Hat jemand Erfahrungen bzw. eine Ahnung wie die 180 Tage Regelung für das Schengenvisa zu verstehen ist ?
Habe mir gerade ein Urteil des EuGH durchgelesen und steige grad aus.
Kann man grundsätzlich sagen, daß eine erneute (1.) Einreise 180 Tage nach der Ausreise des vorangegangen Aufenthaltes erfolgen kann ?
Respekt und Anerkennung für alle die Jura studieren................................. oder auch nicht
Habe mir gerade ein Urteil des EuGH durchgelesen und steige grad aus.
Kann man grundsätzlich sagen, daß eine erneute (1.) Einreise 180 Tage nach der Ausreise des vorangegangen Aufenthaltes erfolgen kann ?
Respekt und Anerkennung für alle die Jura studieren................................. oder auch nicht