Komme gerade von der hiesigen Ausländerbehörde wegen ein paar Fragen die ich noch hatte bezüglich meiner Zukünftigen.
Als die Sprache auf den A1 kam, sagte mir die Dame dass sich bald grundlegendes verändern wird. Im Moment brauchen ja Ehefrauen und Verlobte von deutschen Staatsangehörigen diesen Test.
Nun gibt es aber immer mehr Ausnahmen die allerdings nur für Nichtdeutsche zählen.
Beispiel: Ein Franzose der seinen Wohnsitz in Deutschland darf seine Thailady ohne den A1 nach Deutschland
holen.
Wer braucht sonst keinen Sprachnachweis A1 für die Familienzusammenführung nach Deutschland:
Mittlerweile wurde die Befreiung auch auf türkische Mitbürger erweitert nach diesem Urteil.
'http://www.baysu.de/de/news/10072014-kein-sprachtest-a1-mehr-bei-familiennachzug-von-ehegatten-von-tuerkischen-staatsangeho']10.07.2014: Kein Sprachtest A1 mehr bei Familiennachzug von Ehegatten von Türkischen Staatsangehörigen nach Deutschland nötig! Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg | Anwaltskanzlei Şenol-Baysu Mannheim[/URL]
Die Dame sagte mir dass der Bundesrat die Vorlage zur Änderung bzw. Ausweitung auf deutsche Staatsbürger bereits bearbeitet.
Man hat festgestellt dass lediglich der deutsche Staatsbürger im eigenen Land sozusagen diskriminiert wird.
Wie schnell alles geht konnte sie mir nicht sagen, meinte allerdings dass es zügig geändert werden würde.
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Als die Sprache auf den A1 kam, sagte mir die Dame dass sich bald grundlegendes verändern wird. Im Moment brauchen ja Ehefrauen und Verlobte von deutschen Staatsangehörigen diesen Test.
Nun gibt es aber immer mehr Ausnahmen die allerdings nur für Nichtdeutsche zählen.
Beispiel: Ein Franzose der seinen Wohnsitz in Deutschland darf seine Thailady ohne den A1 nach Deutschland
holen.
Wer braucht sonst keinen Sprachnachweis A1 für die Familienzusammenführung nach Deutschland:
- Alle Ehegatten von EU- Mitgliedern, unabhängig welche Staatsangehörigkeit der nachziehende Ehegatte hat.
Beispiel: Wenn der Franzose Jean mit seiner senegalesichen Ehefrau nach Deutschland zieht. - der nachziehende Ehegatte Staatsangehöriger Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands oder der Vereinigten Staaten von Amerika ist (visumsfreie Einreise)
- Beispiel: Der in Deutschland lebende japanische Staatsangehörige ist mit einer Koreanerin verheiratet, die Koreanerin kann ohne A1 Test einreisen.
- der in Deutschland lebende Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis als Hochqualifizierter, Forscher oder Selbständiger innehat und die Ehe bereits bestand, als er seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt hat;
- der nachziehende Ehegatte hat einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation oder bei ihm besteht ausnahmsweise aus anderen Gründen ein erkennbar geringer Integrationsbedarf;
- der nachziehende Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen;
- der nachziehende Ehegatte ist Asylberechtigter oder anerkannter Flüchtling
- Vorübergehender Ehegattennachzug
- Nicht erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels nach AufenthG
- Aufnahme und Fortsetzung schulischer Ausbildung der Ehegatten
- Visum zum Spracherwerb in Deutschland gem. § 16 Abs. 5 AufenthG
Mittlerweile wurde die Befreiung auch auf türkische Mitbürger erweitert nach diesem Urteil.
'http://www.baysu.de/de/news/10072014-kein-sprachtest-a1-mehr-bei-familiennachzug-von-ehegatten-von-tuerkischen-staatsangeho']10.07.2014: Kein Sprachtest A1 mehr bei Familiennachzug von Ehegatten von Türkischen Staatsangehörigen nach Deutschland nötig! Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg | Anwaltskanzlei Şenol-Baysu Mannheim[/URL]
Die Dame sagte mir dass der Bundesrat die Vorlage zur Änderung bzw. Ausweitung auf deutsche Staatsbürger bereits bearbeitet.
Man hat festgestellt dass lediglich der deutsche Staatsbürger im eigenen Land sozusagen diskriminiert wird.
Wie schnell alles geht konnte sie mir nicht sagen, meinte allerdings dass es zügig geändert werden würde.
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