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180 Tage Visaregelung für Deutschland

elsa7

Schreibwütig
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21 August 2013
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Hat jemand Erfahrungen bzw. eine Ahnung wie die 180 Tage Regelung für das Schengenvisa zu verstehen ist ?
Habe mir gerade ein Urteil des EuGH durchgelesen und steige grad aus. :mad::mad:
Kann man grundsätzlich sagen, daß eine erneute (1.) Einreise 180 Tage nach der Ausreise des vorangegangen Aufenthaltes erfolgen kann ?

Respekt und Anerkennung für alle die Jura studieren................................. oder auch nicht :bigsmile:bigsmile:bigsmile:bigsmile
 

nunkulus

los addicted
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Nein
Man darf sich im Schengengebiet 90 Tage in den letzten 180 Tagen aufhalten, ergo kannst du mehrmals in 180 Tagen einreisen, solange du nicht auf mehr als 90 tage insgesamt kommst, Visumspflichtiger Drittstaatenangehöriger musst natürlich auch sein und Multiple Entry brauchst auch ;) Gibt aber auch noch nationale andere Visa, zB Visum D für 6 Monate oder auch länger (Heiratsvisum, Visum für Studenten und dgl.), die gelten aber nur in dem jeweiligen Land die ganze Dauer bzw. die 90 Tage in 180 Tagen im restlichen Schengengebiet, wobei die Kontrolle der Aufenthaltsdauer im restlichen Schengengebiet mangels Einresestempel schwierig, aber nicht unmöglich, ist.

e: wenn dein Visum nur für eine kürzere Aufenthaltsdauer berechtigt, so wie es die Deutschen gerne ausstellen, dann gibt's natürlich keine 90 Tage mit dem Visum, sondern die eingetragene Dauer! In Österreich (und vermutlich in den meisten anderen Schengenstaaten) stellen sie aber normalerweise gleich 90 Tage aus.
 

nunkulus

los addicted
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Wenn deine Holde zB beim ersten Visum 30 Tage Aufenthalt hatte, kannst du innerhalb der 180 seit der Einreise nochmal ein Visum für 60 Tage bekommen oder es gaaaanz gefickt einschädeln und ein Visum für 90 beantragen, das 130 Tage nach der ersten Einreise beginnt, dann hast auch nich mehr als 90 Tage Aufenthalt innerhalb von 180 Tagen.
Ich persönlich würde mich aber nie auf so taggenaue Berechnungen verlassen, weil bei den Behörden Adam Riese und Co nocht immer beachtet werden und da bei 1+1 auch mal 2,5 rauskommen kann und Spitzfindigkeiten bei den Gesetzen auch manchmal einfach nicht bekannt sind, ergo entweder nur 60 Tage oder die 180 abwarten und 90 Tage beamtragen. aber wie gesagt, das ist meinen Meinung.
 
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lillyfee

fucking FERNweh
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1 November 2013
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-D- NRW
Google mal nach Schengen Visarechner

Das ist einfacher als mit ner Exceltabelle oder nem Kalender und Schablonen

Ich fand es jedenfalls deutlich einfacher
Grüße lillyfee
 
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