hatte die Bundespolizei eher die Vermutung, dass sie hier ein Gewerbe nachgehen will als einen Freund besucht. Daher die Nachfragen incl. den Verdacht, dass sie untertaucht (> 90 Tage)....Nur sind ja unsere Bordelle alle dicht. Das wäre also quatsch.
 
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Mjerumani

Hat viel zu tun....
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Das ist in der Tat richtig. Was das Sorgfaltsproblem betrifft so kann dies aber die Bundespolizei nur sehr schwer überprüfen. Nach den internen Unterlagen des AA ist selbst eine Bonitätsprüfung nie wirklich sicher. Einreiseverweigerungen sind mit gültigen Visum relativ selten, da müssen dann manifeste Gründe vorliegen.
Die Bundespolizei entscheidet das auch nicht. Wenn sie Zweifel hat, dann müssen sie nachprüfen. Die entsprechenden Stellen (AA oder wer auch immer) geben dann das ok oder lehnen ab. Das kann Stunden oder Tage dauern. Da müssen die Einreisenden durch!
Es geht hier gar nicht um Erfolg, sondern um das mögliche Ärgerpotential für den vollziehenden Beamten - jeder Prozess ist verwaltungsintern kein Zuckerschlecken, mit vielen internen Fragen verbunden, etc..wenn er schief läuft hat der Beamte durchaus Nachfolgeprobleme. Allein die Androhung, mit Dienstaufsichtsbeschwerde kann vor Willkür schützen und den Ermessensspielraum erweitern. Meine Erfahrung.
Das ist Quatsch. Bundes-, Landes-, Kommunalbeamte werden ständig "bedroht", dass man ihre Namen oder ihre Dienstnummer haben möchte und man ihnen dann mittels Dienstaufsichtsbeschwerde die Hölle heiss machen würde.

Das interessiert die nicht.

Zu Recht!

Ich habe schon einige Dienstaufsichtsbeschwerden geführt, alle mit Erfolg. Wobei der Erfolg darin bestand, dass sich die übergeordnete Behörde entschuldigt und man den fehlerhaften Bescheid korrigiert hat. Das war´s dann auch. Konsequenzen für den betroffenen Beamten oder Angestellten der Behörde hatte das aber nie (hatte später dann wieder mit denen zu tun).
 
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PotatoeJoey

Ach, Google mir doch einen!
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30 Juli 2015
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Es ging nur darum, dass der Verpflichtende im VIS zentral gespeichert wird (was hier keiner wusste !) - für 5 Jahre !

Du bist SO ein Laberkopf!

Natürlich weiss man, dass die Daten gespeichert werden und für wie lange! Darüber wird man belehrt, steht auch extra noch mal auf der Verpflichtungserklärung drauf! Deswegen muss man die Verpflichtungserklärung auch persönlich abholen und kann niemanden mit Vollmacht zur Abholung vorbei schicken.
 
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PotatoeJoey

Ach, Google mir doch einen!
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30 Juli 2015
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Bei den Behörden in Bangkok sitzen ähnlich kluge Leute.

Mein Mädel ist für 62 Tage eingereisst. Wollten sie in BKK nicht in Flieger lassen, da ihre Krankenversicherung für 90 Tage gültig ist.

Das war wohl am Check-In Schalter und das sind keine Beamte sondern ganz normale Mitarbeiter einer Fluggesellschaft. Das ist ein komplett ganz anderes Thema, wurde hier im Forum auch schon drüber diskutiert.
 

Pattaya1988

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Das war wohl am Check-In Schalter und das sind keine Beamte sondern ganz normale Mitarbeiter einer Fluggesellschaft. Das ist ein komplett ganz anderes Thema, wurde hier im Forum auch schon drüber diskutiert.
Kann ich schlecht beurteilen, da es schwer ist aus meinem Mädel brauchbare Informationen rauszubekommen. Sie sagt immer nur: es gibt ein Problem. Ohne genauere Beschreibung🙄

Laut ihrer Aussage jedoch mussten die Mitarbeiter etwas bei der Deutschen Botschaft anfragen, das klang für mich eher nach Behörden. Nun gut, hat ja geklappt 🥰
 

KingKong2017

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Natürlich weiss man, dass die Daten gespeichert werden
Schau vorne nach. Ich hab ja diese Belehrung hier selbst verlinkt - dass dies dann in das Visa Informationssystem, zentral für den ganzen Schengenraum 5 Jahre gespeichert wird, nicht nur lokal bei der Ausländerbehörde, wo auch alle Visaabteilungen der EU, zugreifen können ist, der Verpflichtende - das war hier nicht jeden klar. Wer ließt schon die Belehrungen und kann das wirklich verstehen ? Du bist eine der Ausnahmen, aber bei Dir bin ich auch nicht sicher ob Du weißt was die genau speichern !

Es ging darum, dass die Bundespolizei am Flughafen sofort alle relevanten Daten zum Visa sehen kann - das war der Punkt, In dem Fall oben nach einer Verpflichtungserklärung zu fragen - war überflüsssig, den das wusste die aus den Daten, dass sie keine hat.

Du bist SO ein Laberkopf!

Gelabbert wird viel, von Dir auch - nur Wissen ist Macht - dann widerlege mal das hier:

Fall 1: Bonität bei der Einreise (= Deckung der Reisekosten für den Visumszeitraum) durch Kostenübernahmen des Einladenden

Was die Bonitätsprüfung der Dame in BKK betrifft so war diese gemäß den AA-Verwaltungsvorschriften so, dass die Unterkunft und das Essen für 90 Tage, quasi rausgerechnet wurden, sowie bezahlter Flug - die 2.500 € also genug für die Visaerteilung. Eine mögliche, aber sehr seltene Vorgehensweise. Gleiches gilt auch für die Einreise, wer glaubhaft darlegen kann, dass er kostenlos wohnt (=Unterkunft/Essen) braucht hier diese Finanzmittel nicht vorweisen.

Im Grunde alles einfach hier den Nachweis zu erbringen. Wenn die Dame die Einladung (wo ja die Kostenübernahme belegt ist) vorgelegt hätte mit dem Hinweis plus Ihr 2.500 € Nachweis hätte das allein nach den Visaverfahrenvorschriften ausreichen müssen. Sie hätte noch eine Kreditkarte /Mastercard gezeigt, dass sie Zugriff auf ihre Kohle hat - dann wäre das ohne externe Hilfe (=Freund) nicht zu beanstanden gewesen. Da würden sogar 1000 € als Taschengeld reichen. Das wäre völlig rechtskonform.

Klar, muss man wissen, ansonsten fliegt man evtl. zurück. Kann sein,das die Bundespolizei diese Vorschriften nicht alle wirklich kennt. Unsere Bürokraten haben alles geregelt, wirklich alles z.T. bis ins Detail - man muss nur wissen wo ! Wissen ist Macht.

Fall 2: Einreise ohne Kostenübernahme durch den Einladenden

Das kennt die Bundespolizei...(=Standardprüfung )

Hier gilt. Es muss für jeden Tag ein bestimmter Satz vorhanden sein - oder zukünftig beschafft werden können. Es müssen nicht 90 X 45 € (hab ich noch nicht validiert !) Cash/Kreditkarte/Schecks bei Einreise sofort nachweisbar sein, sondern z.B. kann einer sagen ich hab hier 500 €, plus Kreditkarte (2.500) und bekomme jeden Monat 1000 € aus Mieteinnahmen, Sponsoren, etc... BASTA! Hauptsache nicht durch Erwerb im Schengenraum. Es gibt auch unterschiedliche Kostensätze. Die Details spare ich mir.

Für die Dame war diese Option, die hier alle propagiert haben, juristisch irrelevant. Da Fall 1 galt.

Wie gesagt ein wenig mehr Intelligenz bei der Einreise - dann wäre alles reibungslos gelaufen.

Wenn meine Flamme mit so einem Visa einreisen würde, würde ich gleich noch einen Beipackzettel mitgeben, wo alle Verwaltungsvorschriften zur Bonitätsberechnung draufstehen bzw. wo das zu finden ist. Oder sie lernt gleich die Paragraphen auswendig und beindruckt den Beamten. ;)
 
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KWLiebling

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Es ging nur darum, dass der Verpflichtende im VIS zentral gespeichert wird (was hier keiner wusste !) - für 5 Jahre !
Das weiß nur der nicht, welcher nicht lesen kann, die anderen unterschreiben dafür in der Verpflichtungserklärung die Belehrung darüber.
Deinen Fall 1 gibt es so nicht, denn wenn der oder die Visumantragsteller nicht nachweisen können, das sie die Reise komplett allein realisieren können, bedarf es einer Verpflichtungserklärung.
 
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