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A1 für Ehefrauen / Verlobte von Deutschen vor dem Fall?

Beetrayed

Nur der KSC
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22 April 2015
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Komme gerade von der hiesigen Ausländerbehörde wegen ein paar Fragen die ich noch hatte bezüglich meiner Zukünftigen.

Als die Sprache auf den A1 kam, sagte mir die Dame dass sich bald grundlegendes verändern wird. Im Moment brauchen ja Ehefrauen und Verlobte von deutschen Staatsangehörigen diesen Test.

Nun gibt es aber immer mehr Ausnahmen die allerdings nur für Nichtdeutsche zählen.

Beispiel: Ein Franzose der seinen Wohnsitz in Deutschland darf seine Thailady ohne den A1 nach Deutschland
holen.

Wer braucht sonst keinen Sprachnachweis A1 für die Familienzusammenführung nach Deutschland:
  • Alle Ehegatten von EU- Mitgliedern, unabhängig welche Staatsangehörigkeit der nachziehende Ehegatte hat.
    Beispiel: Wenn der Franzose Jean mit seiner senegalesichen Ehefrau nach Deutschland zieht.
  • der nachziehende Ehegatte Staatsangehöriger Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands oder der Vereinigten Staaten von Amerika ist (visumsfreie Einreise)
  • Beispiel: Der in Deutschland lebende japanische Staatsangehörige ist mit einer Koreanerin verheiratet, die Koreanerin kann ohne A1 Test einreisen.
  • der in Deutschland lebende Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis als Hochqualifizierter, Forscher oder Selbständiger innehat und die Ehe bereits bestand, als er seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt hat;
  • der nachziehende Ehegatte hat einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation oder bei ihm besteht ausnahmsweise aus anderen Gründen ein erkennbar geringer Integrationsbedarf;
  • der nachziehende Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen;
  • der nachziehende Ehegatte ist Asylberechtigter oder anerkannter Flüchtling
  • Vorübergehender Ehegattennachzug
  • Nicht erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels nach AufenthG
  • Aufnahme und Fortsetzung schulischer Ausbildung der Ehegatten
  • Visum zum Spracherwerb in Deutschland gem. § 16 Abs. 5 AufenthG


Mittlerweile wurde die Befreiung auch auf türkische Mitbürger erweitert nach diesem Urteil.

'http://www.baysu.de/de/news/10072014-kein-sprachtest-a1-mehr-bei-familiennachzug-von-ehegatten-von-tuerkischen-staatsangeho']10.07.2014: Kein Sprachtest A1 mehr bei Familiennachzug von Ehegatten von Türkischen Staatsangehörigen nach Deutschland nötig! Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg | Anwaltskanzlei Şenol-Baysu Mannheim[/URL]


Die Dame sagte mir dass der Bundesrat die Vorlage zur Änderung bzw. Ausweitung auf deutsche Staatsbürger bereits bearbeitet.

Man hat festgestellt dass lediglich der deutsche Staatsbürger im eigenen Land sozusagen diskriminiert wird.

Wie schnell alles geht konnte sie mir nicht sagen, meinte allerdings dass es zügig geändert werden würde.



-
 

Hank

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5 September 2012
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Danke für die letzen Zeilen! Mein Blutdruck war beim lesen schon im Grenzbereich!
 

schamotti

Gehirnathlet!
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26 August 2012
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Interessant!
Würde für mich ( Österreichischer Staatsbürger seit 53 Jahren wohnhaft in Deutschland ) die Eventuelle Einladung vereinfachen.
Bin mal gespannt
 
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Thaifriend

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14 Juli 2012
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Huhu,
das wäre natürlich super ... allerdings frage ich mich wie es dann mit der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung laufen soll ...wenn B1 bleibt ... und das ohne evtl. vorher A1 absolviert zu haben .... puhhh ... sehe ich persönlich als riesen Herausforderung.

Gruß
Thaifriend
 

Beetrayed

Nur der KSC
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Inaktiver Member
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22 April 2015
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@ThaiFriend
Es spricht ja nichts dagegen nach Einreise den A1 in Deutschland zu absolvieren. Die meisten VHS bieten diese Kurse inclusive Prüfung durch das Goethe Institut an.
Und bestimmt ist es für die Schüler/innen einfacher hier Deutsch zu lernen als in Thailand.

Aber dass sich hier was ändern muss steht für mich ausser Frage.

Diese Ausnahmen sind doch ein Schlag ins Gesicht jedes deutschen Staatsbürger.

@schamotti

Für Einladung ist kein A1 von Nöten

Solltest du allerdings heiraten wollen entfällt der A1 für deine Freundin da du EU Bürger bist mit Wohnsitz Deutschland. ( siehe den ersten Punkt der Ausnahmen )

Gruss
 
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Cabo

HEDONIST
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8 Juni 2009
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Da wird dem deutschen Staatsbürger aber schon länger in's Gesicht geschlagen :bigsmile
Meine Frau ist vor über 5 Jahren aufgrund Freizügigkeit ohne A1 nach D gekommen und hat auch jetzt den unbefristeten Aufenthaltstitel ohne B1.
Hat sich mir auch nie erschlossen was diese Benachteiligung im eigenen Land soll.
 

schamotti

Gehirnathlet!
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26 August 2012
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Sorry,was hat A1 mit Einladung zu tun?


Fang mal von vorne an, wenn ich meine Bladde Oide nächstes Jahr einlade wirds teuer!
Ein Visum für 4 Wochen ist meistens kein Problem.
Wenn Einladung dann schon für min. 6 bis 9 Wochen.
Müsste doch mit einem Heiratsvisum kein Problem sein!
 

JT29

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Diese Ausnahmen gibt es schon ewig, lediglich das zitierte Urteil bezüglich der Türkei ist neu, da hier ein altes Assoziierungabkommen greift. Ansonsten habe ich da noch nichts von einer Änderung gehört und gelesen, kann aber mal einen AB -Leiter anquatschen, mit dem habe ich morgen ein Date zum Mittagscaffee.


Hat sich mir auch nie erschlossen was diese Benachteiligung im eigenen Land soll.

Das ist schlicht und ergreifent EU Recht. Würde ich 8 km weiter ziehen, dann wäre ich in Frankreich und würde genauso dort von der Freizügigkeit profitieren.


Müsste doch mit einem Heiratsvisum kein Problem sein!

Zum einen kann man mit Schengenvisum bis zu 90 Tage hier bleiben, zum anderen ist ein Heiratsvisum die wohl denkbar schlechteste und bescheuertste Variante, um einen Besuch nur einzuladen. Dieser Trumpf, der auch noch recht teuer ist, kann man 1x ziehen. Danach wird einem die Botschaft durch die Blume verklausulieren, doch das nächste Mal in TH zu heiraten und den Familiennachzug zu beantragen - so ganz blöd ist man dort nicht.
 
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schamotti

Gehirnathlet!
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26 August 2012
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Danke für die Info
War nur so ne Überlegung !
Bin halt der Meinung dass ein erstmaliger Besuch über 6 bis 9 Wochen meistens abgelehnt wird.
Keine Kinder, kaum Grundbesitz kein regelmäßiges Einkommen kein Barvermögen etc.
 

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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18 März 2009
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Ich verstehe weder das gejammere der A1 Gegner noch deren Jubel um eventuell baldige "Erleichterungen". Apropos Erleichterungen: Für wen, für euch oder für sie? - Bitte nachdenken!

Ich verstehe durchaus das Liebe bzw. LKS blind macht. Aber mein Verständnis für die Betroffenen hält sich in engen Grenzen.

@ Ihr solltet froh sein das der Gesetzgeber dort Hirn einsetzt wo eures ausschaltet.
Eine Th. Frau ohne irgendwelche gesetzlichen Mindestanforderungen nach Deutschland importieren, die dann in eurem Zuhause das gleiche macht was @ Euch während des Urlaubs im Hotelzimmer begeistert hat ist ein schöner Traum, entspricht jedoch nicht der Realität.
Wollt @ ihr die bei jedem Gang begleiten weil die kein deutsch kann und auch keine Lust hat es zu lernen, weil es ihr lieber ist, daß ihr euch um "alles" kümmert?

Ich sehe es so:
Sie muß mit dem (bestandenen) A1 beweisen das sie
a) echtes Interesse, statt ausschließlich finanzielles Interesse am Leben in Deutschland hat.
b) willig ist möglichst bald gewisse Dinge ohne fremde Hilfe zu erledigen. Und
c) integrationswillig ist.

Die Frau eines in Deutschland arbeitenden Koreaners, Japaners oder Franzosen muß sich nicht in Deutschland integrieren, es sei denn sie strebt die deutsche Staatsbürgerschaft an. Außerdem ist nicht zu erwarten das sie der Allgemeinheit zur Last fällt (Harz4 etc.).
 

JT29

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Das kann man so nicht sagen, da einzelfallspezifisch. Sollte alles einigermaßen stimmig sein und sie einen triftigen Grund haben, nach z.B. 9 Wochen wieder nach TH zu müssen, sollte einem Visum nichts entgegenstehen. Kinder spielen eh keine große Rolle mehr, weil diese bei der Familie geparkt werden. Grundbesitz ist ein Indiz für eine Rückkehrbereitschaft, Neben Vermögen und Job können aber selbstverständlich auch andere Gründe angebracht werden, diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Die gleiche Problematik würde auch Dich treffen, wenn Du mit den gleichen Voraussetzungen irgendwo ein Visum beantragst - ist internationaler Usus.
 

neitmoj

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18 März 2009
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zum anderen ist ein Heiratsvisum die wohl denkbar schlechteste und bescheuertste Variante, um einen Besuch nur einzuladen. Dieser Trumpf, der auch noch recht teuer ist, kann man 1x ziehen.

Da bin ich gegenteiliger Meinung.
Wenn aufgrund fehlender "Ausreisewilligkeit" (Kein fester Job, Familie oder Grundbesitz) das Schengen Visum verweigert wird, ist das "Heiratsvisum" die einzige Alternative.

Außerdem darf man als Deutscher nicht nur 1 X im Leben in Erwägung ziehen jemanden zu heiraten, sondern beliebig oft.
Ein Visum, genehmigt und ausgestellt zwecks Heirat, verpflichtet weder zur Heirat, noch schließt er einen 2. 3. ... oder 17. Versuch aus.
Wenn du Gründe suchst; "hat beim 1. Mal noch nicht gepaßt", "Oma war beim 1. Mal dagegen", "Angebetete mußte die Hochzeit verschieben, da Wasserbüffel erkrankt" ....
 
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JT29

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Das ist zwar richtig, kann Dir aber versichern, dass die ABs in solchen Fällen spätestens beim 3. Antrag die Ernsthaftigkeit des
Verlobten in Zweifel setzt und dann viel Spaß beim Klagen .

Im Übrigen heisst das auch, jedesmal sämtliche Papiere beider Verlobten zu besorgen und die Ehe beim Standesamt anzumelden. (Die legalisierten Dokumente haben eine maximale Gültigkeit von 6 Monaten.). Weiterhin ist A1 vorzuweisen, also nochmals Kosten. Sollte die Dame des Herzens auch noch vorher verheiratet gewesen sein, den Namen mehrfach geändert, der Geschiedene abgetaucht, dann kommen weitere Dokumente und Legalisationen hinzu. .... abgesehen davon, dass die Dame beim übernächsten Visum recht dumme Fragen bekommen wird, egal bei welcher Botschaft.

Aber macht ihr das ruhig so, kommt mir aber später nicht hierher und jammert herum.
 
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neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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18 März 2009
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Das ist zwar richtig, kann Dir aber versichern, dass die ABs in solchen Fällen spätestens beim 3. Antrag die Ernsthaftigkeit des
Verlobten in Zweifel setzt und dann viel Spaß beim Klagen .

Nee nee, du mußt mir nichts versichern, dafür ist der Herr Kaiser von der Hamburg-Mannheimer zuständig. :D

Deinen Pessimismus in allen Ehren; Nicht wenige Leute konnten erfolgreich über "Heiratsvisa" Besucher empfangen, die schwerlich ein Touristen Visa nach Deutschland bekommen hätten, eben wegen der fraglichen Rückkehrwilligkeit.
Ein Heiratsvisa das nicht zum Daueraufenthalt ausgenutzt wurde, ist jedoch ein passables Indiz für Rückkehrwilligkeit.

Nachdem wir nun wissen, was deiner Meinung nach, keine gute Idee ist, schüttelst du nun eine, deiner Meinung nach bessere Lösung aus dem Ärmel, oder wolltest du nur inhaltslosen "Dampf plaudern"? ;)
 

GuZhongWen

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3 August 2012
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Jenseits von Gut und Böse
Die Frau eines in Deutschland arbeitenden Koreaners, Japaners oder Franzosen muß sich nicht in Deutschland integrieren, es sei denn sie strebt die deutsche Staatsbürgerschaft an. Außerdem ist nicht zu erwarten das sie der Allgemeinheit zur Last fällt (Harz4 etc.).

Da hast Du natürlich absolut recht - nur fürchte ich, dass die koreanische Ehefrau eines in Deutschland arbeitenden Japaners eine seltene Ausnahme in diesem Falle ist. Diejenigen die hauptsächlich von der bisherigen Regelung profitieren, sind die arabisch/türkischen/mahgrebinischen Großclans, die auf diese Art und Weise sämltiche Familienmitglieder ins gelobte Land bringen können, wo es die dummen Kartoffeln Geld für jene regnen lassen, die nur frech, dreist oder gewalttätig genug auftreten...an die deutschen Sozialtöpfe kommen die aber auch so - Stichwort Familienzusammenführung.
 
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GuZhongWen

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3 August 2012
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Jenseits von Gut und Böse
Da es aber hier ums Heiraten geht...ich hab mich schon immer gewundert, warum es hier viele so extrem kompliziert gestalten: Wenn ihr unbedingt heiraten wollt/müsst - warum dann in D.? Hong Kong liegt nur knapp 2 Flugstunden entfernt, die Heirat dort ist unkompliziert, schnell und billig. MIt Apostille, die es (bei Voranmeldung) innerhalb von ein paar Stunden gibt, ist Heiratsurkunde weltweit gültig und muss, da HK nachwievor Teil des Commonwealth ist nicht einmal in D. legalisiert werden. Dann lebt ihr noch ein halbes Jahr mit der Gatiin im LoS und schon steht der Einreise und dauerhaften Niederlassung im LdG nichts mehr im Wege. Klar sollte allerdings auch sein: Ohne vernünftige Deutschkenntnisse oder wenigstens relativ gutes Englisch wird die importierte Siamkatze kaum glücklich werden, sondern recht bald aufgrund akuter Vereinsamung schwer neurotische Züge an den Tag legen...
 

JT29

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24 Oktober 2008
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Ein Heiratsvisa das nicht zum Daueraufenthalt ausgenutzt wurde, ist jedoch ein passables Indiz für Rückkehrwilligkeit.
....
oder wolltest du nur inhaltslosen "Dampf plaudern"? ;)

Nein ist es nicht, denn mit einem Heiratsvisum strebe ich gerade einen Daueraufenthalt in einem anderen Land an und will damit ja gar nicht zurückkehren.

Wenn meine Ausführungen in deinen Augen inhaltslose Dampfplauderei ist, dann sei Dir das unbenommen. Ich habe dann nur die Erkenntnis, dass Du von der Materie nichts verstanden hast, aber auch das macht nichts. Es steht Dir ja frei meine inhaltslose Dampfplauderei zukünftig einfach zu überlesen und die zuckenden Finger an der Tastatur ruhig zu halten - ist meist nicht schwer.


MIt Apostille, die es (bei Voranmeldung) innerhalb von ein paar Stunden gibt, ist Heiratsurkunde weltweit gültig und muss, da HK nachwievor Teil des Commonwealth ist nicht einmal in D. legalisiert werden.

Das ist Quatsch. Die Apostille vom High Court ersetzt gerade eine Legalisierung und HK gehört schon seit 1997 nicht mehr zum Commenwealth.
 
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